Danke werde ich mal so ausrichten.Habe hier aber noch was
gefunden:
Wegen der feuchten Wände und Decken ist Ihre Wohnung
schlicht-weg unbewohnbar. Zudem wird der Flur und der Hof
ständig von Ratten heimgesucht. Beides berechtigt Ihren
Mieter, seine Mietzahlungen komplett einzustellen (AG Potsdam,
Urteil vom 15.6.1995 26 C 533/93, WM 1995, S. 534).
Hallo,
das nenne ich Glück. Mir sass heute eine Mieterin ( Sozialhilfempfängerin) gegenüber, zwei Monatsmieten Rückstand. Grund: Mietminderung zu 100 % wegen Ratten. Das Mietminderungsschreiben hat ihr eine Bekannte geschrieben, gegen die wir heute morgen Schadenersatzansprüche gestellt haben wegen falscher falscher Beratung in Verbindung mit unerlaubter Rechtsberatung. Das KSA teil mit heute mit, dass trotz der zu erwartenden Wohnungslosigkeit seit 01.01.2005 das Amt nicht mehr befugt ist - auch nicht auf Darlehensbasis - Mietrückstände zu übernehmen wenn nicht gleichzeitig ein Arbeitsplatz gefährdet ist.
Da gleichzeitig aber das KSA im Rahmen von Hartz IV die Mieten eingespart hat für 01 und 02/05 - wegen der falschen Beratung im Übrigen einer bundesweit agierenden sozialen Einrichtung - habe ich ergebnislos versucht die Miete nachträglich genehmigt zu erhalten. Immerhin gilt es zu verhindern, dass ein Anwalt noch eine Räumungsklage anstrengt und dann die Kosten für die Mieterin nicht mehr überschaubar werden. Ein Mietminderung in Höhe von 100 % wegen Ratten ist schlichtweg nicht zulässig, egal was seinerzeit in dem speziellen Urteil entschieden wurde. Ich kann nur jeden warnen diese Abenteuer auf Grund diverser Veröfentlichungen - auch wenn solche Urteile im Mieterlexikon stehen - 1 zu 1 zu übersetzen für sich.
Sind die Wände so nass, dass die Wohnung unbewohnbar ist, muss
Ihnen Ihr Mieter keinen Cent bezahlen. Stinkt die Wohnung
zudem, sind Ihre Chancen auf Miete gleich null (LG Berlin, GE
1989, S. 149
Nochmals. Mietminderung vor Ort umgehend feststellen lassen durch Mieterverein oder Anwalt.
Gruss Günter