Kann Herr M die Miete wegen Baulärm mindern?

Herr M wohnt in einem Altbau in Hamburg. Seit kurzem haben die Abrissarbeiten eines riesigen Bürogebäudes, ca. 20 Meter vom Schlafzimmerfenster des Herrn M begonnen. Hier soll ein neues schönes Wohngebäude entstehen. Herr M ist genervt, denn statt der Vögel im Baum hört er jetzt Baumaschinen. Herr M fragt sich, ob er berechtigt ist, die Miete zu mindern. Ab wann besteht ein solcher Anspruch, welche Kriterien müssen erfüllt sein und wie muss Herr M vorgehen?

Herr M ist sehr dankbar für jeglichen Expertenrat.

Hallo!

In der Stadt muss man sicherlich mit stärkerem Umgebungslärm rechnen als auf dem Lande. Deshalb ist „normaler“ Lärm vom Verkehr her etwa hinzunehmen.

Aber Abrissarbeiten nicht. Das ist während der Bauarbeiten eine Einschränkung des Wohnwertes der Mietsache.
Man kann grundsätzlich mindern, wie viel, das ist immer eine Streitsache, da muss man sich beraten lassen(Mieterverein, Verbraucherberatung, Anwalt).
Es gibt keine einfache Minderungstabelle, aus der man den Betrag ablesen kann.

Übrigens, es hat nichts damit zu tun, ob der Vermieter für den Lärm verantwortlich ist oder ob er ihn überhaupt abstellen könnte.
Allein die Tatsache des Lärmes ist die Beeinträchtigung der Mietsache.

Üblich führt man ein Lärmtagebuch in dem man die Uhrzeit der Lärmarbeiten aufschreibt, wann es besonders laut war(weil bestimmte Arbeiten gemacht worden) usw… Wann es Staubentwicklung gab, der Fenster-oder Balkonnutzung erschwerte usw.

MfG
duck313

Man kann grundsätzlich mindern, …

Hier möchte ich - obwohl ich deinen sonstigen Aussagen vollumfänglich zustimme - doch etwas anmerken:
Sollte zum Zeitpunkt des Einzuges abzusehen gewesen sein, dass das benachbarte Gebäude kurz- bis mittelfristig abgerissen werden wird, kann die Miete nicht gemindert werden.

vnA

Danke schonmal für die bisherigen Antworten. Zum Zeitpunkt des Einzugs war ein Abriss nicht ersichtlich. Etwa nach einem Jahr Mietdauer erschienen dann die ersten Bauvorhaben-Schilder am Gebäude.

Cheers
Butchlechef

Ein Abriss (Baumaßnahmen) kann auch dadurch ersichtlich sein, wenn das Gebäude entmietet und vernachlässigt ist.

vnA

Hallo

Ein Abriss (Baumaßnahmen) kann auch dadurch ersichtlich sein, wenn das Gebäude entmietet und vernachlässigt ist.

Kannst du das irgendwie belegen, dass man als Mieter Baulärm automatisch hinnimmt, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages ein vernachlässigtes Gebäude in der Nähe herumsteht? Gibt es dazu eine Gerichtsentscheidung o.ä.?

Viele Grüße

Mietvertrages ein vernachlässigtes Gebäude in der Nähe
herumsteht? Gibt es dazu eine Gerichtsentscheidung o.ä.?

Viele Grüße

Hi,

ja da gibt es mehrere BGH VIII ZR 152/12, die betrifft im den Fall Straßenbauarbeiten, aber bei anderen Ging es auch um Arbeiten wie Abbruch oder Sanierung, Bau von Nachbargebäuden. Dort wurde Analog zu den oben genannten Urteil entschieden. (LG Berlin 67 s 465/12)

Schöne grüße

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