Hausordnung in Mietshaus - Fenster offen ?

Hallo,

habe nur eine kurze Frage bezüglich einens Fensters in unserem Mietshaus ( bin Mieter und nicht Besitzer ).

Der Mieter unter uns öffnet im Treppenhaus permanent das Kippfenster (obwohl die Luft im Treppenhaus absolut okay ist), so daß gerade jetzt in der kalten Jahreszeit immer die Eisluft ins Treppenhaus kommt und dieses kalt und ungemütlich ist. Wenn ich dann noch meine Wohnungstüre öffne, kommt die kalte Luft natürlich in die Bude.

Darf er das bzw. gibt es da eine explizite Regelung, auch wenn dies nicht extra in der allgemeinen Hausordnung vermerkt ist ? Habe das Fenster schon öfter zugemacht, aber er machts andauernd wieder auf.

Klingt jetzt irgendwie eher banal, aber das nervt und ich wüsste gerne Bescheid, wie man in so einem Fall verfahren kann.

Danke und Gruss,
Stefan

Hallo Stefan,

ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwasin einer Hausordnung festgehalten ist. Fällt wohl unter den Passus „Hausfrieden“.

Man könnte auch einfach mal klingeln und zum Herrn X sagen, dass es unirtscaftlich ist, wenn dauernd das Fenster aufsteht. Ich würde erst mal die Reaktion abwarten. Vielleicht hat er ja Sauerstoffmangel?! :smile:))

Gruß Bianca

So leicht gehts leider nicht …
Hallo Bianca,

so leicht gehts leider nicht, natürlich habe ich ihn auch drauf angesprochen bzw. er mich. Seine Frage: ‚wieso machen Sie immer MEIN Fenster zu?‘.

Du kannst Dir also vorstellen, auf welcher Basis das Gespräch stattfindet, und das nur, weil das Fenster in dem Stock liegt, in dem sich seine Wohnung befindet. Auch ein Briefchen, das ich ihm geschrieben habe, blieb unbeantwortet. Im Gegenteil, wenn man sich ab und an im Hausflur oder der Hofeinfahrt trifft, dann guckt er weg oder tut so, als ob ich nicht da wäre. Komischer Kauz einfach …

Dass es nicht über eine Hausordnung geregelt ist, muss ja nicht heissen, daß es nicht geregelt ist. Im kalten Winter ohne Grund die Fenster im Hausflur aufreissen und das bei den heutigen Ölpreisen, hmmm, sollte doch irgendwas drin sein, oder ?

hallo.

du hast noch nicht mit dem vermieter gesprochen? solltest du vielleicht mal tun.
wie alt is denn der mieter? gerade alte leute haben ansichten, sie du ihnen weder mit vernünftigen argumenten noch mit lautstarkem schimpfen ausreden kannst. meine oma macht z.b. immer die außentür zum heizraum auf. „damit’s durchzieht“…
daß es 1. überhaupt nicht durchzieht, solange die zweite tür noch zu is, und daß 2. nur wärme nach draußen verlorengeht, kapiert sie einfach nicht. da es in meinem fall keine höhere instanz „vermieter“ gibt, muß ich’s halt dulden :smile:

gruß

michael

In dem Haus sind 5 Parteien inklusive meiner bescheidenen Wenigkeit vorhanden. Natürlich gibt es auch jedesmal verschiedene Vermieter, da die Wohnungen verschiedenen Besitzer gehören.

Da aber der Hausflur eigentlich allen Bewohnern des Hauses zur Verfügung steht, möchte man meinen, daß dort auch zum Nutzen ALLER gehandelt werden sollte, unabhängig ob der Fensteröffner Mieter oder Besitzer seiner eigenen Wohnung ist.

Ich habe vor 2 Wochen mal die Hausverwaltung angeschrieben, aber leider hat diese sich noch nicht gemeldet. Der Typ selber ist ca. 50 Jahre alt, also noch nicht so tattrig, daß er nicht weiß, dass kalte Luft im Winter (außer im Hausgang riechts nach Essen, dann wäre es ja dazwischen auch okay) das Haus auskühlt.

Das nervt … :wink:

Hallo,

da mir in der Praxis nun wirklich nichts mehr unbekannt scheint, kann es sein, dass dieser Mieter statt das Fenster zu öffnen in den Flur entlüftet, damit in seiner Bude der Heizkostenbedarf nich so hoch sein soll ?

In Hausordnungen ist das Fenster im Treppenhaus öffnen nur individuell geregelt. Im Winter sollte jedoch nur kurz gelüftet werden, dann sollte das Fenster geschlossen sein. Das hat aber dann mehr mit Vernunft, denn Recht zu tun.

Gruss Günter

habe nur eine kurze Frage bezüglich einens Fensters in unserem
Mietshaus ( bin Mieter und nicht Besitzer ).

Der Mieter unter uns öffnet im Treppenhaus permanent das
Kippfenster (obwohl die Luft im Treppenhaus absolut okay ist),
so daß gerade jetzt in der kalten Jahreszeit immer die Eisluft
ins Treppenhaus kommt und dieses kalt und ungemütlich ist.
Wenn ich dann noch meine Wohnungstüre öffne, kommt die kalte
Luft natürlich in die Bude.

Darf er das bzw. gibt es da eine explizite Regelung, auch wenn
dies nicht extra in der allgemeinen Hausordnung vermerkt ist ?
Habe das Fenster schon öfter zugemacht, aber er machts
andauernd wieder auf.

Klingt jetzt irgendwie eher banal, aber das nervt und ich
wüsste gerne Bescheid, wie man in so einem Fall verfahren
kann.

Danke und Gruss,
Stefan

Hallo Stefan!

Ob Du das tun solltest, oder ob es klug ist, weiß ich nicht.
Aber wenn es wirklich zu kalt wird, würde ich den Griff ab,- und einen abschließbaren dranschrauben und abschließen.
Kann natürlich auch Ärger geben. Aber das Fenster ist erstmal zu.
Was sagen denn die anderen Mieter zu dem offenen Fenster?

Gruß Gerrit

Hallo Stafan,
ich habe von einem Fall gehört (Mitmieter im Hause der Schwiegereltern) da hat die ältere Dame (A) ebenso das Fenster im Treppenhaus geöffnet, eine andere Mieterin (B) hat dies nicht so gerne gesehen, hat immer das Fenster geschlossen. So ging das wohl eine längere Zeit. Eines Tages als B wieder verschloss kam A und zeterte herum. Am nächsten Tag wollte A wieder öffnen und siehe da, packte in Marmelade am Griff. Seit dem liess A das Fenster in Ruhe :wink:
und B hatte ihren Gestank im Treppenhaus.

Es gibt jedoch Gerüche, die ein Raucher nicht mehr riecht, als ich mit rauchen aufhörte, konnte ich den Gestank im Treppenhaus auch kaum ertragen, aus sämtlichen Wohnungen im Haus kam dieser kalte Tabakgeruch und ich wußte vorher nicht wie unangenehm dieser Geruch für Nichtraucher gewesen sein muß.
Liebe Grüße
Caschmi

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