Kautions-Einbehalt nach fristloser Kündigung ?

Einem Mieter wurde wegen Mietrückständen fristlos gekündigt. Er akzeptierte die Kündigung, zog zum geforderten Termin aus und beglich auch noch die Mietrückstände. Anschließend forderte er die Rückzahlung der Kaution.

Auf diese Forderung reagierte der Vermieter zunächst nicht. Erst drei Monate später teilte er seinem (ehemaligen) Mieter mit, dass die Kaution nicht ausgezahlt werden könne. Begründung: Er, der Vermieter, habe bisher keinen Nachmieter für die besagte Wohnung finden können. Dadurch sei ihm ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, der durch den Einbehalt der Kaution ausgeglichen werden müsse.

Ein für mich unverständliches Verhalten: Der Vermieter hat doch das Mietverhältnis beendet (fristlose Kündigung). Darf er die ihm anschließend entstehenden Probleme (kein Nachmieter, wirtschaftlicher Schaden) auf den Ex-Mieter abwälzen?

Ja.
Nennt sich Schadenersatz. Dazu ist der Mieter so lange verpflichtet bis seine 3 monatige Kündigungsfrist, die er bei normalem Mietverlauf gehabt hätte, abgelaufen ist. Dazu gehören auch die NK.

vnA

Danke, vnA.

Ich kann’s trotzdem kaum glauben.
Wo kann ich mehr über die Sache mit dem „Schadenersatz“ erfahren?

Hi,

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz

Warum kannst Du das nicht glauben? Du bist Deinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen, warum sollte Dein VM dafür die Zeche zahlen?

Gruß
Tina

Hi,

ob es „mehr“ ist, keine Ahnung, aber mal zum durchlesen: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß
Nita

Jetzt habe ich es verstanden…

Herzlichen Dank für die Informationen!

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