Kaution ?

Hallo !!

Wir haben von meiner Oma ein Haus mit Grundstück geerbt, daß wir nun verkauft haben.

Der Mieter hatte damals an den Betreuer (vom Amtsgericht festgelegt) eine Kaution bezahlt von 2 Monatsmieten.

Im Mietvertrag steht nur, daß die Mieter sich verpflichten 2 Monatsmieten zu bezahlen, oder wahlweise eine Bankbürgschaft.

So, der Anwalt nahm nun die Kaution und legte sie auf ein Sparbuch, was tun wir nun, an den Kaüfer nur den Kautionsbetrag zahlen ohne Zinsen, oder müssen wir die Zinsen weitergeben ??

Gruß

Hallo,

das Kautionssparbuch muß komplett also mit Zinsen weitergegeben werden - wenn es irgendwann zur Auszahlung der Kaution kommt stehen die entstandenen Zinsen dem Mieter zu.
Die Übergabe des Kautionssparbuches sollte schriftlich festgehalten werden.

Gruß margret

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Hallo !!

Mit dem Mieter wurde aber keine Vereinbarung getroffen das der Betrag auf ein Sparbuch kommt, hätte es ja genauso im Schrank liegen lassen können.

Gruß

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Hallo,

du bist gesetzlich verpflichtet ein Sparbuch für die Kaution anzulegen!

Gruß margret

Hallo,

Margret hat Dir bereits umfassend Auskunft erteilt. Die Kaution muss mit Zinsen ausgehändigt werden.

Gruss Günter

zum untermauern
Hallo,

es gibt offensichtlich einen Haufen Menschen die sich kein bischen auskennen wenn Sie vermieten:

http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html

Das unterschlagen der Zinsen kann für dich durchaus strafrechtliche Folgen haben *mal so nebenbei*

Gruß Ivo

Hallo Ivo !!

Vielen Dank, für deinen giftigen Kommentar, hättest du mein Posting allerdings richtig gelesen, hättest du bemerkt, das ich nicht vermietet habe, sondern ein vermietetes Objekt geerbt habe, ich denke sonst wäre ich Mr.Allwissend und bei Günter Jauch bei der 1 Million Euro Frage.
Könntest dir ein Beispiel an Margrets Antworten geben.

Gruß

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Hallo Takis,

ich hab das schon richtig gelesen.
Aber ob geerbt oder nicht, du bist jetzt der Vermieter.
Sicherlich kannst du nicht alles wissen. Wäre ja auch langweilig.
Aber wenn ich lese, dass jemand Geld auch nur daran denkt fremdes Geld einzustecken werde ich schon mal giftig. Insbesondere wenn es jeder rationalen Logik widerspricht: Wieso sollte der Mieter zwar Recht auf das Kapital aber keines auf den damit erwirtschafteten Ertrag haben?

Trotzdem bitte ich um Entschuldigung, falls ich mich so sehr im Ton vergriffen haben sollte.

Gruß Ivo

Hallo,

mal grundsätzlich zur Kaution:

Die Kaution bleibt auch nach Übergabe an den Vermieter Eigentum des Mieters. Diese Eigentum ist nur zur Absicherung evtueller Ansprüche in den Besitz des Vermieters übergegangen.

Zum Eigentum des Vermieters wird die Kaution (oder ein Teil davon) erst, wenn die Ansprüche des Vermieters nachgewiesen sind (bzw wenn der Mieter zu schnell was unterschreibt, was diese Ansprüche legalisiert).

Da der Vermieter nicht so einfach mal mit dem Eigentum des Mieters wirtschaften darf, gibt es die Regelung mit dem Sparbuch. Sie soll den sorgfältigen Umgang mit dem anvertrauten Eigentum garantieren.

Gruss, Niels