Grundstückspacht

Ist es rechtens, die Pacht für ein Grundstück von 2,20 €/m² auf 4,50 €/m² zu erhöhen?
Des weiteren soll nach 8 Jahren wohnen plötzlich eine Mietkaution von 1000,- € bezahlt werden!

Hallo!

Wie passen denn Pacht und Eigenschaft als Mieter zusammmen ?

Pachtzahlungen gehören nicht zu den nach Betriebskostenverordnung umlegbaren Kosten ( Grundsteuer ja, das ist eine öffentliche Last, die Pacht nicht )

Und ob man Pachten erhöhen kann, muss der Pachtvertrag ergeben. Grundsätzlich gibts das.

Und wenn bei Mietvertrags-Abschluss keine Kaution gefordert wurde, kann man das nicht später nachholen. Kaution ja oder nein, ist doch auch Vertragsbestandteil.
Kann Vermieter nicht einseitig verändern.

MfG
duck313

Hallo,

Ist es rechtens, die Pacht für ein Grundstück von 2,20 €/m²
auf 4,50 €/m² zu erhöhen?

woher um alles in der Welt soll jemand jetzt wissen, was Pachtvertraglich vereinbart ist?
Ein Blick in den Pachtvertrag wäre vielleicht angebracht.

Des weiteren soll nach 8 Jahren wohnen plötzlich eine
Mietkaution von 1000,- € bezahlt werden!

Was denn nun Miete oder Pacht?

Gruß

BHShuber

Das Grundstück ist gepachtet und auf dem Grundstück steht das Haus, als Eigentum des Grundstückpächters. Nennen wir es gemietet oder gepachtet, jedenfalls ist bisher in keinem Pachtvertrag eine Erhöhung um 100% verankert und eine Mietkaution von 1000,- €
ebenfalls nicht.

Hallo,

hier scheint es sich um ein klassisches Erbbaurechtverhältnis zu handeln.

Maßgeblich ist der notariell beurkundete Vertrag und das Erbbauchrechtsgesetz.

Bitte im Vertrag nachlesen, ob und in welchem Rahmen eine Erhöhung des Pachtzinses vereinbart wurde. Insbesondere sollte sollte man sich dazu auch den § 9a Abs 1 Satz 2 ErbbRG genau durchlesen und mit dem Vertrag vergleichen.

Ist eine Kaution im Vertrag nicht vorgesehen, ist auch keine zu zahlen.

Grüße
miamei

Hallo,
ein Gebäude ist immer wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Wenn das (zeitlich befristet!) nicht so ist, ist es weder eine Miete noch eine Pacht, sondern ein Erbbaurecht (außer es steht im sog. Beitrittsgebiet und ist übergeleiteter DDR-Rechts-Müll…, darin kenne ich mich nicht aus).

Im Erbbaurecht gibt es keine Mietkautionen. Der Erbbauzins (der keine Pacht ist!), darf nach Maßgabe des Erbbaurechtsvertrages oder des Erbbaurechtsgesetzes erhöht werden. Wenn er nicht wirtschaftlichen Verhältnisse wiederspiegelt und lange Zeit nicht an diese angepasst wurde, sogar ziemlich heftig.

Gruß vom
Schnabel