Handeln für andere

Vor ein paar Tagen war ich bei einem befreundeten Paar zu Besuch.
Wir wollten spazierengehen und ich wartete schon ein paar Meter weiter bei Nachbarn. Als meine Freunde noch nicht kamen und ich die Freundin schon auf der anderen Hausseite gehen sah, rief ich ins offene Haus nach ihrem Mann… der schien aber auch schon draussen zu sein. Ich zog die Haustür zu.

Mein Freund war in der Garage und hatte mich nicht gehört… er wollte den Haustürschlüssel noch holen und hatte deshalb die Tür offen gelassen. Da niemand sonst einen Schlüssel dabei hatte - und mein Freund immer die Schlüsselgewalt hat, musste ein Schlosser die Tür öffnen.
Bin ich für die entstandenen Kosten eintrittspflichtig?
Vielen lieben Dank für die Antwort und ggfls. Rechtshinweise.

Guten Rutsch, Uwe

Wer einen Schaden verursacht haftet laut BGB auch dafür.
Sofern vorhanden, kann aber ggf. eine Haftpflichtversicherung die Schäden begleichen.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Eine Regressmöglichkeit besteht.
Die entstandenen Kosten mit der Schadensmeldung an Ihre private Haftpflichtversicherung senden. Vermutlich wird diese zu 50% eintreten, da dem Hauseigentuemer m.E. eine Mitschuld angerechnet werden kann.
Viele Gruesse

Vielleicht könnte man durch einen Rechtsstreit eine Mitschuld irgendwie durchboxen.

Aber nein, das lohnt nicht. Melde es deiner Haftpflicht.

Gruß