Hausmeister nicht im Mietvertrag. Trotzdem zahlen?

Wenn in der Nebenkostenabrechnung der Hausmeister auftaucht, dieser aber nicht im Mietvertrag steht, und der Vermieter selber sagt, dass der Hausmeister erst nach Abschluss des Mietvertrages eingestellt wurde- muss man dann als Mieter für den Posten „Hausmeister“ zahlen oder nicht? Muss nicht der Mieter vom Vermieter darüber informiert werden, dass ein Hausmeister eingestellt wird/wurde?

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hauswa…

vielen Dank für den Link! Hilft mir sehr weiter.

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Im Mietrechtslexikon steht unte Punkt 2:„Ist es im Mietvertrag vorgesehen, dass der Vermieter einen Hauswart beschäftigen kann, und die Kosten dann auf den Mieter umgelegt werden gilt folgendes: Auch wenn zunächst ein Hauswart nicht beschäftigt wurde, sodass insoweit zunächst Kosten nicht anfielen, wurde den Mietern durch den Mietvertrag doch vor Augen gehalten, dass sie grundsätzlich verpflichtet sind, eventuell anfallende Kosten zu bezahlen.“

Trifft dies zu, wenn im Vertrag festgehalten wurde: Soweit sich Betriebskosten erhöhen oder neu entstehen, darf der Vermieter die Erhöhung bzw. die neu entstandenen Kosten … anteilig umlegen." ?

Ich würde sagen ja.

TM