Ist meine Nebenkostenabrechnung zu hoch?

Hallo!

Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung im Briefkasten gehabt und bin fast vom Stuhl gefallen!
Ich wohne seit dem 01.10.2009 in meiner Wohnung und die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.10.2009 bis zum 30.06.2010. Obwohl ich im Winter kaum geheizt habe (meistens waren die Heizkörper alle ausgeschaltet bzw. nur einer an) und ich nicht so enorm viel Wasser verbraucht habe, soll ich jetzt 180€ an Nebenkosten nachzahlen!
Kann das denn überhaupt stimmen? (Ich habe mir zwar auch die Belege für die Abrechnung angeschaut, aber blicke da nicht so ganz durch…)

lg

Hallo Sahnegirl03,

der Abrechnungszeitraum beträgt immer 12 Monate und geht meistens vom 01.01. bis 31.12. des Jahres.
Manche Vermieter rechnen aber anders ab zum Beispiel vom 01.07.2008 bis 30.06.2009.
Wenn das der Fall ist würde das mit den Monaten stimmen.
Zu der Nachzahlung kann ich nichts sagen, denn da fehlen mir ja alle Unterlagen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Sahnegirl03,
aus Deinem Artikel geht leider nicht hervor, wie gross die Wohnung ist und wie hoch der Abschlag für die Nebenkosten mtl.ist.
Aus Erfahrung weiss ich, dass der Vermieter bei Neumieter meistens die Nebenkosten vom Vormieter ansetzt. In Deinem Fall haben die Vorauszahlungen nicht ausgereicht daher die Nachzahlung.
Die Nebenkosten setzen sich in der Regel aus Betriebskosten und Heizkosten zusammen. Wenn das bei Dir auch so ist, muss ich ehrlich sagen, dass der Betrag von 180 Euro nicht zu hoch ist.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Viel Glück und LG minna44

Hallo Sahnegirl,
bitte schau noch einmal nach, ob in der NKA nicht in der Gesamtaufstellung der Kosten für das ganze Haus der Abrechnungszeitraum 1.7.2009- 30.6.2010 aufgeführt ist, denn nur dann wäre der gesetzlich vorgeschriebene Zeitraum eines Abrechnungsjahres eingehalten. Im zweiten Schritt müsste dann deine Abrechnung für die 9 Monate vom 01.10.2009 bis zum 30.06.2010 mit den entsprechenden Anteilen kommen. Bei zwölf Monaten gleicht sich das besser aus…
Nun zur eigentlichen Frage: 180€ Nachzahlung sind - besonders wenn drei „warme“ Monate fehlen –, nicht verwunderlich. Für das letzte Jahr ist das sogar eher wenig, da die Energiepreise exorbitant hoch waren. Aber es kommt natürlich darauf an, wie hoch die Vorauszahlungen waren, bei Ölheizung zu welchem Preis das Öl eingekauft wurde etc. Wenn du die Abrechnung nicht verstehst ist der erste Weg der zum Vermieter und sie erklären lassen. Wenn das nicht fruchtet zum Mieterschutzverein.

Gruß
Mary

Hallo guten tag,würde da mit mal zum Mieterbund gehen ,die helfen dir liebe grüße anna

Hallo Sahnegirl03,

da du keine konkreten Fakten, ausser der 180,00 Euro Nachzahlung genannt hast, kann ich dir nur ein paar wichtige Hinweise geben:

  1. Ist auch anteilig deine Wohnung in der Abrechnung aufgeführt worden?
  2. Stimmt der Abrechnungszeitraum auch mit den Rechnungen der Heizkosten und Wasserkosten überein? Hierzu lass dir Kopien von den Originalrechnungen machen (musst du aber bezahlen).
  3. Im Mietvertrag muss stehen, wie die einzelnen Nebenkosten abgerechnet werden, z.B. nach qm, Anzahl Mieter oder nach Mietparteien (Anzahl Wohnungen im Hause).
  4. Evtl. ist deine Nebenkostenvorauszahlung zu gering?
    Wieviel zahlst du denn an Nebenkosten pro Monat?
  5. Ist die NK-Abrechnung formal nicht richtig, z.B. keine anteilige Abrechnung, die Anzahl der MietMonate ist nicht korrekt, einzelne Nebenkosten sind nicht entsprechend Mietvertrag abgerechnet worden, dann musst du schriftlich (am besten per Einschreiben Rückschein) mit konkreten Hinweisen was nicht in Ordnung ist, Widerspruch einlegen. Jedoch sind die korrekten Nebenkosten innerhalb von 2-3 Wochen nach Eingang der NK-Abrechnung zu zahlen.
  6. Beim orstansässigen Mieterverein mit allen Unterlagen (auch den NK-Rechnungen) dich beraten lassen.

