Heizkosten geschätzt obwohl abgelesen wurde !

Sehr geehrte Damen und Herren ,

Ich habe folgendes anliegen .
ich wohne in einer 1 zimmer 50m² wohnung mit zentralheizung und digitalem heizmesser an der hauptleitung!

ich haben vor 2 tagen meine nebenkostenabrechnung zeitraum 22.12.08-22.12.09 erhalten und muß laut dieser 350€ heizkosten nachzahlen obwohl ich 0 verbrauch hatte, habe in dem zeitraum sparen müßen und habe das hauptventil in meiner wohnung zugedreht und somit auch nicht 1 minute geheizt !
Ich habe heute den hausverwalter angerufen und mich danach erkundigt warum ich nachzahlen muß , er meinte nur ,

„ja wir wahren bei ihnen zum ablesen und haben auch einen wert erhalten , aber der war so minimal das es unmöglich ist weil sie dann eigentlich nicht geheizt hätten , also sind wir davon ausgegangen das der heizzähler defekt ist und haben ihren verbrauch auf grund des bundesdurchschnittsverbrauchs auf ihre 50m² wohnung geschätzt“.

als ich ihm dann erklärt habe das ich tatsächlich nicht geheizt habe um kosten zu sparen, hat er mir nicht geglaubt und gesagt das ich ihn anlüge und hat aufgelegt.

ich habe schriftlich wiederspruch eingelegt und werde nun abwarten .

aber meine frage ist , ist das rechtens trotz abgelesenem wert den verbrauch zu schätzten weil der abgelesene wert ihrer meinung nach zu niedrig ist ?

MFG
Faber D.

Hi defrinitiv nein… Schau mal in der Heizkostenverordnung nach… Was mir aber in deinem Fall der Knackpunkt ist der digitale Zähler. beweise dass er nicht kaputt ist… dann bist du aus dem schenider… also niemand fremden an den Zähler ran lassen zur manipulation, austausch oder so… als beweissicherungsmittel… und klage notfalles…

Gruß Peter