Hallo
Irgendwelche Zinsbelege gab es nie.
Die Sache lief bei Kündigung, bzw. der „Schlüsselübergabe“ so ab, das ich den Vermieter nach der Kaution fragte und er meinte, „ja, er würde erstmal 100 Euro zurückbehalten, falls noch irgendwelche Mängel zu beheben seien“ und außerdem „Müsse er auch erstmal umrechnen, wie viel die Kaution heute in Euro wert wären“.
Abends hat er mich noch mal angemeldet, weil der Nachmieter sein Telefon nicht anmelden könne, da meins noch angemeldet sei. Das lag einfach daran, das ich eine Woche vor dem 1. ausgezogen war und zum Ende des Monats das Telefon abgemeldet wurde. Ich sagte ihm dann, das er auch erst zum 1. Vermieten soll, dann gäbe es auch keine Probleme (zumal ich bis Ende des Monats gezahlt habe).
Ist aber ne andere Geschichte. Jedenfall „erwähnte“ ich dann noch beiläufig, warum er denn gesagt hätte, das er erst noch umrechnen wolle, weil er mir doch damals sagte, das er das auf ein Sparkonto eingezahlt hat und das dort ja automatisch umgerechnet wurde.
Da wurde er aber mit einem male Nervös und fing an zu stottern, ja, da bräuche ich mir keine Sorgen machen, das Geld würde er schnellstmöglich überweisen und so…
Das Geld war dann wenige Tage später tatsächlich auf dem Konto. Bis eben auf die 100 Euro und die Zinsen. Angeblich wollte er die 100 Euro noch für die Nebenkostenrechnung behalten, damit ich diese nicht „vergesse“ zu bezahlen. Ende April lief übrigens der Vertrag aus. Also 4 Monate Nebenkosten.
Im nächsten Jahr bekam ich aber meine Nebenkostenrechnung nicht und auch in diesem Jahr noch nix und nun will ich ihn mal langsam anschreiben und wollte vorher aber erstmal wissen, wie ich da in etwa(!) eine rechtliche Grundlage habe, weil mir bisher IMMER gesagt wurde: Als Gewerbetreibender hast du GRUNDSÄTZLICH keinen Anspruch auf die Verzinsung und dessen ausbezahlung…
Gruß
Andreas