Hilfe in Sache Mietwohnung, ich brauche Ihr Rat

Hallo

ich habe zum 1.5. eine Wohnung bezogen. Bei Einzug wurde festgestellt, dass der alte Kochplattenherd defekt ist, die Toilette wegen …Belag nicht mehr zu retten ist, sowie Schimmel im Bad entdeckt.

Ich habe versucht den Schimmel mit speziellem Reiniger aus dem Baumarkt zu beseitigen aber vergebens. Dies muss professionell entfernt werden vom Fachmann.

Ich habe zum Glück die Kautionsbürgschaft noch nicht übertreten an die Vermieterin.

Nun zum Hauptproblem:
Paar Tage nach Einzug musste ich 2 Hauskatzen zu mir nehmen, da unerwartete Lebensumstände eingetreten sind.
Noch am selben Tag hat dies die Mieterin von oben gesehen und keine halbe std später stand die Vermieterin vor der Tür. Ich hatte nicht mal die Gelegenheit, dies schriftlich wie im Mietvertrag steht, der Vermieterin selbst mitzuteilen und und Erlaubnis bitten.
Die Mieterin 2 Stockwerke drüber hätte einen Sohn der Katzenallergie hat.
Ich sollte die Katzen ins Tierheim geben oder ausziehen.

Die Heizung läuft ebenfalls über Strom, welche aber mir zugesichert wurde, zum kommenden Winter gegen ein Holzofen ersetzt wird. Ich habe seit Einzug die Sicherung der Heizungskörper aus.

Nun will die Vermieterin weder den Herd auswechseln, welches ihr sogar noch die Maklerin vor Einzug ans Herz legte, noch die restlichen Mängel beseitigen. Nur den Schimmel mit Fliesenstift würde sie weg machen lassen. Aber nicht mal dies ist bis jetzt passiert.
Die Vermieterin hat ihr Wort nicht gehalten.
Von dem Schimmelanfall will die Maklerin nichts gewusst haben, aber betreut seit langem alle Wohnungen der Eigentümerin. Sie kennen sich auch privat sehr gut.

Ich habe über 2000€ Kosten für den gesamten Umzug gehabt mit allem was dazu gehört. Sogar die Maklerin wurde im Voraus vor Einzug bezahlt.

Nun meine Frage, was sind hier meine Rechte als Mieterin? Ich muss jetzt bis 30.06.13 ausziehen und muss wieder enorme Kosten auf mich nehmen mit Maklercourtage evtl. da es hier kaum möglich ist ohne Makler eine Wohnung zu bekommen.

Bitte helfen Sie mir, kann ich die Courtage vom Makler zurückfordern wenn der Mietvertrag Rückwirkend aufgelöst wird?

Über Ihre Hilfe bin ich sehr sehr dankbar.

Liebe Grüsse

Hallo zurück,

zuerst einmal ganz ruhig bleiben.

Ganz wichtig: die Kaution sofort SOFORT der Vermieterin übertragen, sonst kann der Mietvertrag angefochten werden.

  1. ALLE Mängel der Vermieterin schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, unter Setzung mit angemessener Frist zu Behebung setzen. Zumal dir hier eine entsprechende Mietminderung zusteht.

  2. Am besten einen örtlichen Mieterverein bzw. Anwalt zu Rate ziehen.

  3. Katzen… da sollte man sich wirklich schon vorher mit dem VM in Verbindung setzen und nicht jeden gleich vor vollendete Tatsachen setzen. Natürlich hat der Gesetzgeber auch zum Thema Katzen einiges gelockert, aber in deiner Situation gießt du damit Öl ins Feuer.

Lg

das sieht nicht gut aus, denn wenn estwas aufgelöst wird heisst das ja dasa beide parteien damit einverstanden sind insofern ist die frage berechtigt warum maklerkosten zurückzahlen
verschulden liet eindeutig auf beiden seiten
ich vermute das im mietvertrag steht keine haustiere und wenn nur mit gehemigung des vermieters, das heisst aber nicht ich nehme erst tiere und frage dann
in dem moment wo man erfahren hat das man sie nehmen muss … es gibt handys sorry aber das ist keine art und weise
ebenso unschön ist das verhalten des vermieters, aber man muss fragen macht er es nicht weil eine aufhebung besteht oder hätte er se eh nicht gemach

die einzige möglichheit da was zu machen ist ein vernünftiges gespräch mit dem makler zu führen denn es kann sein das der sich darauf ein lässt eine neue wohnung kostenlos zu vermitteln
viel erfolg
über eine rückmeldung würde ich mich freuen
viele grüße

