Ich kann ein Haus kaufen. Allerdings sind 3

Mietparteien bei Eigenbedarf zu berücksichtigen.
Wonach richten sich die Fristen ???

Doch sicherlich wie lange diese Mieter bereits in dem Haus gewohnt haben !!??

Danke für die Tipps,

hG
Astrid

HALLO GUTEN MORGEN
VORSICHT SO EINE FRIST KANN 2 JAHRE LANG SEIN BIS DER MIETER RAUS MUSS UND ICH BIN ALS VERMIETER AUCH BEI EIGENBDARF UNTER UMSTÄNDEN DAZU VERPFLICHTET JEDEM DER 3 MIETPARTEIEN JE 3 WOHNMÖGLICHKEITEN ODER WOHNUNGEN ZUM DANACH WOHNEN VORZUSCHLAGEN! LIEBEN GRUSS NOCH UND SCHÖNES WOCHENENDE CHARLY

Sorry,
mit Mietrecht und alles was damit zu tun hat, kenne ich mich nicht so gut aus und habe auch keine Erfahrungen damit. Ich müsste selbst googeln oder einen Juristen befragen.

LG W.

Das kommt auf die Mietverträge u.U. auch die Persönlichkeiten der Mieter an .Eine 80 jährige kriegen sie auch bei Eigenbedarf aller Wahrschei9nlichkeit nach nicht raus.Am besten vorher mit den Mietern sprechen , das erspart böse Überraschungen.

Hallo, da weiss ich leider nicht genau bescheid.

Siehe auch Mietverträge der Parteien. Maximal jedoch ein Jahr.

Grüße Michael

Hallo,

meinst Du Fristen zur Eigenbedarfskündigung?

Dann schau mal in § 573c BGB nach: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573c.html

Ich wäre da aber ganz vorsichtig und würde es mir 3x überlegen, so ein Haus zu kaufen. Kündigungen wegen Eigenbedarfs werden sehr oft vor Gericht ausgetragen, dauern also selbst wenn der Eigenbedarf anerkannt wird, sehr lange. Und die Anerkennung des Eigenbedarfs ist auch eine Sache, die sehr häufig anders ausgeht als man denkt. Wenn es sich bei dem Haus wirklich um ein gutes Angebot handelt, würde ich mich unbedingt nochmal von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen und ansonsten die Finger davon lassen.

Viele Grüße

Nine

Hallo Astrif,
so leid es mir tut, aber aus deiner Frage werde ich nicht schlau.Was willst du genau wissen?
Bitte etwas ausführlicher Fragen.
Gruß Daylighter

Gehe nach dejure.org
und schau im Bereich um den §573.
Hier findest Du die Voraussetzungen und die Fristen.

Auch bei einer Eigenbedarfskündigung können sich die Mieter quer stellen. Kein Geld, alt, krank, in Ausbildung … die Begründungen können vielfältig sein.

Viel Erfolg
virages

Grundsätzlich:
bei Wandlung von Miet in Eigentum: 10 Jahre.
Sollten Sie ein vermietetes Mehrfamielienhaus erwerben und möchten dort, Selbst gern in eine Wohnung, einziehen, können Sie „Eigenbedarf“ geltent machen.

Hallo,

diese Entscheidung sollte der Vermieter selber treffen ohne von irgend Jemand beeinflusst zu werden. Da gibt es viele Faktoren die für Eigenbedarf stehen könnten.
Die Fristen richten sich immer nach der Länge der Mietzeit des Mieters.

M.f.G.

Ja, liebe Astrid aber es sind auch noch andere Formvorschriften zu beachten,bitte im BGB nachschauen oder einen Anwalt konsultieren.
Die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich bei längerdauernden Mietverhältnisssen, siehe Bürgerliches Gesetzbuch - BGB- :

" § 573c BGB
Fristen der ordentlichen Kündigung.
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate."

Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund, es wäre auch ein Mietaufhebungsvertrag denkbar. Dieser Tip kann evt. notwendigen anwaltlichen Rat durch einen Fachanwalt für Mietrecht nicht ersetzen.
Gruß
Börnie

Hallo noch einmal,
möchte auch noch die Sozialklausel erwähnen, Sie können zwar wegen eignbedarf künigen, dem Mieter steht aber ein Widerspruchsrecht zu, Zitat aus dem Internet:
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Sozialklausel.htm

"Unzumutbare Härte: Widerspruch gegen Kündigung des Mietvertrages (Sozialklausel)
… Der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung für ihn oder seine Familie eine unzumutbare Härte bedeuten würde ( § 574 BGB ). Das ist insbesondere dann der Fall, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Weitere Gründe können nach der Rechtsprechung sein: Hohes Alter des Mieters, Invalidität, Gebrechlichkeit, fortgeschrittene Schwangerschaft, schwere Erkrankung. Auch aus anderen Gründen, die ähnlich schwerwiegen, kann … "
Dies kann zu langen und teuren Prozessen verbunden mit weiteren Kosten für Umzüge usw.führen.
Darüberhinaus sei erwähnt, dass ein Hauskauf meisten finanziell riskant ist und gut überlegt sein sollte, es sei denn man hat die Mittel und benötigt keine Darlehen und man hat noch im Falle von langen und teueren Gerichtsverfahren einen langen Atem und evt. weiteres Geld im Zusammenhang mit der Sozialklausel .
Gruß
Börnie

Hallo Astrid,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber ich war im Urlaub und kam erst gestern Abend wieder zurück.

Wenn ich es richtig verstehe, dann möchtest Du ein Haus kaufen, in dem jetzt 3 Mietpateien wohnen und Du möchtest dann Eigenbdarf geltend machen.

Grundsätzlich ist die Regel, Mietvertrag geht vor Kaufvertrag, was bedeutet, dass die Mieter das Recht haben, gemäß der zurückliegenden Mietdauer, entsprechende Kündigungsfristen zu haben.

Diese sind in der Regel so, dass bis 5 Jahre Mietdauer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, von 5-10 Jahre Mietdauer eine Frist von 6 Monaten und ab 10 Jahren eine Frist von 12 Monaten.

Wenn Du das Haus kaufst, dann musst Du dich an diese Kündigungfristen halten.

Gruß

Rainer

Hallo Astrid,

die Fristen richten sich nach der Mietdauer. Auch kann es sein dass die Mieter aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung noch ein Sonderrecht haben.

LG
Michaela Bauer

Mietparteien bei Haus
gewohnt haben !!??

Danke für die Tipps,

hG
Astrid