Kautionsrückzahlung bei fristloser Kündigung?

Hallo!

Ein Vermieter kann einem Mieter ja bereits fristlos kündigen, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete minimal zu spät gezahlt wurde.
Was passiert in diesem Fall mit der Kaution und der bereits gezahlten Monatsmiete? Gibt es Schadenersatzansprüche für entgangene zukünftige Mieten seitens des Vermieters, mit denen die Kaution verrechnet wird?

Danke!

Ja, der Vermieter kann bei einer fristlosen Kündigung die Kaution auch für mögliche Schadensersatzansprüche einbehalten, wie z. B. entgangener Mietzins bis zu einer möglichen Weitervermietung.