Kautionsabzug

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage:

Angenommen jemand zieht in eine Wohnung, die er ohne Übergabe seitens der Hausverwaltung vom Vormieter bekommt. Dieser Jemand hat das Bedürfnis nach einer größeren Wohnung und hat in der selben Siedlung (gleiche Hausverwaltung) jemanden, der eine kleinere Wohnung sucht. Die Hausverwaltung erklärt sich mit einem Wohnungstausch der Mieter einverstanden. Also kündigen beide Mieter ihre jeweilige Wohnung und bewerben sich formell für die andere Wohnung, beide Mieter bekommen einen neuen Mietvertrag für die neue Wohnung. Beide Mieter übernehmen die jeweilige andere Wohnung ohne Renovierungsarbeiten seitens des Vormieters. Dies halten beide Mieter schriftlich fest. Die Hausverwaltung ist wieder nicht beim Neubezug der Wohnungen dabei, dh es gibt weder Abnahme- noch Übergabeprotokoll, ist aber von der Einigung der Mieter mündlich informiert. Der Mieter, der in die größere Wohnung zieht stockt sein Mietkautionskonto um den fehlenden Betrag auf.
Nach einem weiteren Jahr zieht der erste Mieter, der, der in die größere Wohnung gezogen ist wieder um. Diesmal in den Bereich einer anderen Hausverwaltung. Es gibt einen Nachmieter, dieser besteht darauf, die Wohnung unrenoviert zu übernehmen, auch dies wird schriftlich festgehalten. Diesmal gibt es eine Wohnungsabnahme, die problemslos läuft.
Bei der Auszahlunng der Mietkaution gibt es allerdings Probleme. Die Bank teilt dem ehemaligen Mieter mit, dass die alte Hausverwaltung einen bestimmten Betrag der Kaution einbehalten will. Der ehemalige Mieter wurde darüber allerdings nicht von der alten Hausverwaltung informiert und muss sich bei der Hausverwaltung melden, um deren Gründe zu erfahren. Die Hausverwaltung teilt dem ehemaligen Mieter jetzt mit, dass sie den Betrag wegen der ersten (kleineren) Wohnung des ehemaligen Mieters einbehalten will. Die Begründung ist folgende: Der Mieter, mit dem der ehemalige Mieter die Wohnung getauscht hat, hat sich kurz nach Bezug der Wohnung bei der Hausverwaltung beschwert, dass die bezogene Wohnung in einem unmöglichem Zustand sei und er Probleme bei der Renovierung hat. Angeblich sei der Mieter sogar wegen den Renovierungsarbeiten in Mietrückstand gekommen, den er aber wieder ausgleichen konnte. Die Hausverwaltung will also jetzt den Betrag von der Kautionsrückzahlung des ehemaligen Mieters abziehen, weil der andere Mieter sich (trotz schriftlichen Übereinkommens und Kenntnis über den Zustand der Wohnung) beschwert hat.
Weiterhin teilte die Hausverwaltung dem ehemaligen Mieter mit, dass das bestehende Mietkautionskonto der neuen Wohnung auch noch für die alte Wohnung gilt.

Die Frage ist, ist die Forderung haltbar oder kann der ehemalige Mieter sich auf die Verjährungsfrist von sechs Monaten berufen? (Da die Übergabe der betroffenen Wohnung ja schon über ein Jahr her ist.)

Gilt das Mietkautionskonto wirklich für beide Wohnungen, oder hat der ehemalige Mieter recht, wenn er das anzweifelt?

Gilt die schriftliche Vereinbarung über die Renovierung der beiden Mieter, da die Hausverwaltung kein Interesse an einer offiziellen übergabe hatte?

Vielen Dank für Antworten!!

Beide Mieter
übernehmen die jeweilige andere Wohnung ohne
Renovierungsarbeiten seitens des Vormieters. Dies halten beide
Mieter schriftlich fest. !!! gut aufbewahren

ES gibt nur einen gültigen Mietvertrag also…
Nach einem halben Jahr ist für eine Reovierung der alten Wohnung nicht mehr zu zahlen oder zurückzubehalten.
Jakob

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