Hallo und einen guten Tag an alle,
es geht um einen Gebäudekomplex in dem seit 30 Jahren neben etwa 40 Menschen auch Hunde, Katzen etc. leben.
Seit 2009 sind zwei Mitparteien nenne wir sie A und B dazu gezwungen ihre 5 Katzen in der Wohnung einzusperren. Eine Nachbarin hatte sich bei dem Vermieter durchgesetzt und dies bewirkt.
In einem andern Teil des Geländes wurde im Herbst letzten Jahres von Partei Z wegen starken Mäusebefalls überlegt, eine Katze anzuschaffen. Man übernahm eine der 5 eingesperrten.
Da es sich um einen Gewerberaum handelt mit Publikumsverkehr, gelingt das Tier hinaus auf den Hof und besucht die anliegenden Terrassen und Treppenhäuser. Hin und wieder bleibt der Kater auch (unbeabsichtigt) nachts draussen.
Heute tauchten Personen vom Tierschutz auf, um den Kater mitzunehmen. Eine Nachbarin hat dies wohl veranlasst. Der Tierschutz nahm das Tier nicht mit, Partei B hatte das Tier kurzfristig in die Wohnung gelassen (da er in der Nacht draussen gewesen war), und nicht heraus gegeben. Partei Z war noch nicht im Haus.
Und obwohl das Tier seit mehr als einem halben Jahr zu Partei Z gehört, was auch im Hausflur auf einem Aushang allen Mietern angezeigt wurde, erklärte der Hausmeister den Parteien A und B gegenüber, dass sie ihre 4 Katzen (seit zwei Jahren nur in den Wohnungen lebend) entfernen müssen und bei Nichtbeachten mit fristloser Kündigung rechnen müssen.
A und B sind natürlich in grosser Not und Sorge, dass man ihnen die Tiere abnimmt und sie aus der Wohnung wirft.
Partei Z hatte eine Genehmigung von der Mieterbetreuerin telefonisch bekommen.
Was kann jetzt getan werden?
- A, B und Z wollen ihre Katze(n) behalten
- A, B und Z wollen natürlich weiter dort mieten
- weder der Hausmeister noch die sich gestörte fühlende Mieterin hat mit Partei Z Kontakt aufgenommen
mit freundlichen Grüssen und dank für hilfreiche Auskunft
Biggs