In Nebenkosten geänderte qm-Grundlage

Hallo,

mal angenommen, Mieter wohnen 10 Jahre in einer Wohnung, die Nebenkostenabrechnung wird 10 Jahre von einer Person erstellt, nach 10 Jahren jedoch von einer anderen Person (keine Hausverwaltung, Privatperson). Dieser Person fällt auf, dass die Nebenkostenabrechnung fälschlicherweise immer auf Grundlage einer falschen Wohnungsgröße erstellt wurde (20 qm weniger als tatsächliche Größe). Im Mietvertrag steht nichts dazu, allerdings auch keine qm-Größe der Wohnung. Es ist jedoch durch Grundrisszeichnungen klar, wie groß die Wohnung ist.

Gibt es in diesem Fall eine Art „Gewohnheitsrecht“ für den Mieter oder muss er die ihm ja nun entstehenden erheblich höheren Kosten akzeptieren? Ich weiß, dass bei z.B. Heizkosten nicht einfach eine andere Abrechnungsmethode gewählt werden darf, aber wie sieht es bei dem Verrechnungsschlüssel Quadratmeter aus?

Danke!

Entscheidend ist, ob sich Vermieter und Mieter stillschweigend auf die Quadratmeterzahl der Wohnfläche geeinigt haben, die der Vermieter seinen Nebenkostenabrechnungen 10 Jahre lang zugrunde gelegt hat.

Dabei kommt es zunächst darauf an, ob der Vermieter bei den früheren Betriebskostenabrechnungen bewusst und gewollt die niedrigere Quadratmeterzahl zugrunde gelegt und dem Mieter vermittelt hat, dass diese Größe gelten solle.

Dies wird wahrscheinlich zu bejahen sein. Es ist davon auszugehen, dass der Vermieter eine eigene Berechnung der Wohnfläche vorgenommen und sie zur Grundlage seiner Betriebskostenabrechnungen gemacht hat.

Dann kommt es darauf an, ob der Mieter dies so stillschweigend, aber bewusst und gewollt akzeptiert hat.

Dies wird wahrscheinlich zu verneinen sein. Es ist nämlich auf Grund der Sachverhaltsschilderung kein Anhaltspunkt dafür erkennbar, dass sich der Mieter mit der vom Vermieter angegebenen Quadratmeterzahl bewusst auseinander gesetzt und dem Vermieter signalisiert hat, dass er sie akzeptiere.

Im Ergebnis ist nach dem Stand der Dinge davon auszugehen, dass sich der Vermieter mit der neuen Berechnungsgrundlage durchsetzen kann.

Allerdings sollte der Sachverhalt noch genauer untersucht werden um herauszufinden, ob doch eine stillschweigende vertragliche Regelung der Mietvertragsparteien über die Quadratmeterzahl zustande gekommen ist.

Moin, Mathilde,

die Nebenkosten werden zwischen den Mietern aufgeteilt, der Mieter mit dem falschen Flächenanteil hätte somit auf Dauer einen Vorteil auf Kosten der anderen Mieter, die seinen Anteil ja mittragen. Diesen Zustand muss der Vermieter ändern, ob er will oder nicht.

Der Mieter kann ja versuchen, sein „Gewohnheitsrecht“ den Mitmietern verständlich zu machen :wink:

Gruß Ralf

das ist ja genau wie bei uns im Haus, ich habe auch heraus gefunden, das eine bzw zwei Mieter weniger qm im Mietvertrag stehen haben . Dies hat mir die gute Verwalterin anhand der Mietverträge mitgeteilt, da nach dem Verkauf des Hauses plötzlich 20 qm gesamt Wohnfläche gefehlt haben. Aber Sie ist der Meinung sie kann da nichts machen. Es handelt sich um insgesamt ca 24 qm. Ich finde das eine riesen Sauerei was manche Leute mit den Mieter so treiben. Warum soll man denn für andere mit zahlen? Ist so schon alles teuer.