Heizung - Zeitsteuerung? Heizzeiten?

Hallo,

ich wohne in einem 3-Fam.-Mietshaus, unten wohnt der Vermieter selbst.
Die Heizung hier regt mich jedenfalls langsam auf:

  • woran kann es erstens liegen, dass sie sich nicht regulieren lässt?
    Will heißen, bei den fünf Strichen auf der Skala am Heizungsknopf, „springt“ sie erst an, wenn man auf den 5. Strich stellt, vorher bei 1 bis 4 bleibt sie kalt, bei 5 wird sie knallheiß - ich kann das also überhaupt nicht richtig dosieren, entweder Saune oder Eiskeller, wenn ich nicht alle paar Stunden die Heizung ein- und wieder ausstellen will - wer macht das

  • dann ist die Heizung offenbar vom Heizkeller aus, keine Ahnung, irgendwie zeitgesteuert.
    Wenn ich morgens um sieben ins Bad komme, ist die Heizung kalt, obwohl ich sie abends zuvor voll aufgedreht hatte, damit es morgens im Bad warm ist. Irgendwann, ich habs noch nicht exakt verfolgt, so um 9 wird sie dann warm.

Abends das Ganze andersherum, um 10 ist sie auf dem 5. Strich bereits am Abkühlen, um elf oder 12 nachts ist sie kalt.

Jetzt frage ich mich: der Vermieter kann doch bei seiner Zeitsteuerung nicht einfach ausgehen, dass das ganze Haus seinen (Rentner-)Tagesrhythmus hat, wo man um 9 erstmal in die Gänge kommt, und abends um 9 oder 10 mit den Hühnern wieder ins Bett geht.

Ich bin berufstätig, d.h. um sieben bin ich morgends im Bad, und wollte das eigentlich warm haben.
Da ich beruflich auch noch bis spät abends am PC zu tun habe, so dass es oft 12 oder 1 nachts wird, hab ich wenig Lust, da in der kalten Bude zu sitzen.

Gibt es eine einheitliche Regelung, wo die Heizung von ihrer Zeitsteuerung her, auf jeden Fall laufen muss, oder was mache ich am besten?

Und woran kann es liegen (zu ganz obiger Frage), dass der Heizungsknopf sich nicht regulieren lässt, ist bei allen Heizkörpern in der Wohnung so.

Danke. Alexander

Hallo,
ich würde den Vermieter bitten nach der Heizung gucken zu lassen. Sie sollte sich auf jeden Fall regeln lassen. Wenn er sich quer stellt, würde ich ihn schriftlich auffordern.
Was steht denn im Mietvertrag?
Bei uns steht, „dass die Whg. während der Heizperiode (1.10.-30.04) v. 6:00 bis 23:00 mit mind. 20 Grad beheizt wird. Außerhalb der Heizperiode ist es Sache des Mieters, durch eigene Übergangsheizung f. eine seinen Wünschen entsprechende Raumtemp. zu sorgen.
Eine Behebung außerhalb der Heizperiode kann nur verlangt werden, wenn an mind. 3 aufeinanderfolgenden TAgen die Außentemp. (gemessen 12:00 Uhr mittags) unter 12 Grad C absinkt.“
Wir haben auch einen Heizlüfter im Bad stehen. Wenn nicht besorge doch einen Heizlüfter fürs Badzimmer.
Gruß
Laura

Hallo,

die Heizung muss inbesondere ein kühler Witterung so eingestellt werden, dass ein Mieter jederzeit seine Wohnung bis zu 21 Grad beheizen kann. Ab 22 Uhr, einige Gerichte ab 23 Uhr erlauben eine Nachtabsenkung bis 6 Uhr . Jedoch auch hier muss mindestens 14 Grad erreicht werden.

In dem vorliegenden Fall dürfte der Vermieter seine Heizung ab 21-22 Uhr einfach abschalten und wohl morgens erst einschalten, wenn er aufsteht. Dies ist natürlich nicht zulässig.

Tipp. Die nächsten zwei Wochen die Temperaturen im Wohnzimmer messen. Um 20 Uhr und möglichst um 23 Uhr und am Morgen. Diese Lisate dient dann der Reklamation und Mängelanzeige, notfalls auch der Höhe der Mietminderung. Dann bitte nochmals melden.

Gruss Günter

ich wohne in einem 3-Fam.-Mietshaus, unten wohnt der Vermieter
selbst.
Die Heizung hier regt mich jedenfalls langsam auf:

  • woran kann es erstens liegen, dass sie sich nicht regulieren
    lässt?
    Will heißen, bei den fünf Strichen auf der Skala am
    Heizungsknopf, „springt“ sie erst an, wenn man auf den 5.
    Strich stellt, vorher bei 1 bis 4 bleibt sie kalt, bei 5 wird
    sie knallheiß - ich kann das also überhaupt nicht richtig
    dosieren, entweder Saune oder Eiskeller, wenn ich nicht alle
    paar Stunden die Heizung ein- und wieder ausstellen will - wer
    macht das

  • dann ist die Heizung offenbar vom Heizkeller aus, keine
    Ahnung, irgendwie zeitgesteuert.
    Wenn ich morgens um sieben ins Bad komme, ist die Heizung
    kalt, obwohl ich sie abends zuvor voll aufgedreht hatte, damit
    es morgens im Bad warm ist. Irgendwann, ich habs noch nicht
    exakt verfolgt, so um 9 wird sie dann warm.

Abends das Ganze andersherum, um 10 ist sie auf dem 5. Strich
bereits am Abkühlen, um elf oder 12 nachts ist sie kalt.

Jetzt frage ich mich: der Vermieter kann doch bei seiner
Zeitsteuerung nicht einfach ausgehen, dass das ganze Haus
seinen (Rentner-)Tagesrhythmus hat, wo man um 9 erstmal in die
Gänge kommt, und abends um 9 oder 10 mit den Hühnern wieder
ins Bett geht.

Ich bin berufstätig, d.h. um sieben bin ich morgends im Bad,
und wollte das eigentlich warm haben.
Da ich beruflich auch noch bis spät abends am PC zu tun habe,
so dass es oft 12 oder 1 nachts wird, hab ich wenig Lust, da
in der kalten Bude zu sitzen.

Gibt es eine einheitliche Regelung, wo die Heizung von ihrer
Zeitsteuerung her, auf jeden Fall laufen muss, oder was mache
ich am besten?

Und woran kann es liegen (zu ganz obiger Frage), dass der
Heizungsknopf sich nicht regulieren lässt, ist bei allen
Heizkörpern in der Wohnung so.

Danke. Alexander