Hausmeisterjob mit miete verrechnen

hallo liebe experten,

unser vermieter hat meinen mann und mich gebeten, einfache hausmeistertätigkeiten zu übetnehmen. dazu zählt: rasen mähen, gartenarbeit, hof fegen, schnee räumen. werder treppenhaus reinigen noch glühbirnen wechseln, also nichts handwerkliches. bei der frage der abrechnung sind wir uns sehr uneins.
mir wäre es am liebsten, er würde es mit der miete verrechnen, er will am monatsende eine kurze auflistung, was gemacht wurde und welche summe er überweisen soll. ich meine, er muss uns in jedem fall als minijob anmelden, er meint nein, weil er die kosten ja an die mieter weitergibt und somit nur ein „vermittler“ ist. für mich kling das sehr nach schwarzarbeit, was er da vorhat. er muss uns doch in irgendeiner weise anmelden, acuh wenn wir einen mieterlass bekommen oder würde eine zusatzvereinbarung zum mietvertrag reichen?
vielen dank an euch!

sry muss passen… viel erfolg noch

Verlangt einfach eine Rechnung vom Vermieter und die Zahlung pro Stunde.
Was er zu versuchen scheint ist: Keine Kosten für Hausmeister, aber umlegen… sprich: Mehrverdienst!
Machen einige so

Viel Erfolg

Guten Morgen,

die Anmeldung als Minijob ist vorgeschrieben…sonst ist es Schwarzarbeit, egal ob er die Kosten an die Mieter weiterreicht oder nicht…er ist der Arbeitgeber, und somit ist er auch verpflichtet diese geringfügige Beschäftigung anzumelden. Eine Verrechnung mit der Miete ist schwierig, da ja immer verschiedene Entgelte zustande kommen. Ich würde entweder eine feste Vergütung vereinbaren, dann kann dieser Betrag von der Miete abgezogen werden oder aber ihr zahlt wie bisher die Miete in voller Höhe und bekommt dann nach Stunden nachweis euer Geld. Für den Vermieter ist es am einfachsten, wenn ihr einen festen Betrag vereinbart, das macht bei der Meldung zur Sozialversicherung weniger Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bobrowski
Diplom-Immobilienbetriebswirt
Gutachter für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten
(zertifiziert durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein/IHK Kiel)
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
(zertifiziert durch den BDSH)
Gebäudeenergieberater
Steinkamp 4a
23795 Fahrenkrug
Tel. 04551-96 75 35
Mobil. 0162-68 444 27

Hallo, Gartenarbeit, Rasen mähen usw. SIND handwerkl. Tätigkeiten, bei denen man auch Unfälle haben kann. Deshalb wäre es besser, die Tätigkeit offiziell (als Minijob) anzumelden, da man dann auch unfallversichert ist.- Die Kosten sind auf die Mieter im Rahmen der Nebenkosten-Abre. umlegbar. Ob die Bezahlung für diese Tätigkeit direkt bezahlt oder mit der NK-Abre. verrechnet wird, ist Ihnen überlassen.- Gruß, Achim

Mieterlass wäre eine Katastrophe für den Vermieter! Er wird Sie als geringfügig Beschäftigte steuerlich und sozialversicherugnstechnisch anmelden. Sie erstellen Abrechnugne über Ihre jeweilige Lesiung und erhalten die summe, welche Sie abredegemäß in Rechnung stellen. Diese Kosten werden dann wiederum auf Sie wie auch alle übrigen Mieter umgelegt.

Hallo,

lassen Sie die Finger davon, die Verrechnung des Hausmeisterjob mit Ihrer zu zahlenden Miete kann Ihnen als sogenannter Geldwertervorteil ausgelegt werden. Diesen müssen Sie dann gesondert versteuern.
Außerdem laufen Sie gefahr, daß hier Verluste von seitens des Vermieters vorgetäuscht werden könnten, die das Finanzamt entsprechend erstatt muß. Somit kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Wir hoffen wir konnten helfen.