Haus unbewohnbar-Kaution und Mietminderung

Hallo

nehmen wir mal an ein Ehepaar wohnt schon seit 13Jahren in einem Haus.Die ersten 11Jahre lief Mietvertrag aus steuerlichen Gründen auf Sohn.Nachdem der auszog wurde der Mietvertrag neu auf die Eltern ausgestellt mit einer gekürtzten Miete weil Haus ziemlich baufällig ist

Nun überschreiben Vermieter(wohnen nebenan) der Tochter das Haus.Die kommt mit Architekten und der erklärt das Haus für unbewohnbar.Müsste abgerissen werden.Neue Besitzerin lässt über Anwalt mitteilen das Haus innerhalb von 6Monaten geräumt werden muss.

Wenn Haus unbewohnbar ist,müssen die dann noch Miete zahlen?Kann die Kaution einbehalten werden wegen irgendwelcher Mietschäden('Haus war bei Einzug unrenoviert,zwischendurch Schimmelbefall durch kaputte Wasserleitungen)

Hallo,

da hier ein alter Mietvertrag vorliegt bitte mal prüfen, ob nicht 12 Monate Kündigungsfrist vereinbart sind.

Nun zur Frage der Mietminderung. Mängel an der Mietsache können immer mit Mietminderungen angegangen werden. Dies setzt aber voraus, dass der Vermieter den Mangel kennt und der Mieter nicht seit Jahren auf irgendwelche Mietminderungen verzichtet hat.

Soweit tatsächlich das Haus unbewohnbar sein soll und abgerissen werden muss, wäre ja, wenn der Architekt Recht hat, schon jetzt die Unbewohnbarkeit gegeben und die Gefahr, die von dem Haus ausgeht, wäre dann zu klären. Der Architekt dürfte hier nicht die erste Adresse sein, denn niemand weiss, wass tatsächlich geschehen soll. In solchen Fällen rufe ich die Bauaufsicht der Kommune/des Landkreises an und bitte um Überprüfung nach Bekanntwerden, das ein Haus unbewohnbar ist oder in Fällen, wo eine Gefahr für Mieter ausgeht.

Gruss Günter

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Erstmal Miete nicht zahlen und auf Extra-Konto legen?Was die nicht kriegen muss ma erstmal nicht zurück erstreiten,oder?

Erstmal Miete nicht zahlen und auf Extra-Konto legen?Was die
nicht kriegen muss ma erstmal nicht zurück erstreiten,oder?

Hallo,

der Rückbehalt der gesamten Miete ist schlichtweg nicht zulässig und führt notfalls zur fristlosen Kündigung. Hier kann man eine Mietminderung vornehmen, die schriftlich angekündigt sein muss, aber die Miete darf keinesfalls einbehalten und auf ein Sonderkonto gelegt werden. Hier handelt es sich immerhin, egal wo das Geld liegt, um eine nicht vorgenommene Mietzahlung.

Auch auf der Hinterlegungsstelle des AG wäre dieses Geld mit einem Vorbehalt nicht als Mietzahlung zu betrachten. Suche einen Mieterverein oder Anwalt auf, lasse die Räume besichtigen und die Mietminderung berechnen. Mietzahlungen natürlich nur unter Vorbehalt zahlen, muss dem Vermieter jedoch mitgeteilt werden.

Gruss Günter

Danke werde ich mal so ausrichten.Habe hier aber noch was gefunden:

Wegen der feuchten Wände und Decken ist Ihre Wohnung schlicht-weg unbewohnbar. Zudem wird der Flur und der Hof ständig von Ratten heimgesucht. Beides berechtigt Ihren Mieter, seine Mietzahlungen komplett einzustellen (AG Potsdam, Urteil vom 15.6.1995 26 C 533/93, WM 1995, S. 534).

Sind die Wände so nass, dass die Wohnung unbewohnbar ist, muss Ihnen Ihr Mieter keinen Cent bezahlen. Stinkt die Wohnung zudem, sind Ihre Chancen auf Miete gleich null (LG Berlin, GE 1989, S. 149

Danke werde ich mal so ausrichten.Habe hier aber noch was
gefunden:

Wegen der feuchten Wände und Decken ist Ihre Wohnung
schlicht-weg unbewohnbar. Zudem wird der Flur und der Hof
ständig von Ratten heimgesucht. Beides berechtigt Ihren
Mieter, seine Mietzahlungen komplett einzustellen (AG Potsdam,
Urteil vom 15.6.1995 26 C 533/93, WM 1995, S. 534).

Hallo,

das nenne ich Glück. Mir sass heute eine Mieterin ( Sozialhilfempfängerin) gegenüber, zwei Monatsmieten Rückstand. Grund: Mietminderung zu 100 % wegen Ratten. Das Mietminderungsschreiben hat ihr eine Bekannte geschrieben, gegen die wir heute morgen Schadenersatzansprüche gestellt haben wegen falscher falscher Beratung in Verbindung mit unerlaubter Rechtsberatung. Das KSA teil mit heute mit, dass trotz der zu erwartenden Wohnungslosigkeit seit 01.01.2005 das Amt nicht mehr befugt ist - auch nicht auf Darlehensbasis - Mietrückstände zu übernehmen wenn nicht gleichzeitig ein Arbeitsplatz gefährdet ist.

Da gleichzeitig aber das KSA im Rahmen von Hartz IV die Mieten eingespart hat für 01 und 02/05 - wegen der falschen Beratung im Übrigen einer bundesweit agierenden sozialen Einrichtung - habe ich ergebnislos versucht die Miete nachträglich genehmigt zu erhalten. Immerhin gilt es zu verhindern, dass ein Anwalt noch eine Räumungsklage anstrengt und dann die Kosten für die Mieterin nicht mehr überschaubar werden. Ein Mietminderung in Höhe von 100 % wegen Ratten ist schlichtweg nicht zulässig, egal was seinerzeit in dem speziellen Urteil entschieden wurde. Ich kann nur jeden warnen diese Abenteuer auf Grund diverser Veröfentlichungen - auch wenn solche Urteile im Mieterlexikon stehen - 1 zu 1 zu übersetzen für sich.

Sind die Wände so nass, dass die Wohnung unbewohnbar ist, muss
Ihnen Ihr Mieter keinen Cent bezahlen. Stinkt die Wohnung
zudem, sind Ihre Chancen auf Miete gleich null (LG Berlin, GE
1989, S. 149

Nochmals. Mietminderung vor Ort umgehend feststellen lassen durch Mieterverein oder Anwalt.

Gruss Günter