Heizungslose Wohnung/Stromkosten?Eure Meinung!

Hallo liebe Leute,

nehmen wir mal an, Person X möchte eine 2-Zi-Whg in Köln mieten, die an die 50qm groß ist, eine seperate Küche und einen Balkon hat und Eigentum einer Art Erbbauvereins ist(also Genossenschaftsmäßig). Das ganze für ca. 250€. Also guter Preis. Der (große)Haken ist aber, dass die Wohnung über keine Heizung verfügt und Person X sich nun Gedanken über eine elektrische Heizform mit Heizlüfter o.ä. machen muss.
Die Frage ist, wie hoch die Stromkosten ausfallen würden, wenn Person X eher am Abend für 1-2 Std. heizt und ausserdem auch den Fernseher, PC und Licht nutzt. Des weiteren auch den Durchlauferhitzer, um morgens und abends zu duschen.

Also folgende konkrete Fragen:

  1. Welches Gerät ist Person X zu empfehlen? Wie sind Eure Erfahrungen mit solchen Geräten?(Heizlüfter, Radiator, Keramikheizkörper etc.)

  2. Sollte Person X die Wohnung in Erwägung ziehen, da der Mietpreis ja schon niedrig ist?

  3. Könnte Person X von ca.90€/Monat für Strom ausgehen, oder würde dann eher eine saftige Nachzahlung ins Haus flattern?Wie hoch wäre ein realistischer Betrag?

  4. Sollte Person X für diese Wohnung einen Zeitmietvertrag für 3 Jahre mit Kündigungsausschluss eingehen?Beispielsweise, weil die Wohnung nach 3 Jahren komplett saniert werden soll.

Vielen dank für Eure Hilfe bei diesem fiktiven Fall…

LG,
Selda

Hallo,

ich weiß zwar nicht so recht, was diese Frage mit Mietrecht zu tun hat…

X muss davon ausgehen, dass nicht unerhebliche Kosten auf ihn zukommen, die, auf Grund der Preiserhöhungen in der Vergangenheit, für die nächsten Jahre schwer kalkulierbar wären. X sollte sich an die regionalen Stromanbieter wenden um den voraussichtlichen Stromverbrauch zu ermitteln. Diese verfügen über entsprechende Erfahrungswerte und können die monatliche Vorauszahlung relativ realistisch kalkulieren.

Abgesehen von den hohen Kosten ist das Heizen mit Strom eine Sünde an der Umwelt.

Gruß

S.J.

nehmen wir mal an, Person X möchte eine 2-Zi-Whg in Köln
mieten, die an die 50qm groß ist, eine seperate Küche und
einen Balkon hat und Eigentum einer Art Erbbauvereins ist(also
Genossenschaftsmäßig). Das ganze für ca. 250€. Also guter
Preis. Der (große)Haken ist aber, dass die Wohnung über keine
Heizung verfügt und Person X sich nun Gedanken über eine
elektrische Heizform mit Heizlüfter o.ä. machen muss.
Die Frage ist, wie hoch die Stromkosten ausfallen würden, wenn
Person X eher am Abend für 1-2 Std. heizt und ausserdem auch
den Fernseher, PC und Licht nutzt. Des weiteren auch den
Durchlauferhitzer, um morgens und abends zu duschen.

Also folgende konkrete Fragen:

  1. Welches Gerät ist Person X zu empfehlen? Wie sind Eure
    Erfahrungen mit solchen Geräten?(Heizlüfter, Radiator,
    Keramikheizkörper etc.)

  2. Sollte Person X die Wohnung in Erwägung ziehen, da der
    Mietpreis ja schon niedrig ist?

  3. Könnte Person X von ca.90€/Monat für Strom ausgehen, oder
    würde dann eher eine saftige Nachzahlung ins Haus flattern?Wie
    hoch wäre ein realistischer Betrag?

  4. Sollte Person X für diese Wohnung einen Zeitmietvertrag für
    3 Jahre mit Kündigungsausschluss eingehen?Beispielsweise, weil
    die Wohnung nach 3 Jahren komplett saniert werden soll.

