Heizungsausfall-Anschaffungskosten Heizlüfter

Hallo,

nehmen wir mal an, als es die letzte Zeit so richtig eisig kalt
war, viel die komplette Heizung 3x für 1 - 2 Tage, 2x wegen Defekt,
1x war kein Öl im Tank, aus.

Der Mieter kauft 2 Heizlüfter um die Wohnung etwas
aufzuwärmen und zieht die Anschaffungskosten von € 67.–
dem Vermieter ab, indem er den Betrag von den Nebenkosten
einbehält.

So nun mal meine Frage, ist das so einfach machbar,
die Anschaffungskosten beim Vermieter abziehen und die
Geräte dann schön behalten??

Könnte der Vermieter die beiden Heizlüfter mit Quittung und
Garantiebeleg fordern, denn die Geräte sollten ja nur die
heizungslose Zeit überbrücken?

Mieter würde die Geräte klar gerne behalten.

Hoffe auf eure Antworten und euer Wissen.

Grüße an alle

Karin

Hallo Karin,

das Anschaffen der Heizlüfter dürfte nach § 536a Abs.2 Nr.2 (http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html) abgedeckt sein, wenn bei der Wahl der Heizlüfter auf preiswerte Geräte gefallen ist (keine Ahnung, sind 33,50€ für ein günstigen Heizlüfter ok?).
NAch genau diesem § kann der Mieter nun auch Ersatz für seine Aufwendungen verlangen, jedoch muß er sie natürlich gegen Kostenerstattung dem Vermieter mit Quittung aushändigen (Schadensersatz/Aufwendungsersatz ist ein Ausgleich für Aufwendungen, was jedoch nicht bedeutet, dass der Mieter daraus einen Vorteil erlangt).

Einfach so eine Aufrechnung gegen die Miete (und schon gar nicht gegen Nebenkostenvorauszahlungen) darf er nicht vornehmen. Eine Aufrechnung darf nur nach den Bedingungen des §556b Abs.2 (http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html) vorgenommen werden. Sie ist dem Vermieter also mindestens 1 Monat vor Fälligkeit der Miete (in Textform) anzuzeigen. Der „normale“ Weg ist also erst mal den Betrag vom Vermieter Zug um Zug gegen die Herausgabe der Geräte mit Quittung zu verlangen.

Denkbar wäre, dass der Mieter nun Ersatz für schlüssig nachweisbare höhere „Beheizungskosten“ geltend macht, etwa in solcher Form:
Einsatz der Heizlüfter 30 Stunden (reine Heizzeit) während des Ausfalles der Heizung. Leistung pro Gerät 2,2 kW, Stromkosten 24ct/kWh, gegengerechnet Heizkosten bei Gas/Ölbeheizung 6ct/kWh ergibt: 30h x2 x2,2 kW x(24-6)ct/kWh= 23,76 € Mehrkosten.

Gruß

Joschi