Hausmusik

Hallo an alle,

folgender Fall: Ein Tubaspieler übt in einem Mietshaus jeden Abend von 20 Uhr bis 22 Uhr Tuba. Pünktlich um 22 Uhr hört er auf. Damit belästigt er aber mehrere Mietparteien erheblich, da die Tuba sehr laut ist. Er pocht auf seinem Recht, Hausmusik ausüben zu dürfen.

Wie ist da die rechtliche Lage?

Danke

Hallo Sabine,
normalerweise liegt dem Mietvertrag eine Hausordnung bei, in der auch Ruhezeiten angegeben sind. Da findet sich in der Regel auch ein Passus, was alles unter Lärm zu verstehen ist.
Grüße
Almut

Oder auch ein passus, dass Blas- und Schlaginstrumente nicht erlaubt sind, was zwar insbesondere Tubaspieler und Schlagzeuger betreffen sollte aber auch Kinder an der Ausübung ihrer Blockflötenschulhausaufgaben hindern kann, dafür aber wiederum das Geben von Klavierstunden an zig Nachbarskinder erlauben würde etc. blabla.
Hab ich schon erwähnt dass mich solche Passagen ärgern, weil sie keinen Unterschied zwischen guter und schlechter Musik erlauben, was allerdings wieder gut für eben jene Anfänger ist, die etwas andere Spielen, igendwomit muss man ja anfangen und das hört sich meist schräg an.
Habt Ihr den Tubisten mal gefragt weshalb er nicht einfach von 18-20 Uhr spielt? das wäre jedenfalls noch eine humane Zeit in der meist zB. auch Schlagbohrmaschinen etc. erlaubt sind.
Ein Recht auf Hausmusik ist mir jedenfalls unbekannt, aber seit ich so schöne mittelalterliche Flötennoten gefunden hab, würde ich mich drüber freuen, wenns trotz Blasmusikverbot was anderes gibt :wink:

Gruß Susanne
(meine persönlich gehaltenen Antwort soll als Zeichen angesehen werden, dass dies nur als Stammtischgelaber zu sehen ist und keineswegs als Rechtsberatung, denn ich bin kein RA)

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Schade
etwas mehr als „Stammtischgelaber“ hätte ich mir schon gewünscht. Wem sollen solche Beiträge etwas nützen?

Sabine

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Hallo,

etwas mehr als „Stammtischgelaber“ hätte ich mir schon
gewünscht. Wem sollen solche Beiträge etwas nützen?

Sabine

seltsam, dachte das so ein Forum auch dazu dient (fürs Stammtischgelaber), auch wenn es hier ein spezielles Thema zum Forum gibt, nunja dinge gibts !

Gruß

PS.
PS.

Ein Anwalt gibt kein Stammtischgelaber von sich, nimmt dafür aber Kohle, kannst es ja auch dort versuchen :wink:.

Hallo,

es gibt diverse Entscheidungen zu Hausmusik.

Generell ist es per BGH-Urteil erlaubt, Hausmusik zu praktizieren.
Per Mietvertrag können Regelungen erlassen werden.

http://www.mieterbund.de/presse/2005/presse_aktuell_…
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_hausmus…

Ansonsten findest du auch per Suchmaschine noch einiges.

Marion

So wie es aussieht ist die Sache ziemlich ärgerlich.
Es ist jedoch erlaubt 2 Stunden/Tag unter Einhaltung der Ruhezeiten zu üben (bis 22 Uhr o.k.). Bei leiseren Instrumenten kann sogar bis 3 Stunden täglich musiziert werden.
Da helfen nur freudliche Gespräche…und die evtl. Einigung auf eine andere Tageszeit.

Gruß,
Mira

Hallo Susanna,
Auszug aus einer Hausordung:
Vermeidung störender Geräusche, z.B. durch Benutzung nicht abgedämpfter Maschinen, durch Türenzuschlagen, durch Musizieren einschließlich Rundfunk- und Fernsehempfang mit belästigender Lautstärke und Ausdauer … usw außerhalb der zugelassenen Zeiten. Als grundsätzliche Ruhezeit gelten: Nachtruhe von 22-7 Uhr, Sonntags- und Feiertagsruhe, Mittagsruhe von 13-15 Uhr.
Ich hoffe, ich habe mich jetzt auch für Dich klar genug ausgedrückt. Denn es ist völlig egal, ob jemand Triangel, Tuba, Klavier oder Blockflöte übt. Und auch die Qualität der Musik (wer entscheidet denn auch bitte nach guter und schlechter Musik) ist völlig egal.
Grüße
Almut