Danke für die umfangreiche Auskunft, ich meine es wäre ja mal
spannend, das durch zu spielen. Immerhin ist es nicht
ungefährlich, wenn im Brandfall der Ein und Aus Schalter der
Anlage im Nachbarhaus untergebracht wäre, so dass man dort
keinen Zutritt hat. Die Feuerwehr wird eine eingeschaltete
Photovoltaik Anlage nicht löschen …
Bei Gefahr in Verzug würde die FW vermutlich ins Nachbarhaus gelangen können und dort abschalten. In das vermietete Haus hätten diese Schalter ja nicht ohne Zustimmung des Mieters eingebaut werden dürfen (Innenräume sind ja vermietet). Und so wie es sich hier darstellt, hätte der M seine Zustimmung verweigert.
Ich möchte auch
nicht Vermieter an der Nutzung ihres Eigentums hindern,
Aber genauso hat es sich für mich angehört.
nur
wundert es halt, sollten dort noch finanzstarke
Investmentfirmen hinter stehen, an die dann die Dächer weiter
vermietet werden. Die garantiere Dividende dort soll weit über
16% liegen und das auch noch staatlich garantiert.
Ja und? Selbst wenn es so wäre, was spielt das für den M für eine Rolle?
Danke erst mal und ja, es hilft bei der Urteilsfindung weiter.
Kosten für die PV-Anlage (auch die Eröhung in der Gebäudeversicherung) darf der VM nicht auf den M umlegen. Etwas anderes wäre es, wenn es sich um eine Solaranlage, beispielsweise für Warmwassererzeugung, handeln würde, das dem M zugute käme.
Hat der Mieter große Bedenken wegen der Anlage, sollte er darüber nachdenken, ob er nicht umziehen will.
Evtl. kann man seine Ängste mit dem VM besprechen und der örtlichen Feuerwehr mitteilen, wo und wie im Brandfall die Schalter erreichbar sind, damit diese dann nicht lange suchen muß.
Sich mit dem VM auf einen Kleinkrieg einzulassen, halte ich für keine gute Idee, das kostet in der Regel nur Nerven und Geld.
Gruß
Tina