Gültigkeit/Kündigung eines Zeitmietvertrages

… Leider habe ich blauäugig einen Zeitmietvertrag 1.08.2009 - 31.07.2012 für 3 Jahre unterschrieben, möchte allerdings vorzeitig raus Oktober 2011. Sind diese Verträge rechtsmäßig und muss ich somit Mietezahlen bis zum 31.7.2012? Hier ein paar Infos aus meinem Vertrag:
1 DAs Mietverhältnis beginnt am 01.08.2009 für 3 Jahre

2 Beide Parteien verzichten bis zum 31.07.2012 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

3 Für qualifizierte Zeitmietverträge nach § 575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.

4 Die Kündigung muss schfriftlich bis zum dritten Werktag des Monats der Kündigungsfrist zugehen. Beid er ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

5 Bei rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind SChadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen,es sei denn, der Vermieter hat schuldhaft gehandelt.

und noch was eventuell wichtiges: Mein Vermieter besitzt einen Schlüssel zu meiner Wohnung, ist dies legal und könnte dies ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sein?

Vielen Dank für Ihre Hilfe, Einschätzung

Eine fristlose Kündigung kommt dann infrage, wenn z.B. deine Gesundheit durch die Wohnung Schaden nehmen kann (§ 544) oder der Vermieter seine Verpflichtungen schuldhaft verletzt (§ 554a). Hier könntest Du den Vermieter auffordern, dir alle Schlüssel zu deiner Wohnung auszuhändigen (schriftlich mit kurzer Frist). Wenn er dir die Schlüssel nicht aushändigt, würde ich deswegen kündigen. Wenn der Vermieter dem Mieter ohne stichhaltige Gründe die Untervermietung verweigert oder wenn es aufgrund einer Modernisierung zu einer Mieterhöhung kommt, steht dir auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Regulär kann ein Zeitmietvertrag nicht vorzeitig gekündigt werden.