HAllo Frau A.,

Ihre Probleme und auch die rechtliche Bewertung der einzelnen Punkte ist so komplex, dass ich Ihnen nur den Rat geben kann, sich am besten einen Anwalt nehmen, der Sie einigermaßen schadensfrei aus dem Mietvertrag „befreit“. Das ist bei all den Ausgaben, die Sie bereits hatten, sicher für Sie im Moment keine befriedigende Lösung.
Es kommt darauf an, was für Sie wirklich am wichtigsten ist: müssen oder wollen Sie die Katzen behalten? dann werden sie ausziehen müssen .
Wollen Sie die Wohnung behalten, dann müssen Sie vermutlich energisch den Zustand einklagen, der Ihnen per Mietvertrag versprochen wurde.

Viel Glück wünscht Ihnen Heihei

Hallo aus Bernburg,

nein Sie müssen nicht ausziehen. Der Vertrag ist gültig und rechtskräftig. Nach BGB steht bei Ihrem Auszug ab heute der Vermieterin die volle Warmmiete bis 30.09.2013 zu. Sollte dieser darauf verzichten, lassen Sie sich den Verzicht unbedingt schriftlich bestätigen!
Die Kaution muss nicht sofort komplett sondern in drei Monatsraten bezahlt werden.
Das generelle Tierhaltungsverbot wurde im Februar 2013 vom BGH gekippt. Demnach sind Hunde und Katzen erlaubt, auch wenn in Formularverträgen noch die inzwischen unwirksamen Klauseln enthalten sind.
Setzen Sie dem Vermieter schnellstens eine Frist um den vertragsgemäßem Zustand herzustellen. Ist diese Frist verstrichen, steht jedem Mieter Mietminderung zu. Mietminderung ist immer an die Fristsetzung gebunden und legalisiert sich nur durch diese!
Die Höhe legt jeder Mieter selbstständig fest, da jeder den Mangel anders empfindet.
Ich lasse auch gerade Schimmel (alle 4-5 Jahre tritt er zur unbeheizten Nachbarwand auf) fachmännisch vom Vermieter, der Maler beauftragte mit Chlor behandeln und entfernen sowie danach die Wand streichen.

hallo- also dies ist ein spezieller Fall und so gut kenn ich mich nicht aus,aber die Courtage wirst du wohl nicht wieder bekommen. die Maklerin kann ja nichts dafür,was nach Abschluss des des Mietvertrages passiert. Sei froh, dass du die kaution noch nicht übergeben hast. Und bei all den mängeln, die du hier aufzählst, ist es wirklich das Beste, sich eine neue Bleibe zu suchen. Wenn du natürlich was Schriftliches in der Hand hast, wo drin steht,dass alle Mängel beseitigt werden, dann bist du natürlich mit einer Kündigung von dir aus im Recht, denn das ist ein Vertragsbruch,wenn bis jetzt noch nichts passiert ist. Jedoch wird es dir nichts nützen, da du ja jetzt die Leidtragende bist, die bis zum 30.6. eine neue Wohnung braucht. Ob du da eventuell Rechte hast, kann dir nur ein Fachmann sagen. lg.

Bitte helfen Sie mir, kann ich die Courtage vom Makler :zurückfordern wenn der Mietvertrag Rückwirkend :aufgelöst wird?

Fordern kann man immer, aber die Gegenseite darauf eingeht will ich bezweifeln. Die Arbeit des Maklers ist mit der Vermittlung der Wohnung abgeschlossen und dafür ist eine Courtage fällig. Alles, was danach passiert ist, ist einzig eine Angelegenheit zwischen Mieter und Vermieter.

Dies muss professionell entfernt werden vom Fachmann.
…Nur den Schimmel mit Fliesenstift würde sie weg :machen lassen

(Schwarzer)Schimmel zwischen den Fugen fällt doch schon bei der Besichtigung der Wohnung auf, genau wie eine versiffte Toilettenschüssel. Warum haben Sie überhaupt solch eine Dreckbude angemietet?

Einige Probleme, die sicherlich nicht alle so einfach zu bewältigen sind:

Katzenproblem: Könntest du die Katzen nicht in eine Pflegestelle geben, bis das Problem mit der Vermieterin geklärt ist? Es gibt nach neuester Rechtssprechung dieses Verbot der Tierhaltung nicht mehr.
Hier das Urteil unseres höchsten Gerichtes aus März 2013:
Urteil zur Tierhaltung in Mietwohnungen

Hund darf bleiben
Die Haltung von Hunden oder Katzen in einer Mietwohnung darf im Mietvertrag nicht generell verboten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (20.03.2013) in einem Grundsatzurteil. Geklagt hatte eine Familie aus Gelsenkirchen, die mit ihrem Hund trotz Verbot in eine Mietwohnung eingezogen war.

Also würde ich der Vermieterin schreiben, dass auf Grund unvorhergesehener Umstände du diese Katzen nehmen musstest und du dich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. 3. 2013 berufst und bittest, die Genehmigung nicht mehr abzulehnen.

(Wenn die Mieterin über dir oder ihr Sohn eine Katzenallergie hat, dann müssen die sich ein eigenes Haus anschaffen, denn es kann immer vorkommen, dass jemand mit Katzen in Kontakt kommt und ohne eigenes Wissen z. B. Katzenhaare an seinem Körper hat und auf diese Mieterin und den Sohn überträgt)

Zu den anderen Punkten:
Hast du es schriftlich, dass der E-Herd ausgetauscht werden sollte? Schimmel im Bad kann sich auch bei mangelnder Lüftung bilden, z. B. durch den Vormieter.
Liste alle Mängel schriftlich auf und forderte die Vermieterin auf, diese Mängel bis zum 31. 5. 2013 zu beseitigen.
Sollte sie sich dann nicht gerührt haben, musst du wohl oder übel einen Anwalt nehmen. Dann würde ich an deiner Stelle erst einmal zum Mieterverein gehen. Das ist nicht so teuer.

LG Ulla

Hallo Frau A,

Ihr Fall ist sehr umfangreich. Mein Vorschlag ist - gehen Sie zu einem Mieterbund oder einer anderen Rechtsberatung. Diesen Fall lösen Sie alleine vermutlich nicht.

Gruß Fred

Hallo,

die von Ihnen beschriebene Problematik ist sehr komplex.

Da rate ich auf jedenfalls den Gang zum Anwalt, denn es gibt hier zwei Verträge zu beachten. Zum einen den Mietvertrag, und zum anderen den Maklervertrag.

Es dürfte schwer zu beweisen sein, das der Makler davon wusste, auch wenn es sehr naheliegend ist.

Vielmehr sehe ich Chancen auf Schadenersatz von der Vermieterin, denn sie hätte alle Mängel angeben müssen.

Daher ist das Beste, sich einen Anwalt zu suchen. Wenn man keine Rechtschutzversicherung hat, dann lohnt der Eintritt in einen Mieterverein, der ist in der Regel auch günstiger.

Gruß

Ciao Frau A,

die grundsätzliche Frage: wollen sie in der Wohung bleiben und bringen sie die Nerven auf die nun nötig sind?

Kaution: Die muss gezahlt werden, dass ist nicht kein Druckmittel des Mieters, sondern ein Vertragsbestandteil! Bringen sie das schnell in Ordnung. Sie können die Kaution allerdings in 3 Monatsraten zahlen. Bedenken sie jedoch ob sie die Vermieterin damit provozieren, wenn diese die Regelung nicht kennen sollte.

Katzen: Die Umstände wie sie zu den Katzen gekommen sind und wer dies wan meldet sind wurscht. Sind sie per Mietvertrag erlaubt? Eine Erlaubnis hat man sich nun mal immer Vorherein einzuholen. Auch hier würde ich die Nerven der Vermieterin nicht unnötig strapazieren.

Herd: ist der Herd Bestandteil der Mietsache (Mietvertrag)? Dann ist ein defekter Herd ein Mangel und die Vermiterin muss ihn tauschen. Es ist jedoch nciht ungewöhnlich, wenn der Mieter sich seinen eigenen Herd kauft und bei Umzug a) mitnimmt oder b) für den Nachmieter zurücklässt, da er in der neuen Wohung diesen (Gas, Elektro, Ceran, Induktion …) nicht braucht/will.

Mängel: Zeigen sie alle bestehenden Mängel (Schimmel, Herd … ?) der Vermieterin schriftlich an und setzen sie eine Frist zu Beseitigung. Machen sie ohne Absprache selber nicht an den Mängeln! Lassen sie sich auch keinen Schimmelstift etc geben. Sollte die Vermieterin den Schimmel mit einem Stift bestreichen wolen, soll sie vorbei kommen und dies tun. Machen sie eine Termin aus und laden sich einen Bekannten (Zeugen) zu dieser Aktion dazu. Schlägt der Schmimmel erneut durch, mahnen sie diesen Mangel unter Verweis auf die bereits erfolglose Behandlung, mit Fristsetzung und Ankündigung einer Mietküzung erneut an.