Vielen dank für Eure Hilfe bei diesem fiktiven Fall…

LG,
Selda

Hallo

ganz klar Finger weg! Die Überraschung wird die Stromrechnung sein, dann wird die Wohnung nicht mehr günstig sein…

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ob die Wohnung > Preis/Leistung für Köln o.k. ist, kann ich nicht einschätzen.
Bei uns (ländlich) wäre eine Wohnung ohne Zentralheizung für 5€/m² niemals an den Mann/die Frau zu bringen …

Heizen kostet immer einen Batzen (egal ob mit Strom, Gas oder Öl) - und es ist zu erwarten, dass die Energiepreise zukünftig noch deutlicher steigen …

Das Heizen mit Strom halte ich auch für eine große Umweltsünde
Allerdings soll das Gebäude ja anscheinend auch saniert werden und momentan geht’s wohl nicht anders. Oder wäre vielleicht Ofenheizung > Kaminanschluss möglich?

Bei Zentralheizung sollte man mit durchschnittlich 12 € je m²/Jahr rechnen - bei 50m² also 600€ (allerdings werden Spannen von 8,40-16,80€ angegeben - entscheidende Einflüsse sind Gebäudelage/-bauart/-dämmung und Benutzerverhalten/Wärmebedürfnis)
http://www.heizspiegel.de/data/test_frame.htm

Ein Radiator braucht m.W. 2000W bei voller Pulle
also z.B. 2kW je Stunde * 12 Std * 200 Tage = 4800 kWh * 0,25 Ct = 1.200 €
(mal ganz willkürlich geschätzt - keine Ahnung wie stark/oft so ein Gerät heizen muss um 50m² warm zu kriegen)
Evtl. weiss der Stromversorger da mehr …

Eine ältere Dame, die ich kenne, beheizt ihre 86m² Wohnung mit einem Ölofen, einem Elektro-Radiator in der Küche sowie einem Heizlüfter im Bad > pro Jahr zuletzt rund 700 € Strom + 1.000 € Öl = Gesamt wohl mind. 1500€/Jahr rein für die Beheizung !!!

Behaglich ist die Wärme mit kleineren Strom-Ersatzheizungen i.d.R. nicht > je kleiner die Wärmequelle, umso heißer muss die sein und umso mehr Luftströme entstehen oder werden bewusst vom Gerät produziert (Heizlüfter mit Gebläse).
Radiator (evtl. sogar mit Speicherplatten) ist zwar etwas träger, aber deutlich angenehmer.

  1. Sollte Person X für diese Wohnung einen Zeitmietvertrag für 3 Jahre mit Kündigungsausschluss eingehen?Beispielsweise, weil die Wohnung nach 3 Jahren komplett saniert werden soll.

Da der Gesetzgeber bei der Mietrechtsreform 2001 geschlampt hat, hat der Vermieter nur die Möglichkeit einen qualifizierten Zeitmietvertrag gem. § 575 BGB abzuschliessen, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. zwecks Sanierung) wieder über die Wohnung verfügen können will. M.E. ist der gesetzl. verordnete Nebeneffekt hier (und in vielen anderen Fällen) unerwünscht: der Mieter kann zugleich das Mietverhältnis auch nicht früher beenden (z.B. weil ihm die Wohnung nicht mehr zusagt oder weil im die Strom-/Heizkosten über’n Kopf wachsen).
Es besteht aber durchaus die Möglichkeit, das durch eine Zusatzvereinbarung zu ermöglichen („Dem Mieter wird auch während der fest vereinbarten Mietzeitdauer das Recht zur ordentlichen Kündigung eingeräumt“; Kündigungsfrist gem. § 573c BGB = 3 Monate zum Monatsende)
Ob der Vermieter sich darauf einlässt, steht allerdings auf einem anderen Blatt …
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Hallo @all,

ich möchte Euch für die Tipps und Anregungen herzlichst danken!

Ich habe mich übrigens gegen die Wohnung entschieden. Das war wohl eine gute Entscheidung:smile:)

Liebe Grüße,
Selda

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]