Heizung nachtabschaltung energieverlust

Darf mein Vermieter mir vorschreiben, wann ich zu arbeiten und wann zu schlafen habe?
In unserem Mietshaus wird die Heizung Punkt 23 Uhr ABGESCHALTET, also nicht etwa abgesenkt. Um 5.30 wird wieder hochgefahren, so daß ich auch bei abgedrehten Heizkörpern natürlich wach werde, da die Rohre unisoliert durch mein Schlafzimmer laufen. Da ich nie vor 23 Uhr nach Hause komme und selten vor 3 Uhr schlafen gehen kann, ist das eine extreme Gesundheitsbelastung. Ich fühle mich hier diskriminiert! Außerdem ist das natürlich eine Umweltsauerei sondergleichen, das Haus kühlt total aus und muß erst wieder hochgewärmt werden, außerdem weiß ich, daß außer mir noch andere Parteien nachts mit Elektro heizen. Heizkosten soll ich aber trotzdem zahlen! In den letzten Jahren haben wir die Miete entsprechend gemindert, das wurde auch akzeptiert, aber das nützt mir alles nix, wenn es zuhause kalt ist. Hey, unsere Kinder wachen nachts heulend auf, weil sie frieren, das kanns ja wohl nicht sein bei 944,- Euro Miete, oder???

In den von mir genutzten Mietverträgen heisst es, dass der Vermieter verpflichtet ist, in der Zeit vom 01.10. - 30.04./Heizperiode, durch Inbetriebnahme der Sammelheizung dafür Sorge zu tragen, dass die Mieträume,…eine angemessene Temperatur aufweisen. Als angemessen ist eine Temperatur von mindestens 20°C für die Zeit von 9.00 bis 23.00 Uhr in den zum Tagesaufenthalt genutzten Räumen. Zu einer Beheizung außerhalb der Heizperiode ist der Vermieter verpflichtet, soweit es die Witterung erfordert. Eine Mehrheitsentscheidung der im Hause wohnenden Parteien sollte berücksichtigt werden.
Dieser Mietvertrag wurde vom Haus- und Grundeigentümerverein Bochum, dem Mieterverein Bochum und der Stadt Bochum gemeinsam erstellt. Insofern dürfte er rechtlich abgesichert sein.

MfG
Ulla

Hallo,

danke! aber was ist denn mit der Zeit zwischen 23 und 9 Uhr? Darf man da die Wohnung nicht benutzen oder was?
Ein Privat-Mietvertrag darf doch, im Gegensatz zum gewerblichen, wohl keine Aufenthaltszeiten vorgeben! Aber wenn in der Wohnung 7° oder weniger herrschen, kann man sich dort definitiv nicht lange aufhalten, auch nicht schlafend…

Hallo!
Danke für die Frage.
Ich bin kein Anwalt kann aber trotzdem etwas dazu sagen.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Wohnzimmertemperatur von 22 Grad; ausreichend sind Zimmertemperaturen von 20 Grad und 18 Grad in den Nachtstunden (AG Fürstenwalde Urteil vom 23.06.2005, Az:12 C 481/04).

Der Vermieter ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass in der Mietwohnung in den Wintermonaten in der Zeit von 6.00 bis 24.00 Uhr auch bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius durch die Zentralheizung eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius erreicht werden kann und dass es bei geöffneten Heizkörperventilen nicht zu einem starken Rauschen und Knistern in den Heizkörpern und Heizungsrohren in der Wohnung des Mieters kommt (AG Hamburg, Urteil vom 08.03.1995, Az:41a C 1371/93).

Wäre ich in Eurer Situation würde ich den Vermieter mit Fristsetzung auffordern, diesen Zustand herzustellen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen müsst ihr überlegen, ob ihr umziehen wollt oder nicht. Falls ja sollte sich durch den unhaltbaren Zustand m.E. ein außerordentliches Kündigungsrecht für euch ergeben haben.
Falls ihr dort wohnen bleiben wollt müsste man überlegen, den Vermieter per Verfügung (Klageeinreichung) dazu zu zwingen. Ob sich das allerdings langfristig positiv auf das Mietverhältnis auswirkt ist fraglich. Vielleicht sollte man dann doch besser gleich ausziehen, denn der Mietpreis scheint euch ja ohnehin nicht so gut zu gefallen.

