Ist ein Mietvertrag ohne Wohnungsgröße m2 zulässig?

Hallo,

ich habe dieses Jhr im Juli einen Mietvertrag geschlossen. Nun habe ich gesehen, dass im Mietvertrag garnicht steht wie groß die Wohnung im m2 ist. Es steht lediglich drinnen wieviele Zimmer,… aber keine exakte größe.

Ist der Mietvertrag so überhaupt rechtens?

Viele Grüße

Hallo

ja der Vertrag ist rechtens. Grundsätzlich ist jeder Vertrag rechtens außer er widerspricht gesetzlichen Bestimmungen. Sie können quasi auf nem Bierdeckel für 5 Bier ihr Auto verkaufen, wenn die Pflichtangaben drauf stehen.
Pflichtangaben beim Mietvertrag sind:

  • die Namen von Mieter und Vermieter
  • das Mietobjekt inklusive aller Nebenräume
  • Garage
  • Keller
  • Garten oder Abstellplatz
  • die Höhe der Miete
  • der Beginn des Mietverhältnisses

Um sich jedoch vor unliebsamen Mieterhöhungen zu schützen, würde ich mit dem Vermieter einen Nachtrag zum Mietvertrag aufnehmen, in dem die m² aufgelistet werden. Denn Mieterhöhungen orientieren sich bspw. an Größe und Lage.

Hoffe geholfen zu haben.

Viele Grüße

Vippi

Sie brauchen überhaupt keinen schriftlichen Mietvertrag! In solchem Falle greifen die einschlägigen Bstimmungen des BGB.

Hallo also ich würde umgehend den Mietvertrag ändern bzw vervollständigen lassen, denn wenn es dann mal um eine Änderung in den Nebkosten geht, geht es auch um die qm. Da können richtig Kosten auf dich zu kommen, wenn die irgendeine zahl nehmen.

grüße

es gibt keine verordnung oder gesetz, wonach ein MV wohnungsgröße enthalten soll.

hallo, ja ist er. Nur muss ja eine Nebenkostenabrechnung erfolgen. Hier muss der Vermieter dann ein Quadratmeterangabe machen, da sie größtenteils als Grundlage für die Umlage dient.

Viele Grüße

Hallo, ich antworte (ohne Gewähr) wie folgt:
Ja der Mietvertrag ist rechtens, es handelt sich dann gewissermaßen um „1 Stück Wohnung“. Falls jedoch Nebenkosten gesondert abgerechnet werden und bei der Nebenkostenabrechnung Positionen auftauchen, welche nach m2 umgelegt werden, muß das Verhältnis Gesamtfläche-/ Wohnfläche angegeben worden sein. Ebenso werden ja oft Heizkosten z.B. zu 30% nach Grundfläche und 70% nach Verbrauch abgerechnet.-
Vorschlag: Selbst Nachmessen- am Besten mit dem Vermieter zusammen- und einen von beiden unterschriebenen Zusatz zum Mietvertrag machen, etwa: „Die Wohnungsgröße beträgt x m2.“
Wohnflächen unter Schrägen zählen üblicherweise bis 1m Höhe Null, von 1m bis 2m zu 50% und ab 2m lichte Höhe unter der Schräge 100%. Balkonflächen werden zu 50% zur Wohnfläche hinzugerechnet.- Hoffe, ich konnte weiterhelfen, Gruß- Achim

hallo Benjamin Weiß, kann es sein, dass der Vermieter vergessen hat die Quadratmeter anzugeben? Die Frage ist ja auch, nach welchem Prinzip der Vermieter die NK-Abrechnung erstellt.Werden die Kosten nach Personen oder nach Quadratmeter umgelegt?
Bitte den Vermieter einfach nochmal, dass er Dir die genaue Grösse der Wohnung mitteilt.
Viel Glück und LG minna44

Ja, ist er.

Aber, interessierte Nachfrage: Willst die Wohnung wohl nicht mehr, und suchst eine „elegante“ Methode, aus dem Vertrag zu kommen?

ts-ts-ts-ts…

Gruß
Horst

Hi
klar ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen worden. Was du noch machen mußt ist das du die m² ausrechnest und einmal in den Mietspiegel deiner Stadt bzw vergleichbaren Stadt reinschaust und nachprüfst ob es da gravierende Abweichungen gibt. anderfalls auf den Vermieter eingehen und die m² in den Mietvertrag hineinschreiben lassen nachträglich sollrte kein Problem geben da eine wohnung nicht wachsen kann. Aber bitte genau im Internet nachschauen was berechnet werden darf und was nicht darüber gibt es Richtlinien. Ist ein wenig arbeit aber es lohnt sich.
gruß Peter
Sorry war in Urlaub und konnte erst jetzt meine Anfragen lesen…

Hallo,
ja, der Mietvertrag ist rechtens, da Sie Ihn durch Ihre Unterschrift angenommen und akzeptiert haben.

Sie können Ihren Vermieter auf die fehlenden Angaben hinweisen und diesen zur Korrektur des Vertrages auffordern.

Mit freundlichen Grüssen

Die pm-meter zahl bitte nachtragen lassen,und selbst nachmessen.Liebe grüße anna
Hallo,

ich habe dieses Jhr im Juli einen Mietvertrag geschlossen. Nun
habe ich gesehen, dass im Mietvertrag garnicht steht wie groß
die Wohnung im m2 ist. Es steht lediglich drinnen wieviele
Zimmer,… aber keine exakte größe.

Ist der Mietvertrag so überhaupt rechtens?

Viele Grüße