Höhere Verischerung durch Solaranlage umlagefähig

Kann ein Vermieter eine wegen Neuinstallation einer Solaranlage erhöhte Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen?

Wir wohne seit acht Jahren in einem Miethaus. Der Vermieter hat nun vor zwei Jahren eine Solaranlage auf dem Dach installieren lassen. In der Nebenkostenabrechnung wird nun eine um 60% erhöhte Gebäudeversicherung ausgewiesen. Wir vermuten, dass die Erhöhung durch die installierte Anlage verursacht wurde. Selber profitieren wir nicht von der Anlage. Ist eine solche Umlage korrekt?

Hallo

Das ist eher eine Rechtsfrage und keine technische Frage. Sorry das übersteigt meinen Wissenbereich.

MfG
Nelsont

Wenn die Solaranlage den Mietern zugute kommt (Heizungsunterstützung, Warmwasser) kann umgelegt werden, wenn nur der Vermieter davon profitiert (etwa bei Photovoltaik) natürlich nicht.

Hallo, guten Tag
Solche Umlage ist nicht korrekt, aber Sie müssen schon beweisen können das Ihre vermutung stimmt.Lassen Sie sich die Unterlagen zeigen.
mit freundlichen Gruß a.g.

Kann ich leider nicht sicher beantworten.

Hallo
ich würde mir zunächst einmal die Nebenkostenabrechnung im Detail zeigen lassen und die Erhöhung der Gebäudeversicherung erklären lassen.

Falls sich die Erhöhung tatsächlich auf die installierte Solaranlage (Photovoltaikanlage? ) ist die Umlage auf die Mieter des Gebäudes nicht zulässig.

Gruß Lars

Hallo,
da in diesem Fall die Mieter nicht von der Solaranlage, wie geringere Heizkosten, profitieren kann, nach meinem Rechtsempfinden, die erhöhte Gebäudeversicherung nicht auf die Mieter abgewälzt werden. Die Umlage ist nicht korrekt.
Zur Absicherung empfehle ich den Kontakt zum Mieterbund.
Schöne Grüße, Holzer

Bin kein Rechtsanwalt!
Meine Solar hat eine komplett eingene Versicherung.
Würde zum Mieterverein gehen und Nebenkosten abrechnung überprüfen lassen.
MfG Karl

Also genau kann das nur ein Anwalt oder Steuerberater sagen, meine Meinung wäre jedoch die, dass dies Mehrkosten sind die nicht in einem Nutzen für den Mieter abzubilden sind, also Nein.

Das ist aber nur eine Meinung, obs da irgendwelche Schlupflöcher gibt -> Anwalt oder Steuerberater fragen!

Gruß