Heizkostenabrechnung

Hi.

Ist ein Zahlungsverzug betr. Teil der Heizkostengesamtrechnung 2013 (also nicht die monatliche Pauschale) ein Kündigungsgrund?

Chan

Hallo!

Nein, jedenfalls nicht fristlos. Und fristgemäß m.E. nur aus diesem Grunde schwierig.

Die Nachzahlung aus einer Abrechnung ist keine regelmäßig wiederkehrende Zahlung wie die Miete und die Heiz-und NK-Vorauszahlung.

MfG
duck313

Ich appeliere immer an den gesunden Menschenverstand
Kann der Mieter nicht zahlen oder will er nicht?

Im Falle des nicht könnens wäre eine vertraglich festgelegte monatliche Ratenzahlung die beste Lösung.
Im Falle des nicht Wollens wäre vor einem Rechtsstreit noch ein klärendes Gespräch zu führen, wenn sich der Mieter übervorteilt fühlt.

Ok das sind Binsenweisheiten, aber in der Hitze des Streits hält sich oft niemand daran.

Regelmäßig nicht. Es sei denn, es treten weitere Umstände hinzu, wie bereits fruchtlos erteilte Abmahnungen, Höhe der Forderung, „Erpressung“ mit vergeblich geforderter Beseitigung vermeindlicher Mängel usw. wonach dem Vermieter in der Gesamtbetrachtung des Einzelfalls die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.