Hallo,
nehmen wir mal an, als es die letzte Zeit so richtig eisig kalt
war, viel die komplette Heizung 3x für 1 - 2 Tage, 2x wegen Defekt,
1x war kein Öl im Tank, aus.
Der Mieter kauft 2 Heizlüfter um die Wohnung etwas
aufzuwärmen und zieht die Anschaffungskosten von € 67.–
dem Vermieter ab, indem er den Betrag von den Nebenkosten
einbehält.
So nun mal meine Frage, ist das so einfach machbar,
die Anschaffungskosten beim Vermieter abziehen und die
Geräte dann schön behalten??
Könnte der Vermieter die beiden Heizlüfter mit Quittung und
Garantiebeleg fordern, denn die Geräte sollten ja nur die
heizungslose Zeit überbrücken?
Mieter würde die Geräte klar gerne behalten.
Hoffe auf eure Antworten und euer Wissen.
Grüße an alle
Karin