Kann ich von einem sonderkÜndigungsrecht

… GEBRAUCH MACHEN WENN MEIN VERMIETER DIE WARMMIETE UM 50 EURO ERHÖHEN WILL? SEINE BEGRÜNDUNG DAFÜR WAR DASS MEIN FREUND JA REGELMÄßIG BEI MIR DUSCHT UND NUN MÜßTE ICH 50 EURO MEHR FÜR WASSER ZAHLEN. IN MEINEM MIETVERTRAG STEHT AUSDRÜCKLICH WARMMIETE UND DIE NEBENKOSTEN SIND NICHT SEPERAT AUFGESCHLÜSSELT; AUßER DER STROM; DER IST EXTRA AUFGEFÜHRT UND WIRD AUCH NACH ABLESUNG BERECHNET

Der Mietvertrag läuft vermutlich nur auf Dich, also auf eine Person?

Warum sollte Dein Vermieter die Kosten für den Wasserverbrauch etc. Deines Freundes zahlen müssen?

Und warum schreist Du hier rum?

Und warum hältst Du Dich nicht an die Forumsregeln?

außerdem ist die miete eh zu hoch laut mietspiegel 6,01 pro qm ich zahle aber bei 78 qm warm nach der erhöhung um 50 Euro 820, wir sind ein 4 personen haushalt.

weil der gar nicht bei mir regelmäßig duscht, wenn es hochkommt vielleicht 4 mal im monat.

außerdem ist die miete eh zu hoch laut mietspiegel 6,01 pro qm
ich zahle aber bei 78 qm warm nach der erhöhung um 50 Euro
820, wir sind ein 4 personen haushalt.

Dann musst Du halt unter Einhaltung der Kündigungsfrist regulär kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich hier nirgends.

Deine Feststelltaste klemmt.

Gott verschone mich vor solchen Mietinteressenten.

vnA

FAQ:1129 (owt)