Beste Grüße
Kocki

Hallo,guten Tag
Leider sagen mir Ihre Angaben nichts. Wie soll ich da eine venüftige Antwort geben?. Die Belege müssen Sie unbedingt Lesen lernen.
Wieviele Wohnungen sind im Haus ? Wieviel ist Wasser verbraucht worden? Müll ? Wieviel qm Wohnfläche gesamt?
Ihre Wohnfläche ? welcher Modus wird angewendet?
Bitte versuchen Sie mehr Details zu nennen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,

Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf den Zeitraum vom
01.10.2009 bis zum 30.06.2010. Obwohl ich im Winter kaum geheizt habe (meistens waren die Heizkörper alle ausgeschaltet bzw. nur einer an) und ich nicht so enorm viel Wasser verbraucht habe

Ist oft relativ. Was heißt: „…nicht so enorm viel Wasser…“? Wieviel cbm?

Ein Heizkörper an… Und alle Zimmertüren auf? Dann heizt der eben die ganze Wohnung und verbraucht entsprechend…

Wieviel hast Du denn pro Monat vorausbezahlt? Das relativiert die 180€ ja auch nochmal…

, soll ich jetzt 180€ an Nebenkosten

nachzahlen!

Ich habe mir zwar auch die Belege für die Abrechnung angeschaut, aber blicke da nicht so ganz durch…)

Aber wir hier sollen, oder wie?

Mehr Licht, äh, Details bitte.

Gruß
Alfred

Auf diese Frage kann Ihnen niemand eine konkrete Antwort geben, da hierzu eine Einsichtnahme in die Belege, in Ihren Mietvertrag und natürlich in die Abrechnung erforderlich ist.
Wenden Sie sich am Besten an den Mieterverein oder an eine Verbraucherschutzorganisation in Ihrem Ort.
Grundsätzlich sind € 180,-- aber keine hohe Nachzahlung, da habe ich schon ganz andere Beträge gesehen.

sorry,
aber ich kann dir hier leider nicht helfen, viel glück noch
gruß
mahema

Hallo Sahnegirl03,

entschuldigung, aber leider komme ich erst jetzt dazu, die Anfrage zu beantworten bzw. es soweit möglich zu versuchen.

Zunächst die Abrechnung in Übereinstimmung zum Mietvertrag prüfen, ob die laut Mietvertrag als einzelne Positionen anzugebenden(!)und abzurechnenden Nebenkosten auch abgerechnet worden sind. Sieh auch BetrKV § 2, Aufzählung der Betriebskosten; § 1 Absatz 2 nicht umlagefähige Kosten. Wobei § 2, Nr. 17 nicht als Auffang für alle nicht umlagefähigen Kosten anzuwenden ist, denn es ist nicht alles ist auf den Mieter umlegbar oder als solches vereinbar, sofern überhaupt rechtsgültig die Übernahme der Nebenkosten vereinbart worden ist.

In der Abrechnung sollte ein sog. Verteilerschlüssel angeben sein der angibt, wie die Kosten auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt werden (s. a. BGB § 556a Absatz 1). Das ist i.d.R. die Gesamtwohnfläche (= Teiler der Gesamtkosten je Position) der in Teilen oder zusmmenhängend abzurechnenden Wohnanlage bzw. des Mehrfamilienwohnhauses oder ähnlicher Wohnraum bezogen auf die Gesamtkosten oder die Gesamtpersonenzahl (Verteilerschlüssel bei Verbrauchsabhängigen Kosten, wie Kalt- und Warmwasser, Heizung, etc.) die während des Abrechnungszeitraums die Wohnanlage/MFH bewohnt haben, oft in der Heizkostenabrechnung aufgeführt, aber auch oft nicht richtig.
Ihr persönlicher Anteil ist der Teil der Wohnfläche gem. Mietvertrag (= Multiplikator d. Ergebnisses von oben).
Das gilt aber nur zu für die allgemeinen, sog. kalte Nebenkosten bis auf Hausstrom (z. B. Flurlicht) und Kaltwasserverbrauch, diese werden i.d.R. nach Personen abgerechnet. Obwohl Hausstrom auch oftmals nach Hausparteien abgerechnet wird.
Es muss auch nachvollziehbar sein, das Anteile der Gesamtkosten auf einen anderen, den Vormieter oder den Eigentümer bei etwaigem Leerstand resultierend aus dem restlichen (Jahres-)Zeitraum 01.07.10 - 30.09.10 umgelegt worden sind bzw. diese abgezogen worden sind.
In jedem Fall muss die als auch v.g. aus der Abrechnung für den Mieter nachvollziehbar sein.

