Hausverbot in meiner eigenen Wohnung !

Guten Abend.

ich habe folgendes problem
Ich wohne in meiner Wohnung z.Z eigentlich alleine die Wohnung Läuft auf mich und meine Ex-Freundin. die aber ausgezogen ist und zu ihrem Vater gezogen ist.
nach einem Streit mit ihrem Vater wurde sie von ihrem wieder Vater raus geschmissen mit unserer gemeinsamen Tochter. Ich habe gesagt sie kann natürlich wieder zu mir kommen da es im prinzip ja auch ihre wohnung ist obwohl sie ja schon eine Neue Wohnung angemietet hat die nur noch nicht ganz fertig ist (boden verlegen etc.)
deshalb sollte sie die tage bei mir verbringen natürlich mit unserer tochter. heute gab es aber leider einen streit zwischen uns… ich bin dann einfach gegangen. als mich später ihre mutter angerufen hat und mir erzählt hat das sie bei der polizei ist und mich angezeigt hat wegs körperverletzung weil ich sie angeblich geschlagen habe, hab ich es nicht glauben können. es waren sogar 2 personen beim streit dabei die bezeugen können das es nicht so war ich würde niemals eine frau schlagen :frowning:
jetzt hat mich ihr Stiefvater angerufen und meinte wir treffen und in meiner Wohnung und reden über den Vorfall. ich bin also in meine wohnung gefahren und hoch gegangen, auf einmal kamen zwei Polizisten und drangen mich dazu sofort meine Wohnungsschlüssel herrauszugeben und die wohnung sofort zu verlassen -.- die haben mich also auf die straße gesetzt und mir in meiner eigenen Wohnung hausverbot erteilt für 2 wochen O_o obwohl meine ex jetzt sozusagen über 2 wohnungen verfügt -.- und ich sozusagen auf der straße hocke.
was für rechte habe ich jetzt ? das kann doch nicht so gehen :frowning: ich hab ihr nichts gemacht :frowning:
bitte helft mir

Hi,
ich befürchte für dich, das alles rechtens gelaufen ist. Du musst dabei in erster Linie das Wohl des Kindes sehen, scheinbar können Mutter und Kind nirgendwo sonst hin, also bleiben die beiden in der Wohnung, du hast eine Zeitlang Hausverbot.
Versuche dich mit deiner Freundin zu vertragen und zu verständigen, sie könnte durchaus dazu beitragen, dass du auch früher wieder in die Wohnung darfst.

Ansonsten hast du zur Zeit leider die schlechteren Karten.

Gruß
HH

das Problem sehe ich darin das sie was behauptet was nicht stimmt und ich jetzt auch niergendwo hin kann, und sie hat ja sogar jetzt 2 Wohnungen -.-

SOFORT einen Anwalt einschalten!!!

Grundsätzlich ist diese Wohnungsverweisung nach dem Gewaltschutzgesetz möglich. Dabei spielen auch die Eigentumsverhältnisse keine Rolle.
Ziel des Gesetzen ist es, dem Opfer häuslicher Gewalt zu helfen. In diesem Fall sind das in den Augen der Polizei Mutter und Kind.
Ihnen bleibt eigentlich nur der Weg zu Anwalt. Dort muss Widerspruch gegen die Wohnungsverweisung eingelegt werden und Sie müssen (gleich über den Anwalt) Ihre Ex wegen falscher Verdächtigung/vortäuschen einer Straftat anzeigen.
Wenn Sie nicht zum Anwalt können oder wollen, dann die Anzeige persönlich bei der Polizei machen und den Widerspruch gegen die Wohnungsverweisung beim zuständigen Amtsgericht einlegen.
Aber wie gesagt, in diesem Fall würde ich dringend zu einem Anwalt raten, der die Sache beschleunigt.
Sollte es sich herausstellen, dass die Wohnungsverweisung nur durch falsche Angaben erfolgt ist, können Sie im Nachgang dann natürlich auch noch Ihre Ex auf Schadenersatz verklagen (Hotelkosten,…).
Wichtig ist, nicht eigenmächtig handeln! Halten Sie den „Rechtsweg“ ein. Die Wohnungsverweisung ist ja immer mit der Androhung eines Ordnungsgeldes verbunden. Regeln Sie also erst die Aufhebung, bevor Sie wieder nach Hause gehen, sonst kann es teuer werden.

Sch…lechte Situation, auch für eine richtige Antwort :frowning:
Zunächst einmal - die Kollegen haben (formal) rechtmäßig verhalten. Deine (Ex-)Freundin scheint noch/nur bei Dir gemeldet zu sein. Sie hat eine Körperverletzung angezeigt im Rahmen der „Häuslichen Gewalt“ und ein Kind war scheinbar auch noch mit anwesend. In solchen Fällen wird heutzutage der Täter aus der Wohnung gewiesen, damit das Opfer Zeit hat, sich in Ruhe um alles weitere zu kümmern. Für uns Polizisten ist es vor Ort oft schwierig, den Wahrheitsgehalt der einzelnen Aussagen KORREKT einzuschätzen. OK, wir haben eigentlich eine ganze Menge Lebens- und Berufserfahrung und oft auch eine (mehr oder weniger) gute Menschenkenntnis. Trotzdem wird meist für den „schwächeren“ Part (hier: Mutter mit Kind) entschieden.
In Deinem Fall kann ich nur raten, MIT DEN ZEUGEN zu einem Anwalt und mit dem alles Weitere zu besprechen. Hier steht m.E. u.a. eine Verleumdung/falsche Verdächtigung auf der strafrechtlichen Seite im Raum. Und auf der zivilrechtlichen … frag lieber den Anwalt.

