Kann mein Ex im Nachhinein Miete verlangen?

Guten Tag,

angenommen ein Paar (jetzt getrennt) hat von Mitte Dezember 2008 bis Ende Ende Juli 2009 zusammen in einem Haus gewohnt. Sie standen standen beide im Mietvertrag. Nach der Trennung und dem Auszug der Frau hat diese gekündigt, sodass der Mann nun alleiniger Mieter ist.
Die Frau hat damals die Kaution hinterlegt und er hat jeden Monat die Miete alleine gezahlt. Nun wollte die Frau ihre Kaution zurück haben, woraufhin er jetzt darauf besteht, dass sie ihm die Hälfte der Miete für den gesamten Zeitraum, in dem sie in dem Haus gelebt hat bezahlt. Sie hatte damals die Kosten für Strom sowie für Lebensmittel gezahlt.
Hat er nun ein Recht darauf, Geld von ihr zu bekommen? Und hat sie noch eine Chance, ihre Kaution wiederzusehen? Was kann sie tun?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Kathi

Hallo Kaddi,

Nach der Trennung
und dem Auszug der Frau hat diese gekündigt, sodass der Mann
nun alleiniger Mieter ist.

[…]

Hat er nun ein Recht darauf, Geld von ihr zu bekommen? Und hat
sie noch eine Chance, ihre Kaution wiederzusehen? Was kann sie
tun?

ich sehe da ein ganz anderes Problem:

Wurde die Frau wirklich aus dem Mietvertrag entlassen?

Gibt es nun Streitigkeiten wegen der Kaution und der Mann sucht sich Rechtsbeistand, so könnte es nämlich genau zu dieser Fragestellung kommen.
Stellt sich der Mann dann auf den Standpunkt seine Frau habe die Wohnung einfach nur verlassen, hatte aber durchaus noch die Möglichkeit die Wohnung zu nutzen, war also noch in der Pflicht ihren Teil am Mietzins zu tragen, so könnten noch größere Forderungen auf sie zukommen.
Daher sollte die Frau sich rechtlich durch einen Mieterbund oder noch besser durch einen Fachanwalt beraten lassen.

Gruß

Joschi

Moin,
das ist keine mietrechtliche sondern eine scheidungsrechtliche Frage.
Die ordnungsgemäße Beendigung des ehemals bestehenden Mietvertrages allerdings ist reines Mietrecht. Wer bei einem Weiterbestehen des Mietvertrages dem VM die Miete zahlt, ist dem vermutlich egal, so lange gezahlt wird. Wer im Innenverhältnis wem was zu zahlen oder nicht zu zahlen hat ist wiederum …
Du siehst: Frage besser gleich einen Fachanwalt.

vnA

Hallo,

das ist keine mietrechtliche sondern eine scheidungsrechtliche
Frage.

Eigentlich egal:

Die ordnungsgemäße Beendigung des ehemals bestehenden
Mietvertrages allerdings ist reines Mietrecht. Wer bei einem
Weiterbestehen des Mietvertrages dem VM die Miete zahlt, ist
dem vermutlich egal, so lange gezahlt wird.

Entscheidend ist, ob dem Vermieter eine Kündigung zugegangen ist und dieser zugestimmt hat und ein neues Vertragsverhältnis eingegangen ist.

Falls ja, sind die Forderungen des Mannes gegenstandslos.
Falls nein, wird er große Chancen auf Durchsetzung seiner Forderungen gegenüber Frau haben.

Wer im
Innenverhältnis wem was zu zahlen oder nicht zu zahlen hat ist
wiederum …

Nein. Kommt auf den/die Mietverträge an.

Gruß
Der Franke

Hallo der Franke,

Entscheidend ist, ob dem Vermieter eine Kündigung zugegangen
ist und dieser zugestimmt hat und ein neues Vertragsverhältnis
eingegangen ist.

So nicht richtig. Der verbleibende Mieter muß der Sache auch zustimmen. Tut er das nicht, so besteht das alte Mietverhältnis weiter. Die Zustimmung ist nicht daraus abzuleiten, dass er keine Einwände gegen den Auszug der Frau hatte. Natürlich ist eine Zustimmung dann zu sehen, wenn er einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat.

Gruß

Joschi