Kautionszinsen bei Gewerblichen Räumen

Hallo

Ein Ladenlokal wird angemietet. Als Kaution gelten 3 Monatsmieten, die gezahlt werden.
Auf der Quittung hierfür schreibt der Vermieter: „Wird auf ein Sparbuch der Sparkasse (…) eingezahlt“.
Auch im Mietvertrag steht an einer Stelle, das die Kaution auf einem Sparbuch/Sparkonto eingezahlt wird und dem Mieter nach auszug übergeben wird. Auch Mündlich wurde dies zugesagt.

Nun wurde der Vertrag nach 8 Jahren gekündigt, doch man bekam lediglich den „Grundpreis“ ausgezahlt.
Ich weiß mittlerweile, das die Zinsen bei gewerblichen Mietverträgen nicht ausgezahlt werden muß. Aber wenn dies doch in doppelter Schriftlicher Form angegeben ist, kann man da etwas machen?

Ich meine mal, 1400 Euro (2640 DM genau) über 8 Jahre Zinsen dürfte ja vermutlich ein Hunderter dazugekommen sein.

Vielen Dank.

Nur wenn Du der Sparbuchinhaber bist, sonst steht der Zins dem Inhaber zu. Im übrigebn wir ggw. mit 0,5 % per Jahr verzinst.
ca. 10 € in 8 Jahren

Stimmt, was die Bank angeht.
Der Mieter dürfte aber auch in einem gewerblichen Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Zahlung der Verzinsung haben.
Gesetzlich ist dies nur für Wohnraummiete geregelt; § 551 Absatz 3 BGB. Jedoch dürfte diese Norm auf gewerblichen Mietraum analog anwendbar sein.
Der Vermieter muss also die schuldhaft nicht erwirtschafteten Zinsen an den Vermieter zahlen.

Im Übrigen komme ich bei einem jährlichen Satz von 0,5 Prozent (obgleich ich davon ausgehe, dass die übliche Verzinsung höher ist) und bei einer Kaution von 1.400 EUR auf 7 EUR pro Jahr, das macht 56 EUR in acht Jahren. Das ist jedenfalls nicht nichts.

Gruß HP.

Hallo Andreas,

ich befürchte das allein der Wortlaut: „Wird auf ein Sparbuch eingezahlt“ den Vermieter nicht dazu verpflichtet die gewonnenen Zinsen an den Mieter auszuzahlen. Dies hätte explizit genannt sein müssen.
Auch wenn der gesunde Menschenverstand das bestimmt anders sehen würde.

Des Weiteren sind die zu erwartenden Zinsen bei weitem nicht so hoch wie Du erwartest.

Gruß
Samy

Also im „Mietvertrag für Gewerberäume“ steht wortwörtlich:
§14 Pfandrecht des Vermieters - Sicherheitsleistungen (Kaution)
(…)Der Vermieter hat die Sicherheit (meint die Kaution) mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Künigungsfrist üblichen Satz zu verzinsen. - Die Zinsen erhöhen die Sicherheit. Die Sicherheit ist vor Übergabe der Mieträume zu leisten. - Die Sicherheitsleistunden kann jederzeit durch eine Bankbürgschaft ersetzt werden.
4. Die Sicherheit einschl. Zinsen ist bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzuzahlen, sobald feststeht, daß gegen diesen keine Ansprüche mehr bestehen.

Das sagt doch eigentlich aus: Üblicher Zinssatz und Zinsen müssen ausgezahlt werden, oder nicht?
Wieso bringt es denn nur 10 Euro, wenn ich 2640 DM über 8 Jahre lang auf dem Sparkonto lasse - wie es der Vorredner meint ?

Hi,

also der Wortlaut ist dann ja eindeutig!

Die Kaution muss zinsbringend angelegt und nach Auszug an den Mieter ausgeschüttet werden.
In dem ersten Posting war das nicht so eindeutig formuliert… :wink:

Ich habe das mal eben nachgerechnet und ich komme auch auf mehr als 10 €. Genaueres weiß man natürlich nur mit Einbeziehung des angewandten Zinssatzes.

Gab es denn eine jährliche Zins- & Steuerbescheinigung des Vermieters bzw. der Bank?

Was sagt denn der Vermieter überhaupt zu der Forderung der Zinsen?

Gruß
Samy

Hallo

Irgendwelche Zinsbelege gab es nie.
Die Sache lief bei Kündigung, bzw. der „Schlüsselübergabe“ so ab, das ich den Vermieter nach der Kaution fragte und er meinte, „ja, er würde erstmal 100 Euro zurückbehalten, falls noch irgendwelche Mängel zu beheben seien“ und außerdem „Müsse er auch erstmal umrechnen, wie viel die Kaution heute in Euro wert wären“.

Abends hat er mich noch mal angemeldet, weil der Nachmieter sein Telefon nicht anmelden könne, da meins noch angemeldet sei. Das lag einfach daran, das ich eine Woche vor dem 1. ausgezogen war und zum Ende des Monats das Telefon abgemeldet wurde. Ich sagte ihm dann, das er auch erst zum 1. Vermieten soll, dann gäbe es auch keine Probleme (zumal ich bis Ende des Monats gezahlt habe).
Ist aber ne andere Geschichte. Jedenfall „erwähnte“ ich dann noch beiläufig, warum er denn gesagt hätte, das er erst noch umrechnen wolle, weil er mir doch damals sagte, das er das auf ein Sparkonto eingezahlt hat und das dort ja automatisch umgerechnet wurde.
Da wurde er aber mit einem male Nervös und fing an zu stottern, ja, da bräuche ich mir keine Sorgen machen, das Geld würde er schnellstmöglich überweisen und so…

Das Geld war dann wenige Tage später tatsächlich auf dem Konto. Bis eben auf die 100 Euro und die Zinsen. Angeblich wollte er die 100 Euro noch für die Nebenkostenrechnung behalten, damit ich diese nicht „vergesse“ zu bezahlen. Ende April lief übrigens der Vertrag aus. Also 4 Monate Nebenkosten.

Im nächsten Jahr bekam ich aber meine Nebenkostenrechnung nicht und auch in diesem Jahr noch nix und nun will ich ihn mal langsam anschreiben und wollte vorher aber erstmal wissen, wie ich da in etwa(!) eine rechtliche Grundlage habe, weil mir bisher IMMER gesagt wurde: Als Gewerbetreibender hast du GRUNDSÄTZLICH keinen Anspruch auf die Verzinsung und dessen ausbezahlung…

Gruß
Andreas

Bei dem von Dir zitierten § 14 des MV stehen die Zinsen dem Mieter zu.

Dem VM steht allerdings tatsächlich das Recht, zu einen Teil der Kaution für etwaige Nachforderungen aus noch zu erstellenden Nebenkostenabrechnungen einzubehalten.
Wenn das Mietverhältnis Ende April (4 Monate) 2008 endete, dürfte der VM aber bis Ende 2009 Zeit haben über die Nebenkosten abzurechnen, vorausgesetzt im Mietvertrag sind keine kürzeren Fristen genannt.

Hallo
Das Mietverhältnis endete aber bereits April 2007 :wink:
Ich hatte noch abgewartet, weil ich gehört habe, das die Nebenkostenforderungen am Ende des nächsten Jahres (in dem Fall also 2008) verfallen würden.
Später erfuhr ich dann, das dies bei Geschäftlichen Mietverträgen nicht so ist.

Gruß
Andreas