Heizungsausfall im März

Hallo Ihr Wissenden!
Wieviel Prozent Mietminderung ist angemessen bei Heizungsausfall im März (10 Grad Celsius Außentemperatur)?

Hallo Ihr Wissenden!
Wieviel Prozent Mietminderung ist angemessen bei
Heizungsausfall im März (10 Grad Celsius Außentemperatur)?

wie lange war die heizung außer betrieb???

gruß
ad

Hallo Arthur!
Das wird sich zeigen.
:wink:
Ich hab mich vorab - bevor ich die Frage hier stellte - eingelesen hab das so verstanden, daß vom Tagessatz (Miete geteilt durch Anzahl der Tage, also 31 in diesem Fall) ausgegangen wird, der dann je nach Erschwernis gekürzt werden kann, und zwar im Falle von Minusgraden um 100 Prozent, so daß die Miete für die entsprechenden Tage ganz einbehalten werden könnte.
Minusgrade haben wir nicht, Winter ist auch nicht mehr, gleichwohl besteht Heizbedarf. Draußen sind 10 Grad. Welcher Prozentsatz wäre also angemessen?
Gruß
Achterwasser

Das wird sich zeigen.
:wink:

was wird sich zeigen?? - ich hab nur gefragt wie lange die heizung außer betreib war???!!!

Ich hab mich vorab - bevor ich die Frage hier stellte -
eingelesen hab das so verstanden, daß vom Tagessatz (Miete
geteilt durch Anzahl der Tage, also 31 in diesem Fall)
ausgegangen wird, der dann je nach Erschwernis gekürzt werden
kann, und zwar im Falle von Minusgraden um 100 Prozent, so daß
die Miete für die entsprechenden Tage ganz einbehalten werden
könnte.
Minusgrade haben wir nicht, Winter ist auch nicht mehr,
gleichwohl besteht Heizbedarf. Draußen sind 10 Grad. Welcher
Prozentsatz wäre also angemessen?

warum stellst du hier fragen, wenn du die antworten schon kennst???
gruß
ad

Hallo Arthur,
„Das wird sich zeigen“ war die Antwort auf Deine Frage nach der Länge des Heizungs-Ausfalls, denn sie war zu dem Zeitpunkt noch außer Betrieb.:smile:
Und eine Antwort auf meine Frage hab ich leider nicht.
Solltest Du meine Erläuterung nochmal durchlesen, wirst Du das selbst erkennen.
Der übliche Prozentsatz Mietminderung bei 10 Grad Außentemperatur im März fehlt mir nach wie vor.
Aber es ist nun nicht mehr aktuell. Wider Erwarten wurde die Heizung am Abend noch in Ordnung gebracht.
Danke trotzdem für Dein Bemühen.
Gruß
Achterwasser

Hi,

„Das wird sich zeigen“ war die Antwort auf Deine Frage nach
der Länge des Heizungs-Ausfalls, denn sie war zu dem Zeitpunkt
noch außer Betrieb.:smile:

Eine Frage nach Mietminderung stellt sich immer erst nach der Frage ob der M den Ausfall selbst zu vertreten hat. Wenn dies der Fall ist, zahlt der M den Schaden selbt und eine Minerung entfällt.
Dies wird der VM sicherllich zunächst prüfen wollen.

Und eine Antwort auf meine Frage hab ich leider nicht.

Wie auch, wie soll denn hier ein anderer eine Ferndiagnose stellen können?
Die Urasche muss zunächst geklärt werden. Wie wäre es mit einem Fachmann vor Ort?

Solltest Du meine Erläuterung nochmal durchlesen, wirst Du das
selbst erkennen.

Wir sind hier nicht per Du. Siehe FAQ1129 unter zB neutrale Anrede.

Der übliche Prozentsatz Mietminderung bei 10 Grad
Außentemperatur im März fehlt mir nach wie vor.

Es gibt dazu auch neu eine uneinheitliche Rechtsprechung, wie soll da eine halbwegs genaue Prognose gegeben werden können?

Aber es ist nun nicht mehr aktuell. Wider Erwarten wurde die
Heizung am Abend noch in Ordnung gebracht.

Eine hohe Erwartungshaltung ist der Anlass für tiefe Enttäuschungen…

Danke trotzdem für Dein Bemühen.

Ja, und für die Geduld…

vlg MC

PS: Mietminderungen sind das beste Mittel ein Mietvertragsverhältnis zu verschlechtern. Frage doch einfach mal beim VM ob ein Mietnachlass o. ä. von ihn freiwillig gewährt wird. So behalten beide ihr Gesicht und ein Kompromis ermöglicht weiterhin ein entspanntes Verhältnis.