Hallo, ich antworte (ohne Gewähr) wie folgt:
Ja der Mietvertrag ist rechtens, es handelt sich dann gewissermaßen um „1 Stück Wohnung“. Falls jedoch Nebenkosten gesondert abgerechnet werden und bei der Nebenkostenabrechnung Positionen auftauchen, welche nach m2 umgelegt werden, muß das Verhältnis Gesamtfläche-/ Wohnfläche angegeben worden sein. Ebenso werden ja oft Heizkosten z.B. zu 30% nach Grundfläche und 70% nach Verbrauch abgerechnet.-
Vorschlag: Selbst Nachmessen- am Besten mit dem Vermieter zusammen- und einen von beiden unterschriebenen Zusatz zum Mietvertrag machen, etwa: „Die Wohnungsgröße beträgt x m2.“
Wohnflächen unter Schrägen zählen üblicherweise bis 1m Höhe Null, von 1m bis 2m zu 50% und ab 2m lichte Höhe unter der Schräge 100%. Balkonflächen werden zu 50% zur Wohnfläche hinzugerechnet.- Hoffe, ich konnte weiterhelfen, Gruß- Achim