Heizkosten 2014 höher als 2013 trotz Leerstand?

Hallo,

am 30.11 ist mein alter Mietvertrag ausgelaufen in der ich vom 01.10.12 - 30.11.13 gewohnt habe.  Die alte Wohnung stand jedoch bereits anfang Oktober leer, also 2 ganze Monate.

Die NK Abrechnung von 2012 ergab eine Gutschrift von ~25€
Die Abrechnung von 2013 ergab jedoch eine Nachzahlung von ~50€

Die angefallenen Kosten laut der Abrechnung der Hausverwaltung die mir mein Vermieter geschickt hat ist 2013 ziemlich identisch mit der von 2012, nur dass die Heizkosten 150€ höher sind.

Ausserdem sind bei der NK Abrechnung von 2013 die Nichtumlagefähigen Kosten rausgeschwärzt, bei der von 2012 nicht.

Das ganze lässt mir doch nicht so ganz meine Ruhe. Da ich Probleme mit dem Vermieter hatte besteht lediglich Briefkontakt. Ich musste ihn auch schriftlich an die NK Abrechnung erinnern weil er meine Adresse „verlegt“ hatte.

Kann ich eine detailierte Rechnung vom Vermieter verlangen wo drin steht wieviel Heizkosten ich jeden Monat verursacht habe? Die Heizkosten in der Abrechnung sind ja auf das ganze Jahr gerechnet obwohl ich 2 Monate nicht in der Wohnung war und der Dezember mir ja nicht mehr angerechnet werden kann.
Danke für die Hilfe!

Hallo!

Klar kann (und sollte) man eine detaillierte Rechnung verlangen,die auch nachvollziehbar ist.

Ob man Wohnung leerstehen lässt, sagt doch nicht, es fallen dann keine Heiz-und Nebenkosten an. Selbst wenn man Heizung ganz abdreht(was im Winter nicht ungefährlich wäre) fallen erhebliche Kosten an, denn es wird doch auch bei Heizkostenverteilern ein Gutteil der gesamten Hauskosten über die Wohnfläche abgrechnet. Und da ist man an den Gesamtheizkosten des Hauses immer mit mind. 30 bis 50 % nach seiner Wohnungsgröße beteiligt.

Kosten pro Monat gibts nie, sind auch nicht sinnvoll. Denn jeder Monat hat andere Heizkosten, aber die könnte man erst berechnen,wenn man das ganze Jahr vorliegen hat.

Trotzdem kann taggenau abgerechnet werden, falls Mieter vor Ende der jährlichen Abrechnung auszieht. Man nimmt dazu die Gradzahltabelle, die die unterschiedlichen Heiztage je Monta( Sommer wenig,Winter viel) erfasst und berechnen lässt.

MfG
duck313

Danke für die Antwort.

Also es wurden mir 11 Monate berechnet. Für das ganze Jahr waren es 699,26€.
Bei der Abrechnung wurde der Gesamtbetrag auf 11 Monate runtergerechnet, was 640,98€ (699,26€ : 12 * 11).

Wenn ich mir das über die Gradtagszahlenmethode ausrechne komme ich auf 587,37€ (699,26€ : 1000 * 840)

Ist das korrekt so?

Hallo!

Für Heizkosten würde das stimmen. Da nimmt man die Gradtagszahltabelle.

Aber die sonstigen Nebenkosten, wie etwa Müll, Gemeinschaftsstrom, Straßenreinigung usw.) teilt man durch die Gesamtquadratmeter des Hauses.
Dann mal m² der einzelnen Wohnung, dann das geteilt durch 12 Monate, mal tatsächliche Mietzeit. Hier sind die Kosten gleichmäßig übers Jahr verteilt.

So wäre es üblich und auch nach der NK-Verordnung vorgesehen. Aber im Mietvertrag könnte etwas abweichendes vereinbart sein.

MfG
duck313

Im Mietvertrag steht nur folgendes unter Miete & Betriebskosten was hier zutreffen könnte. „Bei einem Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Zwischenabrechnung zu erstellen.“

Zählt jetzt trotzdem die NK-Verordnung?

Nein, es gelten die Schonzeiten für Eichhörnchen nach den kantonalen Jagdgesetzen der Schweiz.

vnA

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