Hallo Ihrs!
Folgenden fiktiven Fall möchte ich zur Debatte stellen:
Mehrere Häuser, die ehemals zu einer Zechensiedlung gehörten, sollen verkauft werden. Darunter sind auch Häuser, die zwei Wohnungen enthalten, wobei die eine Wohnung ca.50 m², die andere ca.65 m² groß ist.
Die Vorgabe, bei der Verkaufsgenehmigung wäre, dass die alten Mietverträge bestehen bleiben müssen, das heißt, dass, auch bei Eigenbedarf des neuen Besitzers, niemand gekündigt werden darf. Quasi wäre also ein Wohnrecht auf Lebenszeit garantiert. Sozial berechtigt wären diese Vorgaben dadurch, dass die Mieter der Wohnungen teilweise schon mehr als 30 Jahre dort wohnen und größtenteils auch schon ziemlich alt sind.
Nun wollen wir einmal annehmen, die größere Wohnung (65m²) wäre bewohnt, die kleinere (50m²) steht leer.
Ein Familienvater mit 4 Kindern kauft das Haus und bezieht die für 6 Personen viel zu kleine Wohnung, wobei er seine bisherige Wohnung aufgibt. Könnte man dem Käufer nicht von vornherein unterstellen, dass er das Haus nur in der Absicht kauft, den bestehenden Mietvertrag irgendwie zu umgehen und den alten Mieter, (legal oder illegal), so schnell wie möglich aus dem Haus zu kriegen?
Dürfte die Gesellschaft, der das Haus gehört, unter diesen Umständen überhaupt verkaufen? Könnte der Mieter der größeren Wohnung diesen Kauf nicht von vornherein anfechten, eben weil die Absicht klar zu erkennen wäre?
Ich bitte um eure Meinungen!
mfg Nemo.