Katzenverhalten Grund zu fristloser Kündigung?

Hallo und einen guten Tag an alle,

es geht um einen Gebäudekomplex in dem seit 30 Jahren neben etwa 40 Menschen auch Hunde, Katzen etc. leben.
Seit 2009 sind zwei Mitparteien nenne wir sie A und B dazu gezwungen ihre 5 Katzen in der Wohnung einzusperren. Eine Nachbarin hatte sich bei dem Vermieter durchgesetzt und dies bewirkt.

In einem andern Teil des Geländes wurde im Herbst letzten Jahres von Partei Z wegen starken Mäusebefalls überlegt, eine Katze anzuschaffen. Man übernahm eine der 5 eingesperrten.

Da es sich um einen Gewerberaum handelt mit Publikumsverkehr, gelingt das Tier hinaus auf den Hof und besucht die anliegenden Terrassen und Treppenhäuser. Hin und wieder bleibt der Kater auch (unbeabsichtigt) nachts draussen.

Heute tauchten Personen vom Tierschutz auf, um den Kater mitzunehmen. Eine Nachbarin hat dies wohl veranlasst. Der Tierschutz nahm das Tier nicht mit, Partei B hatte das Tier kurzfristig in die Wohnung gelassen (da er in der Nacht draussen gewesen war), und nicht heraus gegeben. Partei Z war noch nicht im Haus.

Und obwohl das Tier seit mehr als einem halben Jahr zu Partei Z gehört, was auch im Hausflur auf einem Aushang allen Mietern angezeigt wurde, erklärte der Hausmeister den Parteien A und B gegenüber, dass sie ihre 4 Katzen (seit zwei Jahren nur in den Wohnungen lebend) entfernen müssen und bei Nichtbeachten mit fristloser Kündigung rechnen müssen.

A und B sind natürlich in grosser Not und Sorge, dass man ihnen die Tiere abnimmt und sie aus der Wohnung wirft.
Partei Z hatte eine Genehmigung von der Mieterbetreuerin telefonisch bekommen.

Was kann jetzt getan werden?

  • A, B und Z wollen ihre Katze(n) behalten
  • A, B und Z wollen natürlich weiter dort mieten
  • weder der Hausmeister noch die sich gestörte fühlende Mieterin hat mit Partei Z Kontakt aufgenommen

mit freundlichen Grüssen und dank für hilfreiche Auskunft
Biggs

A und B sind natürlich in grosser Not und Sorge, dass man
ihnen die Tiere abnimmt und sie aus der Wohnung wirft.

die viecher können einem nur abgenommen werden, wenn sie vernachlässigt werden - nicht, weil der vermieter (oder die lieben nachbarn) sich darüber beschweren. vermutlich wurde die eine katze als streunend gemeldet. dann steht natürlich jemand auf der matte.

was die wohnung angeht: rauswurf geht so einfach auch nicht. zunächst kommt es auf den mietvertrag drauf an. lässt der das zu? zumindest bei kleintieren kann kein mieter ein verbot aussprechen (ausnahme: ratten, schlangen und giftige/gefährliche tiere). ob katzen dazu gehören… habe schon von urteilen gehört, die „stubenkatzen“ als zulässig einstufen, sofern sie eben nicht draußen rumlaufen. und natürlich kommt es auch auf die anzahl drauf an. ist schließlich eine wohnung und kein zoo.

wenn keine haustiere erlaubt sind, dann müsste der vermieter zunächst eine abmahnung schicken. daraufhin müssten dann die katzen raus (wie gesagt: falls sie nicht auch mit als „kleintiere“ bezeichnet werden können. ob das geht, weiß ich nicht). reagiert man nicht, dann kann auch die kündigung drohen.

Partei Z hatte eine Genehmigung von der Mieterbetreuerin
telefonisch bekommen.

dann sollte partei z zusehen, das auch schriftlich zu bekommen. und zwar vom vermieter - nicht von einer betreuerin (oder ist die bevollmächtigt?)

wenn keine haustiere erlaubt sind, dann müsste der vermieter
zunächst eine abmahnung schicken. daraufhin müssten dann die
katzen raus (wie gesagt: falls sie nicht auch mit als
„kleintiere“ bezeichnet werden können. ob das geht, weiß ich
nicht). reagiert man nicht, dann kann auch die kündigung
drohen.

Mir ist nicht bekannt, was im Mietvertrag von A und B steht.
Beide bekamen im Februar Abmahnung mit Kündigungsandrohung.

Nun gehört dieser Kater ja zu einer anderen Partei und A und B schon seit 10 Jahren Katzen und eine Hausbewohnerin hat einen großen Hund.

Partei Z hatte eine Genehmigung von der Mieterbetreuerin
telefonisch bekommen.

dann sollte partei z zusehen, das auch schriftlich zu
bekommen. und zwar vom vermieter - nicht von einer betreuerin
(oder ist die bevollmächtigt?)

Wird wohl nächste Woche gemacht, Danke für die Info, noch eine Frage:
Der Vermieter kann den Parteien A und B nur kündigen, wenn im Mietvertrag das Halten von Tieren dieser Art verboten ist, und gilt das dann auch für alle Mietparteien im Haus, oder kann der Vermieter nach Lust und Laune Verbote aussprechen?, und A und B halten wie gesagt seit 10 Jahren Katzen, gibt es da nicht so was wie ein Gewohnheitsrecht?

mfg
Biggs

Wird wohl nächste Woche gemacht, Danke für die Info, noch eine
Frage:
Der Vermieter kann den Parteien A und B nur kündigen, wenn im
Mietvertrag das Halten von Tieren dieser Art verboten ist,

da lesen: http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokument…

und
gilt das dann auch für alle Mietparteien im Haus, oder kann
der Vermieter nach Lust und Laune Verbote aussprechen?

soweit ich weiß kann der vermieter jeden vertrag individuell gestalten, sofern er sich an recht und ordnung hält, natürlich. dazu können theoretisch auch unterschiedliche absätze zur tierhaltung gehören. nach lust und laune in diesem sinne geht nur einmal: bei vertragsunterzeichnung.

, und A

und B halten wie gesagt seit 10 Jahren Katzen, gibt es da
nicht so was wie ein Gewohnheitsrecht?

nö. entweder es war erlaubt, dann isses das noch immer, oder es war nicht erlaubt und dann kann man sich nicht auf ein gewohnheitsrecht berufen. kann ja auch nicht zehn jahre lang bei rot über die ampel fahren und dann, wenn ich erwischt werde, mich auf ein gewohnheitsrecht berufen…

was die wohnung angeht: rauswurf geht so einfach auch nicht.
zunächst kommt es auf den mietvertrag drauf an. zumindest bei kleintieren kann kein mieter ein verbot
aussprechen …katzen dazu gehören…

und bei Katzenhaarallergie? Da müssten doch die Katzen dann wegzubringen sein.

Katzen sind lt. BGH im Sinne des Mietrechtes keine Kleintiere!