… Leider wurde blauäugig einen Zeitmietvertrag 1.08.2009 - 31.07.2012 für 3 Jahre geschlossen, möchte allerdings vorzeitig raus Oktober 2011.GIbt e sdie Möglichkeit aus solchenverträgen vorzeitig raus zu kommen? Hier ein paar Infos aus so einem Vertrag:
1 DAs Mietverhältnis beginnt am 01.08.2009 für 3 Jahre
2 Beide Parteien verzichten bis zum 31.07.2012 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
3 Für qualifizierte Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
4 Die Kündigung muss schfriftlich bis zum dritten Werktag des Monats der Kündigungsfrist zugehen. Beid er ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
5 Bei rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind SChadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen,es sei denn, der Vermieter hat schuldhaft gehandelt.
und noch was eventuell wichtiges: Darf ein Vermieter einen Schlüssel zu der vermieteten Wohnung besitzen, ist dies legal und könnte dies ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sein?
Danke für Antworten