Kaution Rückzahlung Untermieter

Der Mieter einer Wohnung hat einen ganz normalen Standardmietvertrag mti dem Besitzer des Hauses, dieser hat zugestimmt das der Mieter zwecks Aufbau einer Wohngemeinschaft untermieter in die Wohnung holen darf.

Der Mieter holt sich drei Mitbewohner in die WOhnung und lässt sie standardtisierte Untermietverträge unterschreiben. Die fällige Kaution an den Vermieter sammelt der Mieter bei den Untermietern ein udn überweisst diese an den Vermieter.

Nun wird nach 9 Monaten einer der Mieter die Wohnung verlassen. Er verlangt nun die Auszahlung der Kaution zusätzlich der Zinsen vom Hauptmieter der Wohnung. Da dieser nun die Kaution aber an den Vermieter bezahlt hat, hat er natürlich auch keine Zinsen oder Gewinn an der Kaution.

Was sollte der Hauptmieter also tun? Er hat die Kaution nicht verzinst, kann so also auch gar nicht sagen wie hoch der Zinssatz ist.

Desweiteren weiß der Hauptmieter nciht wie das ganze berechnet werden soll.

Hallo,
soweit mir bekannt ist, ist der Vermieter dafür zuständig und auch verpflichtet, die Kaution auf ein Sparbuch Zinsgewinnbringend anzulegen. Die Gesamthöhe der angelaufenen Zinsen könnte durch die Anzahl der Personen geteilt werden, welche die Kaution bezahlt haben. Hiervon wäre dann der Person, die auszieht, anteilig sein Zinsgewinn mit seiner Kaution auszuzahlen.

Hat der Vermieter die Kaution nicht auf ein Sparbuch überwiesen, wäre es diesem wohl möglich, zu seiner Bank zu gehen und dort anzufragen, wieviel Zinsen sich ergeben hätten, von dem Zeitpunkt an, wo er die Kaution dort hätte anlegen müssen, bishin zu dem Zeitpunkt, wo der eine Mieter nun ausziehen wird und die Kaution zurückerhalten muß.
Der Vermieter müsste dann den ausziehenden Mieter Kautions- und entsprechenden Zinsanteil auszahlen, also wohl aus eigener Tasche.

Gruß
Moni

Hallo,

der VM hat lediglich ein Mietverhältnis mit dem Hauptmieter. Nur diesem gegenüber ist er verpflichtet tätig zu werden.

Deswegen wird ein VM sicherlich nicht die beschriebene Aktion (Sparkasse, Zinsen, Auszahlung Teilkaution) in Angriff nehmen. Außerdem wird der Mietvertrag ja nicht gekündigt, sondern nur einer der Untermieter zieht aus. Die Kautionpflicht gegenüber dem VM bleibt also in voller Höhe bestehen. Warum sollte dieser also irgendetwas auszahlen, bzw. wer tritt für diesen Kautionsanteil in die Pflicht wenn nicht der Hauptmieter?

Allerdings kann man sicherlich von einer Sparkasse oder Bank ausrechnen lassen, was ein Kapital von X auf einem normalen Sparbuch für den Zeitraum Y für Zinsen gebracht hätte (hat) und den entsprechenden Anteil dem ausziehenden Untermieter auszahlen. Wohlgemerkt der Hauptmieter dem Untermieter.

Gruß
Nita

Danke, für die schnellen Antworten. Der Vater eines Untermieters will nun eine Klage anstreben, wegen der Zinsen obwohl nun der Betrag überwiesen wurde. Es handelte sich um einen Betrag von 3,40. Nun möchte der Klagende aber noch 10 Tage Verzugszinsen auf diese 3,40 haben. Der Zinssatz eines SParbuches schwankt in etwa zwischen 0,75% - 1,25% Zinsen.

Soll der Hauptmieter es auf eine Klage ankommen lassen? Wird eine Klage wegen solch einem minderbetrag überhaupt verhandelt?

Hallo,

das ist aber ne ganz verworrene Geschichte.

Der Vermieter hat, wie bereits vor erwähnt, nichts mit der Sache zu tun.

Nun zum Hauptmieter, der untervermietet.