Wie gesagt, ein außerordentliches Kündigungsrecht scheint mir gegeben zu sein, denn der Vermieter hatte ausreichend Zeit, den Zustand zu ändern. Wichtig dabei ist, dass ihr unzweifelhaft schriftlich und nachweislich zum Ausdruck gebracht habt, dass ihr es so nicht haben wollt! Es reicht nicht, Miete zu kürzen und der Vermieter ist dann damit einverstanden. Das könnte der Vermieter nämlich so auslegen, als hättet ihr die Nebenkostenvorauszahlung einfach verringert, weil ihr durch die Heizungsabschaltung von geringeren Verbrauchskosten ausgeht. Das kann schnell zu Mißverständnissen führen.

Bitte unbedingt Anwalt aufsuchen, wenn die Gesundheit betroffen ist!!
Viel Erfolg

Ciao Finissima,

muss gestehen, dass ich dir nicht ganz folgen kann. Eine Abschaltung der Heizung in der Nacht ist nichts ungewöhnliches.

In der Regel reicht es tagsüber zu heizen. Die Wände etc speichern die Wärme. Selbst bei schlecht isolierten Gebäuden sollte in der Nacht so immernoch eine Razumtemperatur von 18°C so zu halten sein. Azyklisches Heizen (nur bei Anwesenheit) ist in der Regel teuer und wenig effektiv.

Mich verwundert, dass der Vermieter die Mietminderung seid Jahren akzeptiert. Da dies jedoch der Fall ist, ist eine Argumentation, die dazu führen soll das nun das bisherige Heizverhlaten geändert werden soll, als recht schwer.

Ich empfehle ein kontinuierliches Heizen auf geringer Stufe den ganzen Tag über. Hoffe dass wird eure Wohnqualität verbessern.

Mindest Raumtemperaturen müssen erreichbar sein. Details kannst du im I-net finden.

Viel Erfolg
cu mar

Hallo!
Ich bin KEIN Experte und antworte rein aus meinem Rechtsbewußtsein , ok?
Wo bezahlt man denn soo viel Miete??..naja , auch egal.
Zu deinem Problem:
Da scheinbar eine Mietminderung ohne Einspruch hingenommen wurde,zeigt doch , daß der Vermieter sein Unrecht ja einsieht. Das nutzt dir nur auf dem Konto , Abhilfe bei deinem Problem bringt das nicht.
Setz deinen Vermieter weiter unter Druck und setz ihm eine Frist (2-3Wochen)um dem MANGEL Abhilfe zu schaffen. Schreib ihm , daß du- für die Nichteinstellung des Mangels- dir Heizlüfter besorgst und die Strommehrkosten von ihm zu tragen sind.Droh ihm auch damit,daß für ev. durch die kalte Wohnung resultierende Krankheiten von euch-vor allem auch der Kinder- Schadensersatz Ansprüche geltend machst.
Ich denke nicht,daß er überhaupt weiß,daß sein Heizverhalten nicht nur störend-sondern auch Hirnrissig ist. Weil die Heizung morgens derart „ballern“ muß,bis die Mieter überhaupt warmes Wasser hat, und das es vernünftiger ist ,die Temperatur zu halten , als jeden morgen wieder hochgefahren werden muß!!
Vielleicht bekommt er - bei sturem Verhalten- bald gar keine Miete von euch bekommt.
Achja , fragt doch mal im Haus , ob sich jemand eurem Anliegen anschließt. Je mehr Parteien sich beklagen (und auch ev. Mietkützungen durchsetzen können)- umso besser!
Ich wünsche euch alles Gute und nicht nur warme „Gedanken“, sondern auch warme Heizkörper!!
LG Frank
Ich könnte mir auch vorstellen , daß diese „Heiztechnik“ auch Umwelt-Ämter sehr interessiert!!

Hallo,
die Frage haben Sie bereits selbst beantwortet.
Der Vermieter handelt höchst unverantwortlich und könnte meines Erachtens durch einen entsprechenden Warnschuß vom Rechtsanwalt bzw. eine Unterlassungsklage wachgerüttelt werden.
Gruß,
Petrus