Viel Glück
Thomas

Die Polizei regelt die Sache bis zur „Beseitigung der Gefahr/Störung“. Das ist mit deinem Hausverbot geschehen. Es wird zunächst nicht näher geprüft, welche Behauptungen jetzt wahr sind und welche nicht. Das Weitere musst du jetzt selbst in die Hand nehmen, sprich Gericht einschalten bzw. Anwalt.
Deshalb mein Rat, sich mit der Freundin zu arrangieren, das wäre am Einfachsten.

Gruß
HH

Die Polizei ist nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)vorgegangen. Sie darf ein Betretungs-, Annäherungsverbot für die Wohnung aussprechen (für 14 Tage). Dieses muss dem Gericht mitgeteilt werden. Dann ist entscheidend, was die Lebensgefährtin weiter unternimmt. Sie muss aktiv werden und das Gericht wird eine Entscheidung fällen. Wird sie nicht aktiv, wird das Verbot aufgehoben. Die Anzahl der Wohnungen ist nicht entscheidend, es geht ausschließlich um Gewalt in Partnerschaften.
mfg.
W.

Hallo,
ich bin kein Experte für Rechtsfragen, aber für Konflikte. Ich kann nur empfehlen: Versuchen Sie, eine gemeinsame Mediation zu machen. Sie können auf www.konflikteloesen.de nachsehen, was das ist und wie das abläuft.
Gruß,
J. Lorenz

Hallo, kann dir leider nicht weiterhelfen, habe ähnliches Problem
Liebe Grüße

Dazu kann ich nichts sagen !

Wenn die Sache so eskaliet ist, kann eigentlich nur ein Anwalt helfen.Unbedingt und keine weiteren Ausagen machen. Es ist schwer erst einen Anwalt zu spät zu nehmen. Mann müßte auch die andere Seite hören, denn es ist immer problematisch vor allen wenn der Vorwurf von Handgreiflichkeiten da ist.
Alles Gute Dieter

Hallo,

familienstreitigkeiten sind ein übles thema. Das geht meist nicht gut aus.

Du kannst eine anzeige wegen falscher anschuldigung machen.
Die polizei hätte dir die schlüssel nicht wegnehmen dürfen. Meines wissens dürfen sie dir auch kein hausverbot aussprechen. Das ist sache des richters!
(Wegen gefahr im verzuge vielleicht ausnahmsweise sache der polizei - aber deine körperverletzung ist ja nicht beweisen).

Wenn du dein hausverbot schriftlich hast, gehe anwaltlich dagegen vor oder beantrage beim amtsgericht eine einstweilige richterliche verfügung, daß das hausverbot aufgehoben wird (da es zu unrecht ausgesprochen wurde).

Wenn du dein hausverbot nicht schriftlich hast, kannst du als mieter, der dort polizeilich gemeldet ist, deine wohnung betreten. Ist sie verschlossen, öffnet dir jeder schlüsseldienst deine tür, wenn du deinen ausweis zeigst, auf dem deine meldeadresse steht.

Erkundige dich sicherheitshalber vorher bei der polizeidienststelle (dem sachbearbeiter!) und anwaltlich.

Liebe grüße

karsti

Sorry für die späte Antwort…
Nun, wenn die Freundin eine Wohnung hat, zu der sie ohne Probleme gehen kann, könnte man sich streiten, ob das „Hausverbot“ notwendig ist. Die Polizei muss zunächst vor Ort entscheiden. Das Betretungsverbot kann in Baden-Württemberg zunächst für 4 Tage ausgesprochen werden. Ein Bericht geht parallel an die Familienamt, das entweder beim Rathaus oder Landratsamt ist. Von dort aus kann dann das Verbot auf 2 Wochen ausgeweitet werden.
Die ersten Maßnahmen der Polizei richten sich grundsätzlich nach dem Grundsatz, dass zunächst einmal die Parteien getrennt werden, damit Ruhe einkehren kann und weitere Gefahren verhindert werden. Da gilt das Motto: Wer schlägt geht.
Wie dann die Behörde weiter verfährt, liegt in deren Ermessen. Die regelt dann auch, dass Sie nicht auf der Straße hocken.

Im Prinzip dürfte die Maßnahme rechtlich in Ordnung sein, obwohl man unter Umständen darüber diskutieren kann, ob die Freundin nicht in ihre andere Wohnung zieht.

Da nun aber schon einige Tage ins Land gezogen sind, vermute ich, dass sich Vieles schon geregelt hat.

Also es hat sich alles schnell geklärt und zwar ein tag später. Sie hat bei mir angerufen und wollte reden haben die Schlüssel wieder bekommen und somit War es aufgehoben ich kann jedem nur raten es so zu regeln das geht einfach am schnellsten :wink:

da hat sie sich gut als opfer verkauft. es ist die regel wer schlägt der geht. die beamten können dich für max 10 tage der wohnung verweisen. du kannst anzeige gegen verleumdung (verdächtigung falscher) machen die gegen deine ex läuft und auch die zeugen die angeblich in der wohnung waren. nach 10 tagen darfst du wieder in deine wohnung. um dem ganzen ärger aus dem weg zu gehen würde ich versuchen bei bekannten, familie oder freunden unterzukommen bis sie ihre wohnung bezogen hat, dann die anzeige machen, dem vermieter so schnell es geht schreiben dass du die wohnung alleine bewohnst und deine ex aus dem mietvertrag soll.