Ist fristlose kündigung rechtens?

hallo ich habe probleme mit meiner vermiterin und zwar ist seit letztm winter die heizung defekt. ich habe sie informiert sie hat auch einen monteur beauftragt sich dies anzuschauen das umschaltventil ist defekt. daher verbraucht die heizung mehr gas aber die leistung kommt nicht an.daraufhin haben wir eine rechnung bekommen mit einer sehr hohen nachzahlung und das wo wir da gerade erst 2,5 monate drin gewohnt haben. ich habe meine vm sofort angeschrieben und ihr 2 wochen zeit gegeben die heizung zu machen und habe die miete einbehalten. darauf hin ist sie zum anwalt und da sagte sie aus die heizung ist ok. ich habe sofort den monteur angerufen und der sagte mir nochmals das die heizung defekt ist ich ging sofort zum anwalt. der schrieb sie an das sie eine letzte frist bekommt ansonsten keine zahlungen mehr vorgenommen werden. jetzt bekam ich die fristlose kündigung soll in 2 wochen ausziehen da ich die miete einbehalten habe. darf sie das. bzw sie hat als begründung reingeschrieben das ich in meiner anderen wohnung mietschulden habe das stimmt auch diese zahle ich aber in raten zurück und dies ist passiert da mein mann auszog und die miete zuhoch war und das amt nur einen teil bezahlt hatte. ist das ein grund? ich mein ich habe eine defekte heizung die mich in unkosten stürzt.und sie macht dagegen nichts. desweiteren habe ich in der nachbarschaft erfahren, das sie das mit den vormieter auch so gemacht hat der liegt heute noch mit ihr vor gericht auch wegen defekter heizung. also war doch die heizung schon vorher defekt wo von sie auch wußte. kann ich was gegen die fristlose kündigung machen.ausziehen wollen wir ja aber wir haben noch nichts gefunden.

Hallo,

Wenn Sie schon beim Anwalt sind, lassen Sie sich getrost von ihm beraten. Das ist sein Job.
Ansonsten geht die jetzige VErmieterin ihre vorherige Wohnsituation nichts an und sie kann das auch nicht als Grund für Kündigung nennen - diese wäre mit der Begründung nichtig.

Sofern die Heizung defekt ist - also gar nicht heizt - sind sie als Mieter gemäß Mietminderungstabelle in diesen Monaten berechtigt 100% zu mindern.

www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung.htm

Aber vorsicht: Ist nur ein Ventil defekt und der Verbrauch erhöht sich haben sie voraussichtlich NICHT das Recht 100% zu mindern. Denn das ist kein Sachmangel an der Wohnung. Die Wohnung ist beheizt und somit bewohnbar. Sie können dann nur die Nebenkostenabrechnung beanstanden und auf „Eigenverschulden“ klagen.
Ausziehen würde ich aber erst einmal nicht - denn sie liegen im Streit wegen der Heizung.
Lassen Sie den Anwalt die Sache übernehmen. Der kümmert sich ja ohnehin schon drum.

Viele Grüße

Vippi

Hallo,schönen guten Tag,würde mich direkt an den Mieterbund wänden die Helfen dir;, kostet nix,Viel Glück liebe grüße anna

Hallo,

grundsätzlich einmal darf Ihre Vermieterin Ihnen kündigen, egal wie, ob fristlos oder fristgerecht.

Die ausschlaggebende Frage ist doch hier, ist die Kündigung rechtens?

Wenn Sie bereits einen Anwalt mit der Sache betraut haben, dann suchen Sie diesen doch wieder auf und klären Sie mit diesem Ihre weiter Vorgehensweise.

Weiterhin würde ich versuchen den Vormieter Ihrer Wohnung ausfindig zu machen. Wenn sich der Sachverhalt mit der defekten Heizung ebenfalls dort so darstellt, dann sind Sie doch schon 2 Personen gegen die Vermieterin mit der defekten Heizung. Sie können sich so doch beide helfen.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit die Heizung auch auf Ihre Kosten zu reparieren, wenn Ihre Vermieterin der fristgesetzten Aufforderung zur Reparatur nicht nachkommt. Die Reparaturkosten ziehen Sie dann berechtigt von der zu zahlenden Miete ab.

Sollte es dann später doch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dann wird sich ja zeigen, wer am längeren Hebel sitzt und außerdem kann Ihre Vermieterin Ihnen nicht deswegen kündigen, weil Sie gehört hat das Sie Mietschulden noch haben. Wenn Sie bis zur Feststellung der defekten Heizung nachweislich immer Ihren Mietzahlungen pünktlich und in voller Höhe nachgekommen sind, ist das Hörensagen kein Kündigungsgrund.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Wenn Sie die Miete einfach für zwei Monate einbehalten, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass Sie gekündigt werden. Warten Sie einfach die Urteile aus den Verfahren ab. Nachbartratsch ist übrigens ein vernüngtiges Beweismittel! Damit läßt man Sie im Zweifel ganz schön „im Regen stehen“!

Hallo:smile:
ich denke nicht, das die Kündigung rechtens ist obwohl ich in der Hinsicht noch keine Erfahrungen gemacht habe. Am Besten ist, Sie überlassen das Ihrem Anwalt und lassen sich wohl vom Monteur schriftlich geben, das die Heizung defekt ist, damit sie gegen die Vermieterin vorgehen können. Andererseit können Sie sich an den Mieterschutzbund (kostenpflichtig aber lohnenswert:smile: wenden und den Sachverhalt schildern.

Viel Glück:smile:
Mfg