Höhere Verischerung durch Solaranlage umlagefähig

Kann ein Vermieter eine wegen Neuinstallation einer Solaranlage erhöhte Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?

Ein Mieter wohnt seit acht Jahren in einem Miethaus. Der Vermieter hat ohne Rücksprache mit dem Mieter vor zwei Jahren eine Solaranlage auf dem Dach installieren lassen, von der nur er selber als Betreiber der Anlage profitiert.

In der Nebenkostenabrechnung wird danach eine um 60% erhöhte Gebäudeversicherung ausgewiesen.

FRAGE: Darf der Vermieter eine wegen der Installation einer Solaranlage erhöhte Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen? Oder muss die Versicherung für die Anlage extra ausgewiesen werden?

Hallo,

was isses denn? Eine Solaranlage (die macht warmes Wasser für´s Haus) oder eine Photovoltaikanlage (die macht Strom).

Eine Photovoltaikanlage hat mit dem Mietverhältnis nichts zu tun, da sie kein Gebäudebestandteil ist (hat nur untergeordnet mit der Versorgung des Gebäudes zu tun, dient der Stromerzeugung), eine Solaranlage schon, da diese der Versorgung des Gebäudes dient.

Achja, eine 60% ige Steigerung auf Grund der Solaranlage erscheint mit unangemessen - da muss noch mehr sein, z.B. der Einschluß neuer versicherter Gefahren.

Viele Grüße
Andreas

Gehen wir mal in diesem Falle davon aus, dass es sich um eine Photovoltaik Anlage handelt, die nur deswegen auf das Dach gekommen ist, weil der Besitzer sie nicht auf dem eigenen Grund und Boden verbauen wollte.

Gehen wir weiterhin davon aus, dass diese Strom erzeugt, der ins Netz eingespeist wird und in keiner Weise den Mietern zugänglich ist.

Die Frage also in diesem hypothethischen Fall so:

Kann sich durch die Installation einer solchen Anlage die Versicherung für das Gebäude erhöhen. Wenn ja, ist diese erhöhte Versicherung für das Gebäude auf die Mieter umlagefähig. Und zuletzt vielleicht auch die Frage, ob die Installation einer solchen Anlage auch die Zustimmung des Mieters bedarf. Immerhin gehen im Brandfall ja nicht unerhebliche Gefahren von einer solchen Anlage aus.

Danke für die mitlesenden Antworten dieses Testfalles.

Gehen wir mal in diesem Falle davon aus, dass es sich um eine
Photovoltaik Anlage handelt, die nur deswegen auf das Dach
gekommen ist, weil der Besitzer sie nicht auf dem eigenen
Grund und Boden verbauen wollte.

Öhm, der Vermieter ist der Eigentümer des vermieteten Grund und Boden!

Kann sich durch die Installation einer solchen Anlage die
Versicherung für das Gebäude erhöhen. Wenn ja, ist diese
erhöhte Versicherung für das Gebäude auf die Mieter
umlagefähig.

Nein

Und zuletzt vielleicht auch die Frage, ob die
Installation einer solchen Anlage auch die Zustimmung des
Mieters bedarf. Immerhin gehen im Brandfall ja nicht
unerhebliche Gefahren von einer solchen Anlage aus.

Hat der Mieter auch das Dach gemietet oder nur die unter dem Dach befindlichen Wohnräume?

Normalerweise ist das Dach nicht Vertragsbestandteil, demzufolge braucht ein VM den M auch nicht um Erlaubnis fragen.

Nun, nehmen wir an, der Vermieter hat auch noch ein eigenes Haus, das ihm gehört und indem er wohnt. Dort wollte er eine Photovoltaik Anlage installieren, kam aber dann auf die Idee, diese lieber bei den Mietern aufs Dach zu setzen.

Ob und inwieweit das Dach zur Mietsache gehört, geht aus dem Mietvertrag nicht hervor. Gemietet werden Räume mit einer qm Zahl, die aber auch unter dem besagten Dach liegen. Ist das Dach nicht da, wären die Dachräume öffen. Daher gehe ich begründet mal davon aus, dass auch das Dach selber zur Mietsache gehört, immerhin handelt es sich in diesem angenommenen Fall ja um ein ganzes Haus, allerdings nicht freistehend.

Nun, nehmen wir an, der Vermieter hat auch noch ein eigenes
Haus, das ihm gehört und indem er wohnt. Dort wollte er eine
Photovoltaik Anlage installieren, kam aber dann auf die Idee,
diese lieber bei den Mietern aufs Dach zu setzen.

Sag mal geht´s noch, es ist SEIN EIGENTUM! Wenn er eine PV-Anlage da drauf haben möchte, kann er das machen, er braucht nicht das Wohlwollen seines Mieters. Zudem gibt genügend eigenbewohntes Eigentum mit PV-Anlage, so gefährlich wird es schon nicht sein.

Wenn das dem Mieter nicht passt, sollte er sich Wohneigentum anschaffen, dort kann er machen, was er möchte.

Ob und inwieweit das Dach zur Mietsache gehört, geht aus dem
Mietvertrag nicht hervor. Gemietet werden Räume mit einer qm
Zahl, die aber auch unter dem besagten Dach liegen.

