Hauptwasserhahn

Hallo liebe Experten,

man stelle sich vor:

Austausch der Wasserzähler in einer großen Wohnanlage.

Dabei stellt sich natürlich bei der ein oder anderen Wohnung heraus: Die Haupthähne schließen nicht mehr richtig. Der „Wasserzähleraustauschmann“ ist in seiner Arbeit nicht behindert - denn der ist auf solche Fälle vorbereitet und hat ein Hilfsmittel für sowas.

Aber der Schaden muß natürlich behoben werden.

Procedere 1. Schritt: Hausmeister fragen - der sagt: Eigentümer ist zuständig.

Während des Gesprächs geht nochmals der Wasserzähleraustauschmann vorbei und sagt, daß das natürlich kein Einzelfall ist, sondern das bei einigen Wohnungen im Haus der Fall ist.

Aber wer ist für die Kosten zuständig: Der einzelnen Eigentümer oder doch eher die Eigentümergemeinschaft?

(Davon daß es zudem natürlich kostengünstiger wäre, wenn in einer Aktion Anfahrtskosten gespart würden und alle defekte auf einmal behoben würden und nicht in jede Wohnung ein eigener Klempner kommt mal ganz zu schweigen)

Nun ist es ja auch so, daß so ein Schaden sicher nicht Zeit zur Behebung hat, bis nächstes Jahr im Mai die nächste Eigentümerversammlung zum Beschluß zusammentritt…

Für fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar

Wendy

Hallo liebe Experten,

man stelle sich vor:

Austausch der Wasserzähler in einer großen Wohnanlage.

Dabei stellt sich natürlich bei der ein oder anderen Wohnung
heraus: Die Haupthähne schließen nicht mehr richtig. Der
„Wasserzähleraustauschmann“ ist in seiner Arbeit nicht
behindert - denn der ist auf solche Fälle vorbereitet und hat
ein Hilfsmittel für sowas.

Aber der Schaden muß natürlich behoben werden.

Procedere 1. Schritt: Hausmeister fragen - der sagt:
Eigentümer ist zuständig.

Das sehe ich genauso.(Der Eigentümer)

Während des Gesprächs geht nochmals der
Wasserzähleraustauschmann vorbei und sagt, daß das natürlich
kein Einzelfall ist, sondern das bei einigen Wohnungen im Haus
der Fall ist.

Aber wer ist für die Kosten zuständig: Der einzelnen
Eigentümer oder doch eher die Eigentümergemeinschaft?

Wie oben.

(Davon daß es zudem natürlich kostengünstiger wäre, wenn in
einer Aktion Anfahrtskosten gespart würden und alle defekte
auf einmal behoben würden und nicht in jede Wohnung ein
eigener Klempner kommt mal ganz zu schweigen)

Sicher gibt es einen Wohnungseigentümer im Haus der mit geeignetem Werkzeug die 20 Cent Dichtungen auswechseln kann und auch in der Lage ist, geeichte in jedem Baumarkt erhältliche Wasserzähler auszutauschen.

Nun ist es ja auch so, daß so ein Schaden sicher nicht Zeit
zur Behebung hat, bis nächstes Jahr im Mai die nächste
Eigentümerversammlung zum Beschluß zusammentritt…

Die Wasserzähler werden in aller Regel alle 5 Jahre ausgetauscht und das wenige Wasser das dabei in einen darunter stehenden Eimer fließt, macht die Überlegung nach einer unter Umständen aufwendigen Reparatur zunichte.

Für fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar

Wendy

Moin,

Dabei stellt sich natürlich bei der ein oder anderen Wohnung
heraus: Die Haupthähne schließen nicht mehr richtig. Der
„Wasserzähleraustauschmann“ ist in seiner Arbeit nicht
behindert - denn der ist auf solche Fälle vorbereitet und hat
ein Hilfsmittel für sowas.

Sicher gibt es einen Wohnungseigentümer im Haus der mit
geeignetem Werkzeug die 20 Cent Dichtungen auswechseln kann
und auch in der Lage ist, geeichte in jedem Baumarkt
erhältliche Wasserzähler auszutauschen.

Die Wasserzähler werden in aller Regel alle 5 Jahre
ausgetauscht und das wenige Wasser das dabei in einen darunter
stehenden Eimer fließt, macht die Überlegung nach einer unter
Umständen aufwendigen Reparatur zunichte.

Habe ich es richtig verstanden, dass es um die Wasserhähne geht und nicht um die Zähler?

Für fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar

Wendy

vnA

Hallo

so ist es - die Wasserzähler wurden ausgetauscht und bei dieser Gelegenheit stellte der „Austauscher“ fest, daß der Warmwasser-Haupthahn sich nicht schließen läßt, sondern durchdreht.

Gemacht werden muß es - in einer Wohnanlage, die insg. wohl etwa 300 Mitbewohner hat, ist zwar sicher jemand dabei, der Klempner wäre - aber sicherlich niemand, der das abfragt und denn dann durchs Haus schickt.

Sowas wird von der Verwaltung ggf. beauftragt und erledigt. Was in meinen Augen auch Sinn macht.

Die Frage ist einfach: Ist das eher ein Fall von Gemeinschaftseigentum oder von „Einzel-Eigentümer“.

Wendy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,
http://www.palm-bonn.de/seite10.htm
wobei für mich die Frage ist ob Germeinschaftseigentum Uhr hinter Sondereigentum Absperrventil sein darf. Dies widerspricht meinem Verständnis für WEG. Aber ianal

vnA

1 Like

Da der Hauptwasserhahn pro Wohnung gemeint ist fällt es in das Sondereigentum. Meist muß aber nicht nur die Dichtung sondern der komplette Han ausgetauscht werden. Natürlich sollte ein gemeinsamer Auftrag erteilt werden, damit Kosten gespart werden. Das Problem liegt aber an den freien Terminen in den einzelnen Wohnungen.
Da es Sondereigentum ist, zahlt auch der Vermieter.

Hallo liebe Experten,

man stelle sich vor:

Austausch der Wasserzähler in einer großen Wohnanlage.
Procedere 1. Schritt: Hausmeister fragen - der sagt:
Eigentümer ist zuständig.
Aber wer ist für die Kosten zuständig: Der einzelnen
Eigentümer oder doch eher die Eigentümergemeinschaft?

Hallo, Wendy
ich nehme an daß die Wasserleitungen im Mauerwerk verlegt sind und nur die Hähne herausschauen.
Alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört m.E. zum Gemeinschaftseigentum.
Angenommen auf einem Balkon eines einzelnen Eigentümers ist die Schweißbahndichtung unterhalb der Balkonfliesen defekt.
Dann ist das Sache der Gemeinschaft.
Gruß:
Manni