AbSCHALTung??? Also AbSENKung kenn ich ja, aber ganz aus???
Dadurch entsteht ja gerade das azyklische Heizen- es ist ja immer jemand im Haus, tags und nachts, und viele hier arbeiten nachts zuhause oder kommen einfach spät, sind viele Musiker und sonstiger Nachteulen im Haus. Wenn man aber nachts nicht heizen kann (außer Elektro) und tagsüber nicht da ist, um die Heizung anzudrehen, nützt das natürlich nix. In einem Berliner Altbau mit DDR-Fenstern speichert hier jedenfalls gar nichts… Durchheizen wäre energetisch in jedem Fall sinnvoller! Zumal die 5.30-Anschaltung eh keiner nutzt, so früh steht hier definitiv keiner auf, nichtmal die mit Schulkindern. Geht also echt völlig an den Mietern vorbei! Das ist es ja, was mich so ärgert…

HAllo Finissima,

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag als Heizpflicht festgelegt wurde. Derr Vermieter ist nicht verpflichtet rund um die Uhr die volle Heizleistung zur Verfügung zu stellen. Es genügt, wenn zwischen 23 Uhr und 7 Uhr die Temperatur von 17-18 Grad gehalten wird. In kalten Wintern muss der Vermieter dann auch nachts eventuell durchheizen oder die Absenkung entsprechend anpassen.

Sie könnten versuchen, mit Ihrem Vermieter wegen Ihrer unüblichen Arbeitszeit ein Entgegenkommen zu erreichen, dass er vielleicht einen Teil der Stromkosten für das nächtliche Zusatzheizen übernimmt. Verpflichtet ist er nicht dazu, aber wenn er Wert darauf legt, zufriedene langjährige Mieter zu haben, ist das einen Versuch wert.

Viel Glück wünscht Heihei

Darf mein Vermieter mir vorschreiben, wann ich zu arbeiten und
wann zu schlafen habe?

Hallo,

zu Ihrer ersten Frage: Nein, Ihr Vermieter kann Ihnen nicht vorschreiben, wann Sie arbeiten müssen.

Wenn sich die Heizung wieder einschaltet, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Sie hiervon aufwachen. Würde die Heizung durchlaufen, wäre das Geräusch doch auch vorhanden, oder nicht?

Um konkret beurteilen zu können, wie kalt es in Ihrer Wohnung ist und zu welchen Zeiten, empfehle ich Ihnen ein Protokoll für jedes Zimmer zu führen. Sollten die Temperaturen zu niedrig sein, können SIe sich Hilfe bei einem Anwalt suchen.

Da ich nicht genau Ihre Fragestellung verstehe, insbesondere nicht zu dieser Jahreszeit, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Freundlichen Gruß

mitredenwill

Hallo, zunächst gehe ich mal davon aus, dass es hier um die Monate geht, wo man heizen muss, denn im Moment wirst du bestimmt keine Heizung gebrauchen. Es gibt ein Heizverodnung, wo genau geregelt ist, von wann bis wann die heizanlage an sein muss, in der Regel ist das vom 1.Oktober bis 30. April. Die Heizung muss bis 24 Uhr an sein, danach darf der Vermieter sie absenken, jedoch nicht komplett abschalten - nachts müssen mindestens 17 Grad eingehalten werden. Wenn es in Monaten ,wo eigentlich die Heizung aus ist, eine Außentemperatzr unter 16 Grad ist, muss der Vermieter auch da die Heizleistung gewährleisten. Du kann kannst also wirklich nur die Miete mindern und wenn das nichts nützt, bleibt die wohl keine Wahl, deiner Kinder zuliebe ne andere Wohnung zu suchen. Oder du verklagst den Vermieter. Viel Glück!

nicht das Geräusch… nein… die Wärme! Ungeheizt hat unser Schlafzimmer ca. 10° über Außentemperatur, in Berlin sind das auch mal unter null Grad. Morgens sind dann plötzlich 20° im Zimmer, natürlich wird man da wach, wenn der Körper plötzlich auf Betriebstemperatur geht! Probieren Sie es ruhig aus…
Aber ein Protokoll ist eine super Idee, vielen Dank!
Was die Jahreszeit betrifft: ich möchte das dieses Jahr gern VOR der Heizperiode klären…

Hallo,

ok, dann verstehe ich das jetzt.

Es gibt Gerichtsurteile über die Höhe der Mietkürzungen. Das heißt wenn Sie in bestimmten Zimmern nicht eine bestimmt Temperatur erreichen können (auch nachts), können Sie Ihre Miete um einem bestimmten Betrag kürzen, am besten mal selbst im internet suchen (habe gerade kein entsprechendes Urteil zur Hand). Da es meistens nur über das Geld funktioniert etwas beim Vermieter zu erreichen würde ich dies so machen. Sertzen Sie ihm dann auch eine Frist, sollte er daraufhin nicht reagieren, können Sie einen Anwalt einschalten oder falls Ihnen dies lieber ist, sich leider eine andere Wohnung suchen. Denken Sie auch daran die Miete um die erhöhten Stromkosten, die Ihnen durch ein elektrisches Heizgerät entstehen zu kürzen.

