Kaution erst nach einem Jahr?

Hallo!

Ein Mieter hat fristgerecht seine Wohnung zur Jahresmitte gekündigt und die Schlüssel vollständig abgegeben. Die Wohnung wurde zusätzlich vom Mieter neu gestrichen und so an den Vermieter übergeben, wie es im Mietvertrag vermerkt wurde, also ohne Mängel etc.
Da bei der Übergabe nichts schriftlich festgehalten wurde, schickt der Mieter nach einigen Tagen einen Brief in zweifacher Ausführung an den Vermieter (eine für den Vermieter selbst und eine, die vom Vermieter unterschrieben an den Mieter zurückgeschickt werden soll), hört jedoch von diesem nichts mehr, d.h. es kommt auch kein Brief zurück. In diesem Brief jedoch war u.a. die Forderung enthalten, binnen einen Monats nach Auszug des Mieters die Kaution auf das im Brief genannte Konto zurückzuüberweisen. Nach Ablauf dieser Frist und nachdem kein Geld auf dem Konto des Mieters eingegangen ist, ruft dieser den Vermieter an und bittet um Erklärung, da der Mieter fest mit der Kaution gerechnet hat.
Der Vermieter klärt den Mieter auf, dass er das Geld (zwei Monatskaltmieten) erst in einem Jahr überweisen werde, abzüglich der eventuellen Nachzahlungskosten für die in den Nebenkosten enthaltenen Heiz- und Wasserkosten. (Stromkosten übernahm der Mieter die Mietzeit über selbst)
Daraufhin schlägt der Mieter vor, zumindest einen Teil der Kaution an den Mieter zurückzuzahlen, mit einem guten Puffer, damit der Vermieter nicht auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibt. Der Mieter schlägt einen doppelt so hohen Betrag vor, als bei der letzten Abrechnung für das gesamte Jahr nachzuzahlen war. (Merke: der Auszug fand zur Jahresmitte statt, zusätzlich konnte der Mieter in der Mietwohnung aus Hygienegründen nicht mehr Duschen - Rohre waren über Monate verstopft, so dass das Wasser nicht mehr abfloss, der Vermieter tat auch trotz Bitte um Behebung nichts dagegen -, Wasserkosten können also nicht hoch gewesen sein und zusätzlich wurde in der Wohnung kaum geheizt, da sie aus Zeitgründen ein halbes Jahr kaum aufgesucht wurde)
Nun bekommt der Mieter eine Monatsmiete zurück. Die zweite Monatsmiete möchte der Vermieter noch behalten, bis er die abgerechnet hat. Diese Monatsmiete beträgt jedoch die fast 4-fache Höhe des Betrags der letzten Abrechnung, was den Mieter natürlich verunsichert.
Die versprochene Monatsmiete ist noch nicht auf dem Konto. Das Gespräch fand vor 2 Tagen statt.

Kann der Mieter auf die Auszahlung der zweiten Monatsmiete bestehen, sodass der Vermieter nach Erhalt der vollständigen Abrechnung einfach die Kosten, die über die Nebenkostenpauschale hinausging, einfordert?
(Diese Handhabung wurde vom Mieter vorgeschlagen, vom Vermieter jedoch abgelehnt, da dieser „seinem Geld nicht hinterherrennen“ möchte)

Wie kann sich der Mieter verhalten, wenn er selbst „seinem Geld nicht ein Jahr lang hinterherrennen“ will?

Hallo,
die Kaution dient unter anderem als Sicherheit für eventuelle Nebenkostennachzahlungen. Wie hoch diese Nachzahlung sein wird, weiß man vorher selten. Insbesondere für dieses Jahr wird sie aber voraussichtlich heftig sein, da die Energiepreise stark gestiegen sind. Insofern halte ich es durchaus für angemessen, dass der Vermieter eine komplette Monatsmiete zurückbehält, bis die Jahresabrechnung durchgeführt wurde.
Gruß
loderunner (ianal)