Jobcenter / Harz IV / Alg. 2 / Miete / Untermiete

Ein Freund ist für unbestimmte Zeit zu seinem Vater gezogen um für ihn da zu sein, er hatte einen Herzinfakt.
Er hat eine 35qm große Möbilierte 1 Zimmer Wohnung mit einer Küche, Bad und Balkon.
(Es gibt einen Keller und einen Dachbodenraum)
Er zahlt kalt 165 Euro und warm um die 230 Euro mit Heizung (Heizt kaum, Öl-Zentralheizung) und ohne Strom (KabelTV Anschluss ist mit in den Nebenkosten).
Er hat dort vor Ca. 1,5 Jahren eine Ca. 4000 Euro Küche reingebaut (mit Herd, Ceranfeld, Waschmaschiene, Geschirrspühler, teure Spühle mit Amaturen, Microwelle, Kühlschranhk, Geschir und Besteck).
Weiter hat er für den Fliesenleger (Badezimmer) Ca. 300 Euro an Arbeitsaufwand ausgegeben.
Die Materialien für das Bad hat seine Hausverwaltung gezahlt.
In der Wohnung steht ein Durchschmitliches Bett und Schreibtisch.
Es Gibt ein Sofa und Lampen.
Für Wandfarben und Putz hat er um die 300 Euro ausgegeben

  1. Muss beim Jobcenter angegeben werden das er die Wohnung an mich „Untervermietet“?

  2. Sollte beim Jobcenter angegeben werden das die Wohnung Möbiliert vermietet wird?

  3. Für bis zu wieviel Euro Kaltmiete würde das Jobcenter zustimmen?

  4. Was gibt es sonst noch zu beachten?

Hallo,

uh ganz heißes Eisen.
Da dies Steuerrechtlich Einkünfte aus Vermietungen nach §2 ESTG sind also nach Einkommensteuer geltend gemacht wird ist das wie bei einer Anstellung. Sprich wenn die Wohnung über einen bestimmten Betrag erziehlt wird wohl ein Satz an Harz IV gestrichen wenn nicht sogar ganz eingestellt, würde ich denken.
Ich kann das zwar nicht mit Gewissheit sagen wäre da aber sehr vorsichtig. Wenn der Kumpel über 25 ist würde damit auch die Krankenversicherung wegfallen. Ist er unter 25 kann dies auch über seinen Vater laufen.
Das der Vater eine Person zur „Pflege“ benötigt wird dem Amt egal sein außer ihm Steht eine Pflegestuffe zu und dein Freund übernimmt offiziell den Job. Dann besteht das Problem das wenn die „Pflegezeit“ über 15h in der Woche beträgt er aus dem Harz IV rausfällt da er nicht mehr voll den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Ich weis nicht ob es an der Stelle eine Sonderregelung gibt für Angehörige.
Zu der Miete da Möbliert Vermietet wird darf die Miete natürliche höher sein als die eigentliche Miete, da ihr Vertragsfreiheit habt kann er auch 1000€ nehmen.
Wichtig ist das der Vermieter dem Untermietverhältnis zustimmt, schriftlich.

Einem Umzug muss das Jobcenter immer zustimmen wenn man Bezüge von Ihnen bekommt.

Meine Kenntnis in diesem Bereich sind nicht mehr die aktuellsten. Deshalb kann ich keine Gewehr für meine aussagen übernehmen.

Erkundigt euch bei Sozial Verbänden wie der AWO oder ähnlichem.

Hallo,
wohnt der Freund jetzt bei seinem Vater?
Lebt der Vater auch noch dort? Wenn ja, warum will er das denn angeben,bzw. kann er doch einfach angeben das er vorrübergehend bei seinem Vater ist, weil dieser krank ist, ansonsten ist das dann doch eine Bedarfsgemeinschaft, wenn er dort mit seinem Vater lebt, und wohl auch etwas eng zu zweit in einer Einraumwohnung. Oder vermietet er seine eigene Wohnung in der Zeit unter? Nettokaltmiete weiß ich nicht kann man aber googeln, oder anrufen bei der Hotline vom Arbeitsamt/Jobcenter.
Ob die Wohnung möbliert ist spielt vielleicht nur eine Rolle, wenn es seine erste Wohnung ist in die er zieht.
Grüße
pphanter

Das Jobcenter wird gar nicht zustimmen.

wohnt er beim Vater, vor allem wenn dieser nicht in der selben Stadt/Jobcenterbezirk wohnt, muss er sich dort neu melden, wenn er weiter ALG II haben will. Vor allem sollte er das JC in diesem Falle um Erlaubnis zum Umzug bitten.

Untervermietung ist beim JC nicht möglich. Sofern er nicht merh in der Wohnung wohnt muss auch das Jobcenter keine Miete mehr zahlen ganz einfach. Alles andere ist Betrug, denn: wer da nicht wohnt braucht auch den Steuerzahler mit Miete zu belasten.
Er kann höchstens für maxiaml 3 Wochen Ortabwesenheit beantragen, falls der vater andeerwo lebt.
Falls er in diessen 3 Wochen gegen Geld an dich untervermietet. Sind die Mieteinnahmen dem Jobcenter zurück zu zahlen.

Soweit hinsichtlich der Wohnung keine Mitel beamntragt werden, braucht man auch keine Angaben zu machen. Bezieht man Wohngeld aus einem vorangegangenen Mietverhältnis, dann muß auf die Beihilfe verzichtet werden.

Hallo,
wenn Ihr keinen Ärger mit dem Jobcenter haben möchtet,dann solltet Ihr die möblierte
Untervermietung an Dich, dort angeben. Aber einem Untermietvertrag muss der Wohnungseigentümer unterschreiben. Nur die Untermietvereinbarung zwischen Deinem Kollegen und Dir hat vor dem Jobcenter keinen bestand. Dann könnt Ihr die Untervermietung knicken. Was die Kaltmiete für 1-Zimmerwhg. betrifft, ist dies in jedem Bundesland unterschiedlich hoch o. niedrig, aber Du kannst im Rathaus oder auch im Jobcenter nach einem diesbezüglichen Flayer mit dem Mietspiegel für die jeweilige Stadt oder Dorf in dem Du lebst bez. in dem diese Whg.ist. Wenn Dein Kollege nach einer gewissen Zeit wieder zurück in seine Whg. möchte … Solltet Ihr dem Jobcenter Deiner/m SB dies mitteilen.
Hoffe ich konnte ein bisschen helfen u. sorry aber ich war ein paar Tage im Urlaub, deshalb Antwort erst heute.
Bey medealuna

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

Hallo,

dein Freund ist sogar dazu verpflichtet, dem Jobcenter mitzuteilen, dass er nicht mehr in der Wohnung lebt. Ansonsten droht ihm Leistungsentzug!!

Höhe der Übernahme der Mietkosten wird individuell vom Jobcenter vor Ort geregelt, daher kann ich dazu keine Auskünfte geben.

Gruß

Hallo, Ihr Freund muß gegenüber dem jobcenter alle Veränderungen seiner Lebensumstände angeben, insbesondere finanzielle. Eine Überlassung der Wohnung an Sie könnte man bis zu 6 Wochen noch als Beherbergung bezeichnen, dann muß nichts getan werden.- Um sicher zu gehen, würde ich dem jobcenter die Sache offen darlegen.- Gruß, Achim