Einem Mieter wurde wegen Mietrückständen fristlos gekündigt. Er akzeptierte die Kündigung, zog zum geforderten Termin aus und beglich auch noch die Mietrückstände. Anschließend forderte er die Rückzahlung der Kaution.
Auf diese Forderung reagierte der Vermieter zunächst nicht. Erst drei Monate später teilte er seinem (ehemaligen) Mieter mit, dass die Kaution nicht ausgezahlt werden könne. Begründung: Er, der Vermieter, habe bisher keinen Nachmieter für die besagte Wohnung finden können. Dadurch sei ihm ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, der durch den Einbehalt der Kaution ausgeglichen werden müsse.
Ein für mich unverständliches Verhalten: Der Vermieter hat doch das Mietverhältnis beendet (fristlose Kündigung). Darf er die ihm anschließend entstehenden Probleme (kein Nachmieter, wirtschaftlicher Schaden) auf den Ex-Mieter abwälzen?