Was steht denn zur Mietkaution in dem Untermietvertrag drin? Steht da gar nix und es ist eher, als Privatdarlehn zu betrachten? Und selbst wenn was von Mietkaution drin steht, so hat der Hauptmieter das Recht zu prüfen, ob er Ansprüche aus der Mietkaution hat, z. B. wegen Mängeln in der Wohnung, deren Beseitigung antlg. vom Untermieter zu bezahlen wären. Oder Nachzahlung aus der anstehenden NK-Abrechnung. Der Hauptmieter hätte, soweit ich das sehe, wie der Vermieter eine Prüffrist auf etwaige Ansprüche von 6 Monaten bevor er die Mietkaution zurück geben muss. Dann natürlich mit den üblichen Zinsen von z. Zt. 0,5 % und nicht 0,75 % bis 1 %, wo bitte soll es die auf ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist denn geben?

Zinsrechner gibts z. B. hier:
http://basiszinssatz.info/zinsrechner/

Wieviel Zeit ist denn zwischen Kündigung und Rückgabe der Mietkaution vergangen?

Ich würde den Sachverhalt erst mal in Ruhe prüfen und mich nicht so schnell in Boxhorn jagen lassen.

Gruß Reni

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Stopp !!!
Hallo erst einmal,

um welche Betragshöhe in Euro reden wir hier eigentlich ?? Mir erscheint es, dass hier Cent-Bträge vor Gericht erstritten werden sollen.

Christian

Hallo,

die Kaution die ein Untermieter an den Hauptmieter einer Wohnung zahlt, muss tatsächlich (theoretisch) genauso angelegt werden, wie dies der VM tut.

Wie aber kommen die theoretischen Partner in diesem Klein-Drama jetzt auf genau 3,40€? Na ja, egal. Wegen dieser horrenden Summe würde ich persönlich sogar zwei Wochen lang auf Aufschnitt verzichten und mit einem (oder zwei) Töpfchen Marmelade von Aldi mein Brot bestreichen. Mit dem eingesparten Geld würde ich den Betrag bezahlen und meinem theoretischen ehemaligen Untermieter viel Spaß beim Ausheben des Kellers für sein Eigenheim wünschen (sicherlich ist er ja deswegen so jeck auf 3,40€).

Aber das ist nur meine persönliche Einstellung und nicht sachlich begründet.

Ob eine Klage wegen 3,40€ wegen Geringfügigkeit eingestellt oder überhaupt nicht erst angenommen wird, weiss ich leider nicht. Sicher kann ein Fachanwalt hier Auskunft geben, aber leider wohl nicht für 3,40€.

Gruß
Nita

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MOD: Und Stopp
Leider wird es hier nicht mehr „Rechtsbrettkonform“ da die allgemeine Ebene verlassen wurde.

Die einzige Frage die sich mir persönlich stellt:
Lohnt sich der Aufwand um 3,40 Euro zu prozessieren? Die Prozesskosten stehen in keinem Verhältnis.

Gruss ivo

Randbemerkung
Hi Micha,

mal ein Einwurf am Rande: zieht denn ein neuer Untermieter ein? Dann kann der ja den Teil der Kaution direkt an den ausgezogenen zahlen. Ansonsten müßten die verbliebenen Mieter das Geld teilen, denn wärt ihr nur mit 3 Mann eingezogen, hätte sowieso jeder mehr Kaution bezahlen müssen.

Da anzunehmen ist, daß der Vermieter die Kaution auf einem ebensolchen Sparbuch angelegt hat: wenn ihr da mal auszieht, kriegt ihr ja auch die ganzen Zinsen wieder. Was spräche dagegen, diese an den ausgezogenen Mieter quasi vorzulegen?

Dann müßtet ihr natürlich klären, ob er Schäden hinterlassen hat und inwiefern er sich an einer evtl. Nebenkostennachzahlung beteiligen muß.

MfG
Julia

Hallo Ivo,

Die einzige Frage die sich mir persönlich stellt:
Lohnt sich der Aufwand um 3,40 Euro zu prozessieren? Die
Prozesskosten stehen in keinem Verhältnis.

wieso um 3,40 EUR? Es geht nur um etwa 0,59 ct(!!!)
Hier ein Linktipp: http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php
Dort kann man Verzugszinsen einfach berechnen.

Ciao, Holger

PS: Wieso kann ich eigentlich auf deinen Eintrag antworten trotz Abschluß? Ich hoffe es ist in Ordnung, dass ich dies ausnutzte, aber ich wollte den Link loswerden :smile:

Du hast recht. Ich habe beim Lesen die Tatsache ignoriert, dass es sich um Zinsen auf die EUR 3,40 handelt und bin davon ausgegangen dass es sich um EUR 3,40 Verzugszinsen handelt.

Gutt dass ich das Abschliessen vergessen hatte, so dass du deinen Link noch losgeworden bist.

Gruss Ivo