Kaution einbehalten

Nehmen wir an eine Familie hat ein Haus gemietet und 1000,-€ Kaution hinterlegt.
Das vermietete Haus wurde vor kurzen verkauft. Seit 01.06. gibt es neue Eigentümer. Die Kaution wurde von den vorherigen Besitzern nicht an die Neuen weitergeleitet, da die Mieter in der Vergangenheit ihre Miete (3 Monate) nicht bezahlt haben. Alte Eigentümer wollen daher die Kaution behalten und mit den Mietrückständen verrechnen.
Nun ziehen die Mieter aus dem Haus aus und brauchen/wollen bei Auszug ihre Kaution.
Sie kümmern sich nicht darum um mit den „alten“ Eigentümern in Kontakt zu treten, sondern behaupten dass die neuen Eigentümer dann die Kaution bezahlen müssen, bzw. diese beim vorherigen Eigentümer einklagen sollen.
Wie verhält man sich in solch einer Situation.
Vielen Dank im voraus für hoffentlich viele hilfreiche Antworten

Hallo,

vorab. Die Mieter können bei Auszug nicht sofort die Kaution verlangen. Der VM hat - wenn Nachforderungen aus Betriebskosten möglich sind - ein Zurückbehaltungsrecht eiens Teils der Kaution. Zum Anderen kann der Mieter nur bei Vereinbarung auf die sofortige Kautionsübergabe drängen, meist muss er bis zu sechs Monate warten.

Nehmen wir an eine Familie hat ein Haus gemietet und 1000,-€
Kaution hinterlegt.
Das vermietete Haus wurde vor kurzen verkauft. Seit 01.06.
gibt es neue Eigentümer. Die Kaution wurde von den vorherigen
Besitzern nicht an die Neuen weitergeleitet, da die Mieter in
der Vergangenheit ihre Miete (3 Monate) nicht bezahlt haben.
Alte Eigentümer wollen daher die Kaution behalten und mit den
Mietrückständen verrechnen.

Ist nicht erlaubt. Die alten VM müssen die Kaution dem neuen VM überlassen, inkl. Zinsen, das Geld ist vermutlich ja angelegt. Die alten Vermieter müssen notfalls den Mieter zur Zahlung verklagen. Der neue VM muss darauf bestehen, dass ihm die Kaution übergeben wird, denn letztlich haftet der neue VM für die Kaution. Wobei er - der neue Vermirter - bei einem Auszug des Mieters wiederum die Kaution nicht an den alten VM aushändigen darf, sofern dieser nicht einen Titel hat.

Nun ziehen die Mieter aus dem Haus aus und brauchen/wollen bei
Auszug ihre Kaution.
Sie kümmern sich nicht darum um mit den „alten“ Eigentümern in
Kontakt zu treten, sondern behaupten dass die neuen Eigentümer
dann die Kaution bezahlen müssen, bzw. diese beim vorherigen
Eigentümer einklagen sollen.

korrekt

Wie verhält man sich in solch einer Situation.

Als VM hat man nur eine Wahl. Man muss die Kaution erstatten. Da aber der VM sechs Monate Zeit hat zur Erstattung der Kaution kann bis dahin noch manches geregelt werden. Vom alten VM zum neuen Vermieter. Der alte VM kann z.B. Mahnbescheid wegen des Zahlungsrückstandes erheben, bis die sechs Monate vorbei sind ist mit Sicherheit ein Pfändungsbeschluss vorhanden, so dass die Kaution auf diese Weise mit einem Trick entweder der alte VM verrechnen kann oder er reicht diese an den neuen VM weiter und dann wird eben beim neuen VM die Kaution gepfändet. Hier muss lediglich rasch reagiert werden.

Der alte VM muss Mahnbescheid wegen der drei Monatsmieten erheben und der neuen VM muss den alten VM auffordern, die Kaution auszuhändigen ( es sei denn, dass im Kaufvertrag ausdrücklich dem alten VM durch den neuen VM die Kaution überlassen wurde).

Grüsse Günter