Hallo,
mal angenommen, Mieter wohnen 10 Jahre in einer Wohnung, die Nebenkostenabrechnung wird 10 Jahre von einer Person erstellt, nach 10 Jahren jedoch von einer anderen Person (keine Hausverwaltung, Privatperson). Dieser Person fällt auf, dass die Nebenkostenabrechnung fälschlicherweise immer auf Grundlage einer falschen Wohnungsgröße erstellt wurde (20 qm weniger als tatsächliche Größe). Im Mietvertrag steht nichts dazu, allerdings auch keine qm-Größe der Wohnung. Es ist jedoch durch Grundrisszeichnungen klar, wie groß die Wohnung ist.
Gibt es in diesem Fall eine Art „Gewohnheitsrecht“ für den Mieter oder muss er die ihm ja nun entstehenden erheblich höheren Kosten akzeptieren? Ich weiß, dass bei z.B. Heizkosten nicht einfach eine andere Abrechnungsmethode gewählt werden darf, aber wie sieht es bei dem Verrechnungsschlüssel Quadratmeter aus?
Danke!