Hallo liebe Experten,
man stelle sich vor:
Austausch der Wasserzähler in einer großen Wohnanlage.
Dabei stellt sich natürlich bei der ein oder anderen Wohnung heraus: Die Haupthähne schließen nicht mehr richtig. Der „Wasserzähleraustauschmann“ ist in seiner Arbeit nicht behindert - denn der ist auf solche Fälle vorbereitet und hat ein Hilfsmittel für sowas.
Aber der Schaden muß natürlich behoben werden.
Procedere 1. Schritt: Hausmeister fragen - der sagt: Eigentümer ist zuständig.
Während des Gesprächs geht nochmals der Wasserzähleraustauschmann vorbei und sagt, daß das natürlich kein Einzelfall ist, sondern das bei einigen Wohnungen im Haus der Fall ist.
Aber wer ist für die Kosten zuständig: Der einzelnen Eigentümer oder doch eher die Eigentümergemeinschaft?
(Davon daß es zudem natürlich kostengünstiger wäre, wenn in einer Aktion Anfahrtskosten gespart würden und alle defekte auf einmal behoben würden und nicht in jede Wohnung ein eigener Klempner kommt mal ganz zu schweigen)
Nun ist es ja auch so, daß so ein Schaden sicher nicht Zeit zur Behebung hat, bis nächstes Jahr im Mai die nächste Eigentümerversammlung zum Beschluß zusammentritt…
Für fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar
Wendy