Hundebesuch

meine nachbarin hat manchmal einen hund tageweise in pflege ,nun gibts einige unstimmigkeiten da im mietvertrag nur kleintierhaltung erlaub ist,aber wohl nicht hundehaltung,.aber was ist ein hund dann??
darf der vermieter es generell verbieten??

meine nachbarin hat manchmal einen hund tageweise in pflege
,nun gibts einige unstimmigkeiten da im mietvertrag nur
kleintierhaltung erlaub ist,aber wohl nicht hundehaltung,.aber
was ist ein hund dann??
darf der vermieter es generell verbieten??

Hallo,

wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung Tierhaltung untersagt ist, ist diese untersagt und alleine schon die „Pflege“ ist ein Verstoss gegen den Mietvertrag. ´Hunde zählen nicht zu den Kleintieren, Katzen ist in der Rechtsprechung umstritten, die Mehrheit neigt aber auch zu dem Katzenverbot und die Auslegung auf Kleintiere ist z.B. auf Vögel, Fische, Schildkröten, und ähnl. Kleingetier beschränkt.

Niemand wird kurzfristig etwas einzuwenden haben, wenn jemand mit einem Hund zu Besuch kommt. Dass aber jemand, trotz der Kenntnisse, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist, Hunde in Pflege nimmt, wird der VM notfalls mit einer Abmahnung und Aufforderung auf Unterlassung beantworten müssen. Wenn sich die Mieterin nicht daran hält, liegt ein beharrliches vertragswidriges Verhalten vor, das zur ordentlichen Kündigung berechtigt.

Im Übrigen haftet der Mieter - in diesem Fall die pflegende Mieterin -
für Schäden. Hier kann auch Tiergeruch als Schaden gelten, z.B. wenn jemand einziehen will, wegen einer Allergie gegen Hunde/Hundehaare nicht einziehen kann ohne dass der Bodenbelag herausgerissen wird ( insbesondere bei Teppichboden der Fall). Da die Mieterin erheblich vertragswidrig handelt, muss sie sich etwaige Kosten als Schadenersatz dann auch zurechnen lassen.

Im Übrigen auch, wenn Tierhaltung untersagt ist und ein Hund oder eine Katze beschädigt Holzteile oder uriniert in einem Raum, der dann saniert werden muss, zahlt keine Versicherung, wenn der Mieter durch Vertragsverletzung nur den Schaden verursachen konnte.

Es geht also hier längst nicht nur um Tierhaltung, es geht insbesondere in vielen derartiger Fälle um Schadenersatz gegenüber dem Mieter.

Gruss Günter

das kommt darauf an. Erstens, dürfen die Vermieter keine Hunde Verbieten (außer vielleicht großen und Kampfhunden). Zweitens, solange das Tier den Nachbarn nicht stört und die Wohnung nicht beschädigt, kann sowieso keiner was sagen.

das kommt darauf an. Erstens, dürfen die Vermieter keine Hunde
Verbieten (außer vielleicht großen und Kampfhunden). Zweitens,
solange das Tier den Nachbarn nicht stört und die Wohnung
nicht beschädigt, kann sowieso keiner was sagen.

Hallo,

diese Auskunft ist völlig falsch und durch nichts in der Rechtsprechung gesichert. Wenn Tierhaltung verboten ist, sind Hunde unter diesem Begriff des Verbots zu fidnen. Da spielt weder eine Rolle ob der Hund bellt oder ob er klein oder groß ist.

Grüsse Günter