Heizungsnebenkosten Eigenleistung von Eigentümer wie in Heizkostenabrechnung berechnen

kann der Hauseigentümer selbst durchgeführte (soweit wie möglich ) Wartungs und Reinigungskosten in der Betriebskostenabrechnung pauschal oder differenziert berechnen.
Oder ist das nur bei Fremdleistung möglich.
Bin von der Option ausgegangen, dass vom Mieter nicht durchgeführte Hausordnung ebenfalls vom Vermieter durchgeführt werden kann und er diese auch berechnen darf.

Hallo,

im Moment bin ich überfragt, ob der HE selbst durchgeführte Wartungsarbeiten umlegen darf. Ich werde es morgen nachsehen und mich dann nochmal melden. Viele Grüße

Susanne

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Hallo Rolando,

so weit mir bekannt, kann der Hauseigentümer sehr wohl selbst durchgeführte Wartungs- und Reinigungsarbeiten an der Heizanlage umlegen(in der Heizkostenverordnung ist definiert, was umlagefähige Heizkosten sind, Wartung und Reinigung der Heizanlage gehören dazu).

Es bleibt ihm überlassen, ob er das pauschal ansetzt (z.B. 50E für Wartung oder mit marktüblichen Stundensätzen berechnet). Da der Mieter aber Rechnungsbelegeinsicht nehmen kann, muss er sich sozusagen selbst eine formale Rechnung stellen. Genauso, wie ihm ein Installateur/Monteur ja auch seine Kosten in Rechnung stellen würde.

Bei Reinigung z.B. des Treppenhauses (also kalte Betriebskosten) verhält es sich genauso, hier muss allerdings die Umlage mietvertraglich vereinbart sein.

Dies ist meine Meinung aus Erfahrung mit Bearbeitung von Heizkosten- und auch Nebenkostenabrechnungen.

Gruß
Ziegen1

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Weiß ich leider nicht.

Hausvervalter (auch wenn er gleichzeitig Hauseigentümer ist) muss Wartungskosten (dazu gehört auch Reinigung der Heizanlage) in Beriebskosten eintragen. Diese wird i.d.R. nach der Wohnfläche unter allen Mieter verteilt und soll nicht „… soweit wie möglich“, sondern fachgerecht durchgeführt werden.

MfG
Alex384

Danke für deine schnelle Ausführung. Aber verzeih wenn ich das so sage, um einen Brauchwasserkell oder einen Brennerraum zu reinigen oder eine brennerdüse auszutauschen oder einen Tankraum zu reinigen usw. brauch ich keine Fachkraft wenn ich nicht gerade 10 Daumen habe und nichts im kopf. Müssen diese Arbeiten wirklich an eine " Fachfirma " in Auftrag gegeben werden um die Kosten umlegen zu können ? Ist das gesetzlich fundamentiert ?
Gruß Rolando

Mit so konkreten Fragen wäre es sinnvoll, einen Anwalt Sparte „Mietrecht“ zum Rat zu ziehen.
Weiter kann ich nicht helfen. MfG, Alex384

Hallo, wir sind in unserer Fachfirma der Meinung, dass der Eigentümer Eigenleistungen nicht berechnen kann. Viele Grüße

Susanne

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Hallo Rolando,

die vom Eigentümer selbst durchgeführten Arbeiten können differenziert berechnet werden. Das heißt es muss eine Rechnung erstellt werden, welche dann als Abrechnungsbeleg geltend gemacht wird. Hier ist es aber schwierig den Aufwand zu ermitteln, es können keine Scheinkosten in Anrechnung gebracht werden.

Gruß
Thomas

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es würde mir auch fern liegen Scheinkosten in Rechnung zu stellen. Aber sauberer Brennerraum ein sauberer Brauchwasserkessel (24 Härtegrade Wasser - Kalk ) bringt doch auf der anderen Seite Einsparungen im Verbrauch. Einmal im Jahr sollte man das machen auch Tankraum reinigen haben einen 10 000 Liter Tank.

Danke für deine Antwort. Wünsche gute Zeit.

Rolando