Viel Erfolg wünscht

mitredenwill

Ich würde dringend empfehlen einen Rechtsanwalt aufzusuchen und das ganze darüber klären lassen.
Wenn eine Mietminderung geduldet wird dann ist an der ganzen Sache schonmal was faul. Weil normalerweise niemand auf Geld verzichtet. Ich tippe darauf das die Kosten für die Isolierung und das heizen höher wären als die Mietminderung zu akzeptieren.
In Ordnung ist es auf jedenfall nicht.
Also schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen. Falls keine Rechtsschutz für Mieter vorhanden das ganze per Gerichtskostenhilfe versuchen.
Grüße

Hallo,

auf jeden Fall zum Anwalt.
Die Heizung darf zwar gedrosselt werdfen, jedoch muss ein mindestmaß an Temperatur gegeben sein (abhängig von der Jahreszeit.)

Es sieht so aus, als ob der Vermieter mal einen kräftigen tritt braucht. Wegen der Heizung darf die Miete bis zu 100% gemindert werden.

Also auf zum Anwalt.

Gruß

Hallo,

wir haben Sommer, warum soll da die Heizung an sein?
Aber Spass beiseite, in der kalten Jahreszeit darf der Vermieter die Heizung bei Nacht absenken, aber nicht ganz ausschalten. Es kommt immer darauf an, wie die Temperaturen sind. Mein Tipp, gehe zum örtlichen Mieterverein, gibt es in jeder Stadt. Die kennen sich sehr gut aus und können dich beraten.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,
also generell ist eine nachtabsenkung erlaubt zwischen 24 Uhr und 6 Uhr erlaubt. es sollte trotzdem eine Mindest-Temperatur von 15 bis 17 °C gewährleistet sein.
Ob eine teilweise Absenkung oder eine Totalabschaltung zu Energieeinsparung führt, wird im netz heftig diskutiert. Bei gut isolierten Häusern sei die Totalabschaltung sparsamer.
Mehr kann ich hier nicht beitragen.

Gruß
elfriede

Hallo,

zunächst einmal sollte jeder Mieter Ihres Hauses rund um die Uhr warmes Wasser bekommen können. Wann Sie oder wer Anderes duscht, kann dem Vermieter egal sein - er darf die Heizung nicht komplett ausschalten. Was die Raumtemperatur angeht: Wärmeempfinden ist immer subjektiv. Aber es kann nicht sein, dass Sie oder wer Anderes friert. Der Vermieter kann zwar im Hochsommer die Heizungsanlage so einschalten, dass die Heizung selbst aus ist, er darf aber nicht das warme Wasser abdrehen. Und wenn es draussen kalt ist - solche Tage hatten wir ja leider diesen Sommer - dann muss er die Heizung andrehen. Googeln Sie mal nach Wohnraumtemperaturen, ich habe leider nicht im Kopf, ab welchen Aussentemperaturen er die Heizung andrehen muss. Sollte er die Heizung nicht andrehen, hilft wohl nur Mietkürzung nach vorheriger schriftl. Ankündigung. Am Besten tun Sie sich mit den anderen Hausbewohnern zusammen und machen Druck, das sollte den VM zu Nachdenken bringen.

Gruß und viel Glück

Micha

Hallo,

bin leider gerade erst zurückgekommen, sorry.

Soweit ich mich erinnere gibt es so etwas wie eine Heizungsverordnung wonach der Vermieter verpflichtet ist, für eine Mindeststemteratur in den Mieträumen zu sorgen. Das könnte auch in Eurem Mietvertrag stehen, denn in den meisten Musterverträgen steht dazu etwas.
Sonst schau mal im Inetrnet nach einem Mustermietvertrag. Wird mit ziemlicher Sicherheit auf der Seite des zuständigen Landesministeriums angeboten.
Eine Nachfrage bei einem Energieberater der Stadt oder des Versorgungsunternehmens (EVU) mit dem Ergebnis, dass Abschalten und Aufheizen keine Ersparnis bringt, könnte den Vermieter vielleicht überzeugen.
Viel Glück dabei, Hubert Steiger.