Kaution im Vorraus

Eine Person A möchte eine Wohnung mieten.
Der Vermieter verlangt vor Vertragsabschluss eine Kautionszahlung .

  1. Ist das üblich ?
  2. Was passiert wenn der vertrag nicht zu stande kommt.

Hallo Iacta,

die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden, also kann der Vermieter nur ein Drittel vorher verlangen. Üblich ist es nicht unbedingt, aber wer Erfahrungen damit gemacht hat, dass nach Vertragsabschluß keine Kaution kommt, der wird sich wohl an den Rat halten, sich vorher abzusichern.

Gruß!

Horst

Hallo,

Eine Person A möchte eine Wohnung mieten.
Der Vermieter verlangt vor Vertragsabschluss eine
Kautionszahlung .

Rein rechtlich gesehen, hat der Vermieter nicht das Recht auf Vorauszahlung der Kaution.

  1. Ist das üblich ?

Jein

  1. Was passiert wenn der vertrag nicht zu stande kommt.

Wenn der Mieter nicht darauf eingeht die Kaution im Voraus zu zahlen (was sein gutes Recht ist) ist der Vermieter natürlich auch nicht gezwungen die Wohnung an diese Person zu vermieten (ausgenommen der Vertrag wurde bereits von beiden seiten unterschrieben)

Ich hatte mal den Fall, in dem der Vermieter auf Zahlung der Kaution VOR Aushändigung des Mietvertrages bestand. Naja, verstehen kann man ihn vielleicht. Auch wenn es nicht unbedingt die feine Art ist.
Aber ausbleibende Mietzahlung oder Kautionszahlungen sind es noch viel weniger …
LG jasmin

Hallo,

der Vermieter will auf Nummer sicher gehen. Einen gesetzlichen Anspruch hat er dafür nicht, allerdings hast Du auch keinen Anspruch darauf dass er Dir die Wohnung vermietet…

Mögliche Lösungen:

  • Geh zur Bank und mache ein Kautionssparbuch auf und übergebe dies bei der Vertragsunterzeichnung
  • Mach eine Kautionsversicherung statt einem Kautionskonto

Beides muss natürlich mit dem Vermieter abgestimmt sein.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

Der Vermieter verlangt vor Vertragsabschluss eine
Kautionszahlung .

  1. Ist das üblich ?

nein, das ist absolut unüblich.

Rein rechtlich wird der erste Teilbetrag (1/3 der vereinbarten Kautionssumme) noch nicht mal bei Vertragsabschluß fällig (soweit dieser vor vereinbartem Mietbeginn liegt) sondern erst mit dem vereinbarten Mietbeginn.

Gruß

Joschi