Ist das vertragsbruch, welcher eine sonderkündigung rechtfertigt?

Mein Multimediaanbieter „Unity Media“ bucht trotz schriftlich zugesicherter Freimonate seit 4 Monaten die Grundgebüren ab. Jeden Monat weise ich die Gesellschaft telefonisch darauf hin, man verspricht mir, die abbuchungen sofort einzustellen. Eine Rückzahlung sei nicht möglich. Sie würden mit die freimonate ab sofort gewähren und entsprechend um die bereits gezahlten monate verlängern. Habe ich nun ein sonderkündigungsrecht? Der netzanbieter hat SCHONWIEDER abgebucht, trotz zusicherung dies nicht mehr zu tun.

Vielen dank für ihre Antwort

Hallo,
wer schreibt der bleibt.
Wer telefoniert und nicht einmal weis, mit wem und Zeugen hat, kann auch mit sich selbst reden.
Machen Sie handfeste Sachen,
Sie können auch der Abbuchung bei Ihrer Bank einfach -innerhalb von 6 Wochen- widersprechen und erhalten Ihr Geld von der Bank zurückgebucht. Dannn wird sich Sache schon handfester. Wenn Sie aber keinen Beweis für Ihre Kündigung haben, dann …„Guten Nacht“.
mfg
PB

Hallo Levalex,
zwar sind mündliche Vereinbarungen ebenso bindend wie schriftliche, jedoch gibt es dabei stets Beweisprobleme. Ein Anschreiben an deinen Vertragspartner wäre sicherlich die geeignetere Lösung (ggf. sogar als Einschreiben). Mache dabei aufmerksam, dass gegen die Vertragsvereinbarungen gehandelt wurde / wird und du die Rückzahlung einforderst, sofern du eine Kündigung anstrebst. Darüber hinaus hebe die Einzugsermächtigung auf und kündige die Rückbuchung von Lastschriften an, sofern eine neue Abbuchung erfolgt.
In den AGB sollte etwas über Kündigungsrecht stehen. Das Sonderkündigungsrecht ist nicht immer zweifellos durchzusetzen, da ein Gericht oftmals im Fall der Fälle eine eigene Bewertung vornehmen muss, was für die Streitparteien zumutbar wäre. Dennoch halte ich es für anstrebungswert, denn es liegt hier offenbar ein Vertrauensbruch vor und dies ist Anlass, das Vertragsverhältnis nicht mehr deinerseits aufrecht erhalten zu können. In diesem Fall wäre es eine fristlose Kündigung.
Alles Gute und viel Erfolg!
Gruß, Thorsten

Hallo,

dann würde ich die Lastschrift einfach zurückholen. Das geht bis 6 Wochen nach Abbuchung und ist für Sie kostenlos. Einfach zur Bank gehen und um Zurückholung der Lastschrift bitten. Ihr Anbieter wird sich dann schon bei Ihnen melden.
Das Spielchen würde ich so lange machen, bis Sie entweder Ihre Freimonate raushaben, oder der Anbieter sie rauswirft. In beiden Fällen hätten Sie Ihr Ziel erreicht.

Gruß,

twilight666

Einfach die Abbuchungen stornieren und Reaktion abwarten …