hallo liebe experten,
unser vermieter hat meinen mann und mich gebeten, einfache hausmeistertätigkeiten zu übetnehmen. dazu zählt: rasen mähen, gartenarbeit, hof fegen, schnee räumen. werder treppenhaus reinigen noch glühbirnen wechseln, also nichts handwerkliches. bei der frage der abrechnung sind wir uns sehr uneins.
mir wäre es am liebsten, er würde es mit der miete verrechnen, er will am monatsende eine kurze auflistung, was gemacht wurde und welche summe er überweisen soll. ich meine, er muss uns in jedem fall als minijob anmelden, er meint nein, weil er die kosten ja an die mieter weitergibt und somit nur ein „vermittler“ ist. für mich kling das sehr nach schwarzarbeit, was er da vorhat. er muss uns doch in irgendeiner weise anmelden, acuh wenn wir einen mieterlass bekommen oder würde eine zusatzvereinbarung zum mietvertrag reichen?
vielen dank an euch!