Normalerweise gehört ein Dach nicht zur Mietsache, ebenso wie eine Außenfassade. Wäre es anders müßte es im Mietvertrag geregelt sein.

Ist das
Dach nicht da, wären die Dachräume öffen. Daher gehe ich
begründet mal davon aus, dass auch das Dach selber zur
Mietsache gehört, immerhin handelt es sich in diesem
angenommenen Fall ja um ein ganzes Haus, allerdings nicht
freistehend.

Da täuscht Du Dich. Der VM muß die Räume in einem bewohnbaren Zustand halten, dafür ist ein Dach notwendig, dieses Dach ist aber nicht mitvermietet, ebensowenig wie Aussenfassaden. Oder ist hier der Mieter auch für die Schönheitsreparaturen an der Aussenfassade, für das gemietete Haus zuständig?

Hier ein Link zu einem Mietverein, der besagt das der Vermieter eine PV-Anlage installieren darf, er darf aber die Kosten dafür nicht umlegen:

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Gruß
Tina

Hallo Tina,

Sag mal geht´s noch, es ist SEIN EIGENTUM! Wenn er eine
PV-Anlage da drauf haben möchte, kann er das machen, er
braucht nicht das Wohlwollen seines Mieters.

Das war doch garnicht die Frage.

Im Ursprungsposting steht ganz klar folgendes:

FRAGE: Darf der Vermieter eine wegen der Installation
einer Solaranlage erhöhte Gebäudeversicherung auf den
Mieter umlegen? Oder muss die Versicherung für die Anlage
extra ausgewiesen werden?

Grüße von
Tinchen

Hi,

Das war doch garnicht die Frage.

Doch auch.

Im Ursprungsposting steht ganz klar folgendes:

FRAGE: Darf der Vermieter eine wegen der Installation
einer Solaranlage erhöhte Gebäudeversicherung auf den
Mieter umlegen? Oder muss die Versicherung für die Anlage
extra ausgewiesen werden?

In einer Antwort weiter unten schrieb die UP:

Und zuletzt vielleicht auch die Frage, ob die Installation einer solchen Anlage auch die Zustimmung des Mieters bedarf.

Gruß
Tina

Danke für die umfangreiche Auskunft, ich meine es wäre ja mal spannend, das durch zu spielen. Immerhin ist es nicht ungefährlich, wenn im Brandfall der Ein und Aus Schalter der Anlage im Nachbarhaus untergebracht wäre, so dass man dort keinen Zutritt hat. Die Feuerwehr wird eine eingeschaltete Photovoltaik Anlage nicht löschen …

Dass man damit was gegen die Nutzung von Solarenergie hätte, ist nicht Absicht dieses angenommenen Falles. Ich möchte auch nicht Vermieter an der Nutzung ihres Eigentums hindern, nur wundert es halt, sollten dort noch finanzstarke Investmentfirmen hinter stehen, an die dann die Dächer weiter vermietet werden. Die garantiere Dividende dort soll weit über 16% liegen und das auch noch staatlich garantiert.

Danke erst mal und ja, es hilft bei der Urteilsfindung weiter.

Danke für die umfangreiche Auskunft, ich meine es wäre ja mal
spannend, das durch zu spielen. Immerhin ist es nicht
ungefährlich, wenn im Brandfall der Ein und Aus Schalter der
Anlage im Nachbarhaus untergebracht wäre, so dass man dort
keinen Zutritt hat. Die Feuerwehr wird eine eingeschaltete
Photovoltaik Anlage nicht löschen …

Bei Gefahr in Verzug würde die FW vermutlich ins Nachbarhaus gelangen können und dort abschalten. In das vermietete Haus hätten diese Schalter ja nicht ohne Zustimmung des Mieters eingebaut werden dürfen (Innenräume sind ja vermietet). Und so wie es sich hier darstellt, hätte der M seine Zustimmung verweigert.

Ich möchte auch
nicht Vermieter an der Nutzung ihres Eigentums hindern,

Aber genauso hat es sich für mich angehört.

nur
wundert es halt, sollten dort noch finanzstarke
Investmentfirmen hinter stehen, an die dann die Dächer weiter
vermietet werden. Die garantiere Dividende dort soll weit über
16% liegen und das auch noch staatlich garantiert.

Ja und? Selbst wenn es so wäre, was spielt das für den M für eine Rolle?

Danke erst mal und ja, es hilft bei der Urteilsfindung weiter.

Kosten für die PV-Anlage (auch die Eröhung in der Gebäudeversicherung) darf der VM nicht auf den M umlegen. Etwas anderes wäre es, wenn es sich um eine Solaranlage, beispielsweise für Warmwassererzeugung, handeln würde, das dem M zugute käme.

Hat der Mieter große Bedenken wegen der Anlage, sollte er darüber nachdenken, ob er nicht umziehen will.

Evtl. kann man seine Ängste mit dem VM besprechen und der örtlichen Feuerwehr mitteilen, wo und wie im Brandfall die Schalter erreichbar sind, damit diese dann nicht lange suchen muß.

Sich mit dem VM auf einen Kleinkrieg einzulassen, halte ich für keine gute Idee, das kostet in der Regel nur Nerven und Geld.

Gruß
Tina