Hauptmieter kündigt

Hallo zusammen,
Angenommen Hauptmieter A kündigt Untermieter B fristgerecht ohne angaben von Gründen mit 3 monatigen Kündigungsfrist. nun findet B 2 Monate vor Kündigungstermin eine neue Wohnung und zieht aus. B bezahlt für die weiteren 2 Monate keine weitere Miete. Was kann Hauptmieter A unternehmen, wenn B nicht erreichbar ist, weil er die neue Adresse nicht angeben will, die Miete der 2 Monate nicht bezahlt und er trotzdem den Schlüssel bis Ende zum Kündigungstermin einbehält.

Im Mietrecht ist es nur möglich aus wichtigem Grund von Vermieterseite zu kündigen.Ich nehme stark an , dass dieses bei Ihnen analog angewendet würde.
Natürlich können sie klagen, aber selten bekommt hier der Recht , der Recht hat…

Im Mietrecht ist es nur möglich aus wichtigem Grund von
Vermieterseite zu kündigen.Ich nehme stark an , dass dieses
bei Ihnen analog angewendet würde.

Gibt es nicht gewisse unterschiede Zwischen Kündigung eines Mieters vom Eigentümer, zu Kündigung eines Untermieters vom Hauptmieter, letzteres ist ja der fall?

Was meinen Sie mit analog angewendet?

Vielen Dank für Antwort

Hallo,
erstmal hoffe ich das du einen schriflichen Mietvertrag mit B hast. Ist dieses der Fall hast du natürlich einen Rechtlichen Anspruch auf die beiden fehlenden Mieten.Da Mieter B auch noch einen Schlüssel hat ist das Mietverhältnis nicht wirklich beendet, denke ich gelesen zu haben( bin mir nicht ganz sicher). Klar ist aber das er den Schlüssel rausrücken muss. Da du einen Berechtigtes Interesses hast kann du auch eine Anfrage bei Einwohnermeldeamt stellen.
Eine andere Möglichkeit wäre, wenn vorhanden den Arbeitgeber Anzusprechen, dieser muss zwar die Adresse nicht rausrücken aber es wird für B unangenehm. Vielleicht bewegt ihn das zu einer Einsicht.
Wenn das alles ohne Erfolg ist musst du zu einem Rechtsanwalt, falls du ein Geringes Einkommen hast oder sogar Student bist hast du Anspruch auf Rechtsberatungshilfe, den Antrag kannst du bei der Stadt stellen.

Ich hoffe ich konnte helfen.
Grüße

^Wenn es Unterschiede geben sollte , müssten diese in Ihrem Untermietvertrag vereinbart sein.Anderenfalls würde wohl Mietrecht angewandt werden = analog.

Hallo, B muß bis Ende der Dreimonatsfrist die Miete zahlen und am Ende die Schlüssel herausgeben. A kann B einen Zahlungsbescheid schicken, Vordrucke gibt´s in Schreibwqarengeschäften. A kann außerdem beim zuständigen Amtsgericht einen Titel gegen B erwirken, die Mietschuld von B ist dann 30 Jahre lang pfändbar (Gerichtsvollzieher bzw. Lohnpfändung, dann summieren sich Mietrückstände, Zinsen und Kosten der Behörde).- Sofern die Adresse von B nicht auffindbar ist, kann das Amtsgericht einen Aushang am ´schwarzen Brett des Amtsgerichtes´machen, Ihr Schreiben mit der Zahlungsauffoerderung gilt dann juristisch als zugestellt.- Ob das Ganze die Mühe wert ist, müssen Sie selbst entscheiden.- Gruß Achim

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen außer dass du dir Rat bei einem Anwalt für Mietfragen holen kannst.

Eklis64