Heizkostenverordnung

Hallöle liebe Wissenden,

ich habe da ein Verständnisproblem:

In [FAQ:1341] finde ich folgendes Zitat bei „Betriebskosten und Verteilung“

Bei nicht preisgebundenen Wohnungen gelten die allgemeinen Grundsätze. Dies bedeutet, die Umlage ist zwischen Mieter und Vermieter zu vereinbaren. Wird nichts vereinbart, ist die Umlage in das Ermessen des Vermieters gestellt. Jedoch kann er einen einmal getroffenen Umlageschlüssel ohne Zustimmung des Mieters nicht ändern.

Die Heizkostenverordnung schreibt nun eine Verteilung von mind 50% und maximal 70% der Kosten nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Nutzer vor. Dies steht ebenfalls im o.g. FAQ.
Nehmen wir nun aber mal folgenden Sonderfall:

Drei Mietparteien in einem Haus
Eine zentrale Heizungsanlage mit Wärmemengenzähler für jede Wohnung und einem Wärmemengenzähler für das Warmwasser.
Ein Mieter (im folgenden Holzi genannt)heizt vorrangig mit einem Holzofen, nutzt also hauptsächlich nur die Warmwasseraufbereitung.

Muß Holzi hier auch mind 30% der Heizkosten anteilsmäßig bezahlen, obwohl er fast nur Warmwasser benutzt (welches ja ausnahmsweise 100% nach Verbrauch abgerechnet werden darf) und die Wohnung über sich mit dem Holzofen noch mitheizt?

Herzliche Grüße

Hallo Etronic,

Muß Holzi hier auch mind 30% der Heizkosten anteilsmäßig
bezahlen, obwohl er fast nur Warmwasser benutzt (welches ja
ausnahmsweise 100% nach Verbrauch abgerechnet werden darf) und
die Wohnung über sich mit dem Holzofen noch mitheizt?

Ich denke ja, denn genauso gut könnte jemand anderer aus dem Haus sagen, dass die Wohnung von Holzi, ungenügend durch den Holzofen gewärmt, von den anderen Wohnungen über die zentrale Heizanlage mitgeheizt wird. Denn: Was zu beweisen wäre!

Außerdem sind in den 30% allgemeine Heizkosten auch die Beheizung von Nebenräumen, Hausfluren etc. abgefangen, eben Räume die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und von der Allgemeinheit genutzt werden.

Oder noch anders: Der Mieter, dessen Wohnung angeblich von Holzi mitgewärmt wird, schaltet seine Heizung ab und möchte dann auch die 30% allgemeine Heizkosten nicht mittragen, da er ja gar nicht heizt. :smile: Wie würde Holzi oder die anderen Bewohner das wohl finden?

Alle obigen Angaben sind allerdings meine Meinung und die kommt nicht von einem ausgebildeten RA.

Gruß
Nita

hallo Nita

danke für Deine Meinung sowie der Erklärung zu den 30%. hier einige Ergänzungen zum fiktiven Fall:

Ich denke ja, denn genauso gut könnte jemand anderer aus dem
Haus sagen, dass die Wohnung von Holzi, ungenügend durch den
Holzofen gewärmt, von den anderen Wohnungen über die zentrale
Heizanlage mitgeheizt wird. Denn: Was zu beweisen wäre!

Holzi heizt seine Wohnung (fiktiv) zeitweise auf 23-24C. Weiterhin ist der Verbrauch der Wohnung über ihm nur etwa 10% höher als sein eigener. Der Gesamtverbrauch der Anlage ist extrem niedrig!

Außerdem sind in den 30% allgemeine Heizkosten auch die
Beheizung von Nebenräumen, Hausfluren etc. abgefangen, eben
Räume die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und von der
Allgemeinheit genutzt werden.

Räume der Allgemeinheit haben keine Heizung und werden nicht beheizt.
Lediglich vielleicht der Flur indirekt, da aber auch wohl mehr über Holzi!

Oder noch anders: Der Mieter, dessen Wohnung angeblich von
Holzi mitgewärmt wird, schaltet seine Heizung ab und möchte
dann auch die 30% allgemeine Heizkosten nicht mittragen, da er
ja gar nicht heizt. :smile: Wie würde Holzi oder die anderen
Bewohner das wohl finden?

Wie geschrieben, Holzi heizt schon heftig, ausserdem führt der mollig warme Kamin durch die Wohnung über ihm.
Es geht auch darum das ALLE nach Verbrauch abgerechnet werden!

Dabei fällt mir noch folgende Frage ein:
Wenn bisher immer nach verbrauch abgerechnet wurde und in den keller ein neuer dritter Mieter einzieht, kann oder muss er diese Berechnung nach Verbrauch dann so akzeptieren?

Danke für Deine/Eure meinungen :smile: