Hilfe mietrechts ungerechtigkeit himmelschreiend

Liebe/-r Experte/-in,

seit januar komme ich in die gemeinsam gemietete 130 qm wohnung die ich mit meinem ex-lebenspartner bewohnt habe nicht rein.

es interessiert keine polizei u kein gericht jetzt haben wir juli!
mein ex hat mich ausgesperrt - obwohl ich gleichberechtigte miet-partei bin nach wie vor

er hat mir auch noch meinen schlüsselbund mit allen zur wohnung gehörigen schlüsseln gestohlen u mehrfach gewaltsam entrissen

ein grossteil meines besitzes befindet sich in der wohnung - im keller - auf der terasse u in der garage.

ich habe seit januar keinen zugriff auf meinen besitz -meine möbel, computer, musikanlagen, … steuerordner, persönliche vertrauliche unterlagen alles ist in der wohnung.

ich habe vier anwälte beschäftigt um zu meinem recht zu kommen bis heute hat niemand geholfen, dass ich endlich zu meinem recht komme.

bezahlen durfte ich den anwälten viel ohne erfolgs-ergebnis!

mein ex scheint keine miete mehr zu bezahlen
ich habe auch keine miete mehr bezahlt seit ich die wohnung nicht mehr nutzen kann u keinen zugriff auf meinen besitz mehr habe.

trotzdem hafte ich theoretisch gesamtschuldnerisch aber ich bin nicht gewillt miete zu bezahlen oder sonstige forderungen zu begleichen in dieser konstellation.

ich habe ein schreiben vom amtsgericht münchen bekommen
Abteilung für Mietsachen

datiert 28.06.2011

ein aktenzeichen

ich weiss aber noch nicht worum es sich konkret handelt

der besitzer des hauses in dem sich die wohung befindet
räumung u forderung

schriftliches vorverfahren

§ 276 ZPO

Absicht verteidigung innerhalb 2 wo notfrist anzeigen

vertretung durch einen anwalt ist nicht vorgeschrieben

ich muss also jetzt in dieser notfrist schriftlich erwidern, wenn ich mich gegen die klage verteidigen will.

ich will seit januar meinen besitz haben u die wohnung auflösen sowie aus dem mietverhältnis raus.

ich habe den vermieter per einschreiben mit rückschein
gebeten mich aufgrund der lage aus dem mietverhältnis zu entlassen.

als beweis habe ich den beleg für das einschreiben.

vom vermieter kam keine reaktion

zahlreiche telefonate ausserdem
kaum zu erreichen von vorzimmer-damen vertröstet

ich suche nun einen anwalt der motiviert ist u in dieser sache endlich einen erfolg erzielt u nicht nur dankend das mandat annimmt u kassiert ohne erfolgs-ergebnis

ich bin tel erreichbar unter:

0173 344 65 01

oder [email protected]

dieser fall gehört an die presse

u miete zahlen ohne nutzung u zugriff auf besitz da müsste ein exempel statuiert werden präzedenz-fall dringend von nöten

anwalt oder anwältin der mir hilft

gesucht

petra münchen

Hallo Petra,

kommst du aus München?

Ich kann dir leider keinen Anwalt vor Ort empfehlen.

Gruß
Lendzy

Hallo Petra,

Sie müssen unterscheiden:

  • Ihre Ansprüche gegegenüber Ihrem Ex-Mann und
  • Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter

Gegenüber Ihrem Vermieter haften Sie gesamtschuldnerisch, weil Sie Mietvertragspartei sind. Den Vermieter interessieren auch nicht die internen Streitigkeiten.

Gegenüber Ihrem Ex-Mann sind Sie natürlich hinsichtlich der Miete und der Nebenkosten befreit, weil Sie keinen Zugang zu der Wohnung haben und er Ihnen den Zugang verweigert. Weiterhin können Sie auch strafrechtlich gegen Ihren Ex-Mann vorgehen. Zivilrechtlich empfiehlt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Was seltsam ist, dass Sie jetzt eine Klage vom Mietgericht zugestellt bekommen haben. Was ist der Inhalt. Wer hat gegen Sie geklagt und was ist der Inhalt der Klage?

Hallo,
da ein Verfahren offensichtlich bereits anhängig ist, kann hier keine Rechtsberatung erfolgen, leider.
Auf jeden Fall nicht nachlassen und einen RA für Mietrecht suchen, Sie haben auf jeden Fall ein Recht, in die gemeinsame Wohnung gehen zu können, wenn Sie im Mietvertrag stehen!!
Sie können auch zum Mieterverein gehen !
Viel Erfolg; vielleicht hat die örtliche Presse doch Interesse an Ihrem Fall, einfach hingehen !!
Gruß suver

Hallo verehrte Userin,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen anderen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

* Hilfe bei Sozialrechts-Fällen *
Über folgende Institution kann man auch fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte sofort Kontakt auf >>>
Tacheles e.V.
Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
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ich bin kein Anwalt, kann Ihnen nicht helfen.