Heizung: Was steht im Mietvertrag? Gibt eine schriftliche oder vor Zeugen getätigte Zusage zum Ofenwechsel (mündl. Vertragsbestandteil?). Ein Holzofen ist nicht ohne und kann nicht nicht neinfach auf Wunsch der Eigentümerin eingebazut werden. Hier ist mindestens ein OK des Schornsteinfegers Voraussetzung!

Markler: Lesen sie auch hier die Vertragsbedingungen (Marklervertrag) auf deren Grundlage sie die Courtage gezhalt haben. Wenn der Mietvertrag rechtskräftig zustandegekommen ist, dann ist die Courtage fällig. Mit dem eigentlichen Einzug oder der Dauer des Vertragsverhältnis hat dies nichts zu tun. Daher ist auch eine Zahlung vor Einzug nicht grundsätzlich zu beanstanden. Wenn sich die Vermieterin nicht an die mit ihnen getroffenen Absprachen hält, ist das nicht das Problem der Marklerin. Zwei Verträge, demnach zwei paar Schuhe. Sie als Mieter müssen ihre Ansprüche durchsetzen.
-> Sollte der Vertrag vorsätzlich unter falsche Angaben zustande gekommen sein, dann wäre es was anderes. Beweisen müssen sie dies jedoch und dann auch rechtskräftig durchsetzen.

Viel Erfolg und diplomatisches Geschick!
cumar

ihr problem ist nicht einfach und besser durch einen fachanwalt zu lösen. ganz wichtig - alle dinge die sie aufgeschrieben haben sollten gerichtsverwertbar durch beweise gesichert werden - was ich meine - der schimmel muss von einem fachmann beurkundet werden - es sollte die schuldfrage an ihrem schaden an ihrer misere geklärt sein - erst dann lassen sich ihre forderungen zum schadenersatzforderungen ableiten - das kann aber nur ein gericht und heutzutage kann das auch ausgehen wie… versuchen sie mit der vermieterin durch einen anwalt alles aussergerichtlich zu klären - viel erfolg

Hallo!Die Maklerprovision bekommen Sie leider nicht zurück. Das sind nur vermittler. Die haben Ihre arbeit getan sobald Sie den Mietvertrag unterschreiben. Aber wieso müssen Sie zum 01.06 ausziehen? Wegen Katzen? Ist es im Mietvertrag ausdrücklich ausgeschlossen Haustiere zu haben? Wegen Herd ist es so, wenn der zur Mietsache gehört, dann muss die Vermieterin ihn auswechseln. Das muss aber im Mietvertrag stehen. Sonst nicht. Wegen Heizung. Wurde es Ihnen schriftlich zugesichert dann können Sie es verlangen , wenn nicht dann können Sie lange darauf warten. Wegen der Toilette können Sie darauf bestehen. Erstmal schriftlich auffordern mit zweiwöchiger Frisst. Dann selbst einen Handwerker beauftragen und das von der Miete abziehen. Sind nähmlich keine Schönheitsreparaturen. Ebenso mit Schimmel. Sie haben das Recht es Fachmännisch behandeln zu lassen. Teilen doch jetzt schriftlich mit dass Sie Katzen haben. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Mieter haben mehr Rechte als Vermieter. Soll doch die Obere Mieterin ausziehen. Viel Glück!

Hallo,

bzgl. der Katzen hat die Vermieterin leider recht, gerade wenn Hausbewohner Allergien haben.

Was steht denn im Uebergabeprotokoll bzgl der Maengel? Wenn diese festgehalten sind und Abhilfe versprochen wurde, dies aber nicht geschieht, koennen Sie die Miete mindern.

Kaution ist faellig fuer die Vermittlung der Wohnung, dies ist geschehen.

Lieben Gruss

Kann da leider nicht helfen
mfg pete88

Der Makler hat wohl seine Aufgabe erfüllt. Wird schwer da Regress zu nehmen. Wieso der Auszug zum 30.06.?
Wurde ein Übernahmeprotokoll erstellt? Wurden Zusagen schriftlich festgehalten?
Ich fürchte , das ist ein Fall für einen Anwalt bzw. Mietschutzverein.

Hallo,

ich fürchte die Courtage bekommen Sie nicht wieder. Die Maklerin hat IHnen die Wohnung ja vermittelt.

Ansonsten hilft nur ein klärendes Gesrpcäh mit dem Vermieter wegen der Katzen und eine Anmahnung wegen der anderen Mängel.

Wenn Sie ausziehen, haben Sie die A…-karte