Hallo zusammen,
Vermieter müssen ja auch in der Sommer-Heizperiode dafür Sorge tragen, dass die Zimmertemperatur nicht unter 18 Grad sinkt, bzw. dürfen für diesen Fall die Heizung nicht abgestellt lassen. Beim Mieter (Vermieter wohnt in einem anderen neuen Haus) ist aber alles schlecht isoliert, deswegen fallen die Temperaturen bei ihm nachts auch schonmal bis zu 15 Grad (der Mieter hat zudem noch einen Säugling im Haus). Da es beim Vermieter in der Wohnung noch locker 18 Grad hat, steht die Frage im Raum, welche Außentemperatur denn als maßgeblicher Wert nachts mindestens erreicht sein muss - auch 18 Grad? Der Vermieter weiß ja nicht, wie kalt es in der Wohnung des Mieter ständig ist…bzw. es interessiert ihn eventuell auch nicht…
Danke vorab für jede Antwort
Gruß