Hallo, ich habe eine frage, die sie mir

… vielleicht beantworten können. Habe von meinem Stromanbieter eine wahnsinns Nachzahlung erhalten und daraufhin meinen Anbieter aufgefordert, den Zähler zu überprüfen… . Dieser wurde ende Oktober bereits ausgetauscht. Jetzt kam Post vom Anbieter und dieser teilte mir mit, dass dieser bereits zwei weichen nach Ausbau entsorgt wurde und so keinerlei Prüfung möglich wäre. Gibt es keine Vorschrift, zur Aufbewahrung von Stromzählers? Für antworten wäre ich sehr dankbar. Lg

Ich würde empfehlen, daß Sie sich diesbezüglich an das nächstgelegene Büro der Verbraucherzentrale http://www.verbraucherzentrale.de wenden und um eine Intervention bitten.

Tipp für alle Strom- & Gaskunden …

* http://www.stromkunde.info
* http://www.gaskudne.info

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt
Online … http://58591.tarifcheck24.com

Bitte fragen Sie dazu die Verbraucherberatung in Ihrer Nähe.

Hallo,

keine Ahnung zu Aufbewahrungsfristen von Zählern. Das ist eher eine juristische Frage. Tut mir leid.

Was ist denn eine Wahnsinns-Nachzahlung? Ich würde als erstes überprüfen, ob und wo ich Mehrverbräuche gehabt haben könnte. Neue Geräte gekauft? Ein Gerät defekt? Den Stromanbieter mal kontaktieren, vielleicht verleiht er Meßgeräte zum Überprüfen von speziellen Verbräuchen.
Zähler sind ja geeicht und ich glaube immer noch, dass das in Deutschland eine Bedeutung hat, daher liegt dort der Fehler wahrscheinlich nicht…

Viel Erfolg!

kenne ich mich leider nicht aus