Heizung auf Sommer-Betrieb -Innen/Außentemperatur?

Hallo zusammen,

Vermieter müssen ja auch in der Sommer-Heizperiode dafür Sorge tragen, dass die Zimmertemperatur nicht unter 18 Grad sinkt, bzw. dürfen für diesen Fall die Heizung nicht abgestellt lassen. Beim Mieter (Vermieter wohnt in einem anderen neuen Haus) ist aber alles schlecht isoliert, deswegen fallen die Temperaturen bei ihm nachts auch schonmal bis zu 15 Grad (der Mieter hat zudem noch einen Säugling im Haus). Da es beim Vermieter in der Wohnung noch locker 18 Grad hat, steht die Frage im Raum, welche Außentemperatur denn als maßgeblicher Wert nachts mindestens erreicht sein muss - auch 18 Grad? Der Vermieter weiß ja nicht, wie kalt es in der Wohnung des Mieter ständig ist…bzw. es interessiert ihn eventuell auch nicht…:smile:

Danke vorab für jede Antwort
Gruß

Hallo !

Es gibt leider kein Gesetz,was die Raumtemperaturen genau festschreibt !
Es gibt einige Grundregeln,die sich aus Gerichtsurteilen zum Thema ergeben.
Danach muss in der Zeit von 6-24 h eine Raumtemperatur von 20°C in Wohnräumen und Küchen,22°C im Bad,18°C in Schlafräumen und Fluren usw.
möglich sein.

Nach 23 - 7 h früh reicht nach einem Urteil auch 17°C.

Schon hier gibts Widersprüche,was nur belegt,es ist kein fester Wert exakt vorgeschrieben.
Die Heizperiode geht üblicherweise von September bis Mai,aber auch in den Sommermonaten muss ggf. geheizt werden.

Man kann sich doch an den Vermieter wenden und es bemängeln,evtl. liegt ja auch ein Einstellungsfehler an der Heizung oder an den Heizkörpern(Ventilen) der Wohnung vor.
Der Vermieter hat ja im Grunde nichts gegen hohe Zimmertemperaturen,weil alle Heizkosten nur die Mieter zahlen,also gibts für ihn auch keine Veranlassung besonders zu sparen.

MfG
duck313

Leider schon, da er die stromkosten für die gastierte sparen will…:-\

Hallo !

Für was ???
Stromkosten für ein Heizgerät werden auch auf die Mieter umgelegt,was spart VM denn da ein ?
Es sei denn,man zahlt pauschale Warmmiete,dann machts Sinn für ihn.

Mfg
duck313