Aus dem Zeitraum und der Summe handelt sich demnach um eine Nachzahlung von 180 EUR verteilt auf 9 Monate, ergibt eine Nachzahlung von 20 EUR/Monat.

Es kommt natürlich auch darauf an, welche Wärme- und Energieversorungsart besteht.

Um die pro qm Mietfläche monatlich abgerechneten Nebenkosten für den Abrechnungszeitraum 01.10.2009 - 30.06.2010 zu ermitteln, würde ich zunächst alle monatlich mit der Miete gezahlten Abschlage addieren und die Nachzahlung von 180 EUR hinzuaddieren, die sich ergebende Summe durch die Anzahl der Monate Mietzeit(9 Monate)teilen. Das Ergebnis ist der abgerechnete Nebenkostenbetrag pro Monat der Mietzeit.
Dieser Betrag ist durch die Mietfläche gem. Mietvertrag zu teilen.
Sollte das Ergebnis einen einen Betrag von 2 - 2,50 EUR/qm ergeben, so kann es tatsächlich überhöht sein.

Sind z. B. die Verbrauchseinheiten der Heizkörper in der Wohnung bei Übernahme abgelesen worden oder ist der tatsächliche Verbrauch des Vorgängers anderweitig ermittelt worden (§ 9b, Heizkostenverordnung)? Zu bemerken ist, dass der Mietbeginn in der kalten Jahreszeit erfolgte, und somit die gesamte Heizperiode in diese verkürzte Abrechnung hineinfällt und somit allgemeinhin den höchsten Anteil der Verbrauchs(Heiz-)kosten ausmacht außer den Fixkosten (§ 7-9a, Heizkostenverordnung).
Handelt es sich bei der Abrechnung um eine Teilabrechnung oder eine Gesamtabrechnung? Das heißt, sind alle Nebenkosten, auch sog. kalte NK abgerechnet worden oder nur die Heizungs- und Warmwasserkosten?
Da die Nachzahlung z. B. auch nur aus der Abrechnung der vereinbarten Zahlung für Heizkosten resultieren kann.

Wenn es nach wie vor unverständlich ist, so kann auch ein sachverständiger Dritter hinzugezogen werden, der die Abrechnung und die dazugehörigen Belege prüft. Eventuell mal beim örtlichen Mieterverein nachfragen und kostengünstige oder kostenfreie Hilfestellung erfragen.

Abschließend ist zu sagen, dass ich leider nur Annahmen treffem kann - letzendlich zählen in erster Linie die tatsächlichen Fakten, resultierend aus dem Mietvertrag, der Abrechnung und zugrundegelegten Belegen.

Freundliche Grüße, sabine 1960

Hallo, ich kann die Frage nicht beantworten, da ich den Mietvertrag nicht kenne. Manchmal sind die monatl. Nebenkostenvorauszahlungen zu gering angesetzt und bei der Jahresabrechnung kommt dann ein großer Betrag zustande. Ich vermute dies sehr, es handelt sich um 9 Abrechnungsmonate, d.h. pro Monat sind 20,–Eur zu wenig gezahlt worden.
Es kann natürlich wirklich so sein, daß die Abrechnung fehlerhaft ist, Du kannst Dich an einen Mieterschutz wenden oder einen Rechtsanwalt zur Prüfung.–
Alles Gute, Gruß, Achim

Hallo,
Ihr Vermieter ist verpflichtet für Sie eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, die für selbst nicht versierte Personen schlüssig und nachvollziehbar ist.
Wenn das nicht funktioniert werden Sie nicht umhinkommen einen Mietverein aufzusuchen. Zu Wahrung aller Rechte Ihrerseits sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen. Legen Sie keinen Widerspruch innerhalb von 1 Monat ein, so gilt die Nebenkostenabrechnung als akzeptiert und ist zur Zahlung fällig.

Mit freundlichen Grüssen

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und erstellen eine Liste mit möglichen Fehlern in Ihrer Mietnebenkosten Abrechnung.
Wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt wenn Sie dies wünschen setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
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